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TRANSPORT/120: Europäisches Gericht setzt Zeichen bei Lebendtiertransporten (PROVIEH)


PROVIEH Magazin 4/2015
Magazin des Vereins gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V.

Europäisches Gericht setzt Zeichen bei Lebendtiertransporten


Der Europäische Gerichtshof hat am 23. April 2015 in einem Urteil entschieden, dass Tierschutzvorgaben bei Lebendtiertransporten nicht an den Grenzen der EU-Staaten enden. In Zukunft müssen Transporteure beim Grenzübertritt von EU-Staaten in Drittländer nachweisen, dass Entladestationen zur gesetzlich vorgeschriebenen Einhaltung von Ruhepausen und die Versorgung der Tiere bis zum Zielort gesichert sind.

Dies ist ein sehr wichtiges Signal von Seiten der EU, doch Optimismus ist hier leider fehl am Platz.


Wieso werden Tiere transportiert?

Wir transportieren Tiere in EU- und Drittländer, weil sie für deutsche Mäster unrentabel sind, zum Beispiel die Bullenkälber von Hochleistungsmilchkühen. Sie setzen wenig und sehr langsam Muskelmasse an. Auch Zuchttiere werden zur Verbesserung von Zuchtleistungen ins Ausland verkauft und transportiert. Einen großen Anteil bilden außerdem Nutztiere, die aus religiösen Gründen (Schächten) zur Schlachtung in Drittländer transportiert werden.

Lebendtiertransporte sind wesentlich kostengünstiger als Fleischtransporte, da keine Kosten für Kühltechniken anfallen.


Welche Gesetze gibt es?

Die EU-Tierschutztransport-Verordnung (EG) 1/2005 regelt den gesetzeskonformen Umgang mit Tieren beim Transport, sowie dem Be- und Entladen. Hier werden unter anderem Gesundheitszustand, Platzangebot, Deckenhöhe der LKWs, sowie Versorgung mit Futter und Wasser definiert. Die Vorgaben der Verordnung sind wenig präzise und können häufig zu Lasten der Tiere ausgelegt werden.


Transportdauer

Eine Transportdauer ist laut Gesetz nicht vorgegeben. Tiere dürfen unter Einhaltung von Pausen und dem Nachweis von Futter- und Wasserversorgung, sowie Tränke- und Lüftungssystemen beliebig lange transportiert werden. Pferde und Schweine trifft es hier besonders hart, denn sie dürfen innerhalb Europas 24 Stunden im LKW verbleiben, danach erfolgt eine 24 stündige Pause in einer Versorgungsstation. Anschließend kann der Transport im Rhythmus 24 Stunden Fahrt/24 Stunden Pause unbegrenzt fortgesetzt werden. Ernsthafte Konsequenzen bei tierschutzrechtlichen Verstößen gibt es selten. Das EU-Gesetz schreibt zwar Transportkontrollen durch die zuständigen Behörden der jeweiligen Staaten vor, aber jeder Mitgliedstaat kann den Umfang der Kontrollen und die Sanktionen selbst bestimmen. In vielen Ländern finden keinerlei Überprüfungen statt.


Was passiert außerhalb der EU?

Jedes Jahr werden über drei Millionen lebende Tiere in Staaten außerhalb der EU exportiert. Diese Tiertransporte finden meist unter grausamen Bedingungen statt und dauern oft 100 Stunden und länger.

Wie Transportprotokolle von Eyes on Animals, Tierschutzbund Zürich und Compassion in World Farming belegen, werden die geforderten europäischen Regulatorien außerhalb der EU weder eingehalten, noch sanktioniert. Die Tiere leiden tagelang unter Hitze, Enge, Hunger und Durst. Auch Transportverletzungen und akute Erkrankungen werden nicht behandelt. Nun gibt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes den Tierschutzorganisationen, die vor Ort Transporte begutachten, ein Werkzeug in die Hand, die Umsetzungen unserer europäischen Tierschutzstandards einzufordern.

Kein Tier darf solches Leid aus Profitgier und Skrupellosigkeit erleiden!

PROVIEH fordert daher ein Verbot von Lebendtier-Exporten in Staaten außerhalb der EU.

Hierzu hat Compassion in World Farming, eine weltweit agierende Tierschutzorganisation, eine Petition gestartet, die in Kooperation mit PROVIEH verbreitet wird:

www.action.ciwf.org.uk/ea-action/action

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Quelle:
PROVIEH Magazin 4/2015, Seite 14-15
Herausgeber: PROVIEH - Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V.
Küterstraße 7-9, 24103 Kiel
Telefon: 0431/248 28-0
Telefax: 0431/248 28-29
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PROVIEH erscheint viermal jährlich.


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Februar 2016

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