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TIERVERSUCH/406: Verwaltungsgericht Bremen für vorläufige Fortsetzung der Affenversuche (MfT)


Pressemitteilung Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom 19. Dezember 2008

Verwaltungsgericht Bremen für vorläufige Fortsetzung der Affenversuche


Das Verwaltungsgericht Bremen hat heute die vorläufige Fortsetzung der umstrittenen Affenversuche des Prof. Dr. Andreas Kreiter gestattet. Demnach dürfen die Versuche längstens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Zustellung des noch ausstehenden Widerspruchsbescheides der Genehmigungsbehörde laufen. Eine über diesen Zeitrahmen hinausgehende vorläufige Genehmigung der Versuche hat das Gericht abgelehnt. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte wertet dies als Teilerfolg.

"Wir sind erleichtert, dass das Gericht Kreiters Affenversuche nur für eine kurze Zeit erlaubt. Kreiter wollte einen Persilschein für seine Affenmisshandlungen erhalten, denn er wollte die Experimente so lange fortführen, bis die Verwaltungsgerichte über seine Klage rechtskräftig entschieden haben, das kann Jahre dauern. Dem hat das Verwaltungsgericht einen Riegel vorgeschoben," so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Bei den Experimenten werden Makaken in sogenannte Primatenstühle geschnallt, ihr Kopf an zuvor auf dem Schädel eingepflanzten Bolzen fixiert. Die Tiere müssen dann auf einen Bildschirm schauen und Aufgaben lösen. Zuvor müssen sie dursten und erhalten dann für richtig erledigte Aufgaben einige Tropfen Flüssigkeit. Durch ein Bohrloch im Schädel werden Elektroden in ihr Gehirn gesteckt, um Hirnströme zu messen. Die Forschungen werden im Rahmen von Grundlagenforschung durchgeführt, sind also zweckfrei und an keinen klinischen Bezug gebunden. Am Ende der Versuche werden die Affen getötet, das Gehirn seziert. Diese Versuche werden als medizinisch fragwürdig und ethisch nicht mehr vertretbar erachtet. In Berlin und Bayern wurden 2006 ähnliche Versuche durch die Genehmigungsbehörden abgelehnt.

Hirnforscher Andreas Kreiter experimentiert dergestalt seit 1997 und alle drei Jahre wurde bislang die Genehmigung verlängert. Im Oktober 2008 hatte jedoch die Bremer Gesundheitsbehörde den Antrag auf weitere Genehmigung (Beendigungstermin war 30.11.2008) zurückgewiesen. Daraufhin hatte die Universität Widerspruch bei der Behörde und bei Gericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingelegt.


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Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung und Umsetzung elementarer Tierrechte ein. Als Dachverband sind ihm etwa 100 Vereine sowie persönliche Fördermitglieder angeschlossen. Seit seiner Gründung ist er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.


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Quelle:
Infodienst: Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom 19. Dezember 2008
52072 Aachen, Roermonder Straße 4a
Telefon der Pressestelle: 05207/92 92 63
E-Mail: info@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Dezember 2008