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ATOM/1119: Planfeststellungsverfahren Gorleben - Die Geister der Vergangenheit (BI Lüchow-Dannenberg)


Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. - Pressemitteilung vom 15. April 2015

Die Geister der Vergangenheit

Nachgefragt, aber das BfS gibt keine Antwort, was aus dem Planfeststellungsverfahren zu Gorleben geworden ist


Was ist aus dem Planfeststellungsverfahren zur Errichtung eines Endlagers für alle (!) Arten von Atommüll geworden, das 1977 eingeleitet wurde? Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) hakt nach, denn im Sommer 2014 hatten Umweltstaatssekretär Flasbarth und der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel öffentlich erklärt, dieses Verfahren sei durch das Standortauswahlgesetz (StandAG) überholt und würde beendet.

Die Befürchtung im Wendland war, dass bei einem Scheitern des StandAG alles zurück auf Null gesetzt werden könnte. Eine Anfrage an das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), ob das Planfeststellungsverfahren förmlich beendet wurde, blieb bis heute unbeantwortet, beklagt die BI. "Wir sind vielleicht übersensibilisiert, " sagte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke, "aber solange wir nicht Schwarz auf Weiß sehen, dass des Verfahren abgehakt ist, wird von uns nachgehakt."

Das Planfeststellungsverfahren gehört zu den düstersten Kapiteln der Gorleben-Geschichte. Es wurde nie förmlich eröffnet, aber Behörden-intern ständig weiter betrieben. So konnte die interessierte Öffentlichkeit ausgetrickst werden, es gab keine Mitsprache- und Klagerechte, gleichzeitig wurde das Erkundungsbergwerk Gorleben ausgebaut und wurde erst als "eignungshöffig", später von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe sogar als geeignet eingestuft. Ehmke:" Mit dieser Manipulation müssen wir uns heute noch abplagen, weil Gorleben als Endlagerstandort nicht gestrichen wurde. Wir fordern vom BfS, die Karten auf den Tisch zu legen und die Geister der Vergangenheit zu verjagen."


Hintergrund:

Die Gorleben-Gegner forderten mit Nachdruck die Zurückweisung eines Planfeststellungsantrags der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zur Errichtung eines Endlagers im Salzstock Gorleben aus dem Jahr 1977. Die PTB ist die Vorläuferbehörde des heutigen Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Das niedersächsische Umweltministerium hatte zwar diesen Antrag nach der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes als "obsolet" bezeichnet, zumal im neuen Gesetz sich der Satz findet, die Erkundung in Gorleben sei beendet.

Jedes Jahr erstellte jedoch das Niedersächsische Landesamt für Bodenforschung (NLfB) Berichte für dieses atomrechtliche Genehmigungsverfahren, das allerdings nie eröffnet wurde. Die Antragsunterlagen und die Berichte der Jahre 1977 bis 2010 hatte die Bürgerinitiative durchgesehen.

"Die Durchsicht der Berichte fördert Sonderliches zu Tage", merkte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke an. Gleich zu Beginn übernahm die PTB den kompletten Band 6 des Sicherheitsberichts der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Wiederaufbereitungsanlagen (DWK) für die Errichtung eines "nuklearen Entsorgungszentrums" und reichte keinen eigenständigen Antrag ein, wie es das Atomgesetz fordert.

Ehmke: "Die zuständige Behörde, das Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld nahm keinen Anstoß an diesem merkwürdigen Vorgehen, sondern schloss sich der schnellen Feststellung von RSK und SSK (Reaktorsicherheits- und Strahlenschutzkommission) vom 20.10.77 an, das geplante Endlager sei "sicherheitstechnisch realisierbar" und Salz sei als Endlagermedium "optimal".

Schon im ersten NLfB-Bericht 1978 hieß es entsprechend, Gorleben sei für die Einlagerung schwach- und mittelaktiver Abfälle geeignet. Davon sei auch ohne geologische Erkundung auszugehen, weil man den benachbarten Salzstock "Wustrow" kenne. Unklar sei allein, ob er auch für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle geeignet sei. Um den großen Anfall schwach- und mittelaktiver Abfälle einlagern zu können, sollte möglichst schnell mit der bergmännischen Erschließung des Salzstocks Gorleben begonnen werden.

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Quelle:
Pressemitteilung, 15.04.2015
Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Rosenstr. 20, 29439 Lüchow
Tel. 05841/46 84, Fax: 05841/31 97
E-Mail: buero[at]bi-luechow-dannenberg.de
Internet: www.bi-luechow-dannenberg.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. April 2015

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