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POLITIK/800: Große Koalition will Pelztierhaltung neu regeln (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 27. April 2017

Große Koalition will Pelztierhaltung neu regeln:

Tierschutzverbände kritisieren fehlendes Verbot und Hintertüren für noch existierende Betriebe


Die Tierschutzorganisationen Animal Public, Bund gegen Missbrauch der Tiere, Bundesverband Tierschutz, Deutscher Tierschutzbund, VIER PFOTEN, Pro Wildlife und PETA fordern in einem gemeinsamen Brief an die Bundestagsfraktionen ein striktes Verbot der Pelztierhaltung in Deutschland. Die Große Koalition hat am Donnerstag einen Gesetzesentwurf zur Regelung der Pelztierhaltung in den Bundestag eingebracht (BT-Drucksache 18/12085). Anders als vom Bundesrat, der Mehrheit der Deutschen und Tierschutzverbänden gefordert, sieht der Antrag kein generelles Verbot vor. Es sollen lediglich die Anforderungen aus der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung für Pelztiere in Form eines Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt in das Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz überführt werden. Die Pelztierhaltung würde somit nicht grundsätzlich verboten; Pelztierhalter könnten neue Farmen eröffnen, solange sie die Haltungsbedingungen erfüllen. Den sechs verbliebenen Pelzfarmen soll zudem eine Übergangsfrist von fünf Jahren genehmigt werden - aus Tierschutzsicht ein beschämendes Ergebnis.

"Wir sind enttäuscht, dass die Regierungskoalition nicht dem Bundesratsentschluss gefolgt ist und so verpasst hat, mit einem strikten Verbot der Pelztierhaltung ein europaweites Signal zu setzen", sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Die weichgespülte Lösung der Regierung schreibt jetzt nur das gesetzlich fest, was ohnehin schon seit langem in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verpflichtend festgehalten war. Dass für bestehende Farmen noch eine zusätzliche Übergangsfrist von fünf Jahren eingeräumt wird, bleibt mehr als unverständlich. Das Staatsziel Tierschutz und unser Tierschutzgesetz hätten ausreichend Grundlage geboten, das sinnlose Töten von Tieren für Luxusgüter zu untersagen."

Bereits im Juli 2015 beschloss der Bundesrat mehrheitlich einen Gesetzentwurf für ein Pelzfarmverbot (BR-Drs. 217/15), um die Tötung von Tieren für modische Luxusgüter gesetzlich zu unterbinden. Auch das Bundeskabinett stimmte dem Vorhaben im August zu (BT-Drs. 18/5866) und Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) gab im November 2015 bekannt, ein Verbot zu unterstützen.

Laut einer Umfrage des Marktforschungsunternehmens GfK aus dem Jahr 2016 befürworten 79,8 Prozent der Deutschen ein Verbot von Pelzfarmen durch den Bundestag. Aktuell sind in Deutschland noch sechs Nerzfarmen in Betrieb. Entgegen den staatlichen Vorgaben in der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung werden dort seit über fünf Jahren zehntausende Nerze in viel zu kleinen Käfigen gehalten. Die Pelzfarmer weigern sich seit 2016, den Tieren zusätzlich festen Boden, Schwimm- oder Klettermöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die neuen Haltungsanforderungen für Nerze auf deutschen Pelzfarmen sind jedoch mit einem Quadratmeter Käfigfläche pro Tier weiterhin nicht tiergerecht. In deutschen Zoos sind mindestens acht Quadratmeter vorgeschrieben.

Nerze lieben es, zu schwimmen und leben meist in der Nähe von Gewässern. Sie können mit nur einem Atemzug 15 Meter tief tauchen. In freier Wildbahn verteidigen die Wildtiere ihr Revier sehr intensiv und sind absolute Einzelgänger.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 27. April 2017
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
In der Raste 10, D-53129 Bonn
Telefon: +49-(0)228-6049624, Fax: +49-(0)228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. April 2017

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