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POLITIK/853: Nordrhein-Westfalen - Tierschutz-Verbandsklage wird nicht verlängert (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 13. Dezember 2018

Kommentar
Tierschutz-Verbandsklage NRW wird nicht verlängert


Der Landtag in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat in seiner Sitzung am gestrigen Nachmittag entschieden, dass die Tierschutz-Verbandsklage - fünf Jahre nach ihrer Einführung - im neuen Jahr nicht weiter verlängert wird. Dazu kommentieren der Deutsche Tierschutzbund und der Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen:

"Mit seiner Entscheidung hat der Landtag in NRW einen eklatanten Rückschritt im Tierschutz beschlossen. Die Tierschutz-Verbandsklage ist als Regulativ unabdingbar, um die korrekte Umsetzung des Tierschutzgesetzes zu gewährleisten. Denn im Tierschutzgesetz fehlen adäquate Kontrollmittel: Tierschutzkommission und Tierschutzbeirat haben nur beratende Funktion; wer Strafanzeige stellt, hat weder Akteneinsicht noch sonstige Beteiligungsrechte. Wo Politiker und Behörden nicht willens oder in der Lage sind, gegen Tierschutzverstöße vorzugehen, müssen daher seriöse Tierschutzverbände das Recht haben, den Schutz, der den Tieren zusteht, direkt vor Gericht einzuklagen. Dieses zentrale Element zur Umsetzung des im Grundgesetz verankerten Staatsziels Tierschutz wurde den Tierschutzorganisationen in NRW nun wieder genommen. Es braucht jetzt umso dringender ein durchgreifendes, bundeseinheitliches Verbandsklagerecht. Für dieses werden wir weiter kämpfen."

Begründet wird das Auslaufenlassen der Tierschutz-Verbandsklage mit einem "fehlenden Bedarf". Dazu die Verbände:

"Vor Einführung der Verbandsklage wurde als Gegenargument oftmals angeführt, dass man befürchte, mit Gerichtsverfahren überzogen zu werden. Nun zeigt sich, dass die Tierschutzorganisationen sehr sorgsam mit diesem Instrument umgegangen sind. In NRW gab es seit Einführung sieben Klagen und viele Stellungnahmen. Statt diesen maßvollen Einsatz von Strafanzeigen positiv zu sehen, wird nun plötzlich damit argumentiert, es gäbe zu wenig Fälle und keinen Bedarf. Der Bedarf aber ist da. Das zeigen die sieben Klagen, die Präzedenzfälle schaffen, und die vielen Stellungnahmen der Tierschutzorganisationen zu einzelnen Genehmigungsverfahren, die letztlich zur Unterstützung der Behörden dienten, deutlich. Klar gestellt werden muss auch, dass die Umsetzung des Verbandsklage-Gesetzes lange Zeit in Anspruch nahm - zunächst musste eine Durchführungs-Verordnung geschaffen werden; die erforderliche Datenbank für Tierversuchsvorhaben stand sogar erst ab Februar 2015 zur Verfügung. Zudem sind viele Anträge erst auf Nachfrage nach vollständiger Information oder nach Akteneinsicht überhaupt überprüfbar geworden. Dass nicht mehr Klagen abgeurteilt worden sind, liegt an der Überlastung der Gerichte. So wurde beispielsweise die Klage des Deutschen Tierschutzbundes gegen ein Bauvorhaben eines Putenmästers zwar bereits im März 2016 eingereicht, die Gerichtsverhandlung ist aber erstmals im Frühjahr 2019 angesetzt, weil das Gericht keinen früheren Termin finden konnte. Das ist keine Verzögerungstaktik der Behörden oder Tierschutzorganisation."

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 13. Dezember 2018
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
In der Raste 10, D-53129 Bonn
Telefon: +49-(0)228-6049624, Fax: +49-(0)228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2018

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