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VERWERTUNG/192: Einigung in Brüssel zur Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte (BMU)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Berlin, 22. Dezember 2011 - Verwertung

Revision der Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte - Einigung in Brüssel erzielt


Nach langen Verhandlungen konnte gestern im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten eine Einigung zur Revision der sog. WEEE-Richtlinie (WEEE =aste Electrical and Electronic Equipment) erzielt werden. Bei zwei Enthaltungen stimmte die Mehrheit der Botschafter der Mitgliedstaaten einem mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament ausgehandelten Kompromisstext zu. Das Europäische Parlament wurde noch am gleichen Tag über das Abstimmungsergebnis informiert. Damit ist nunmehr der Weg für eine Einigung in zweiter Lesung offen. Das Europäische Parlament wird voraussichtlich am 18. Januar 2012 über den Kompromisstext abstimmen.

Die Neufassung soll vor allem die Sammelmengen und das Recycling von Elektroaltgeräten steigern sowie den illegalen Export eindämmen. Zudem wird es für Hersteller und Importeure zu deutlichen Vereinfachungen bei der europaweiten Registrierung vor einem Inverkehrbringen von Elektrogeräten kommen. Daneben werden zukünftig alle Elektro- und Elektronikgeräte in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufgenommen. Um illegale Verbringungen von Elektroaltgeräten besser bekämpfen zu können, werden Mindestanforderungen für die Verbringung festgelegt, die Kriterien für die Abgrenzung von gebrauchten Geräten und Abfallgeräten beinhalten. Durch eine Beweislastumkehr hat künftig der Exporteur zu belegen, dass es sich um funktionsfähige Gebrauchtgeräte handelt.

Nach Inkrafttreten wird die Richtlinie durch eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Deutschland umgesetzt.


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Quelle:
BMU-Pressedienst Nr. 168/2011, 22.12.2011
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMU)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Dezember 2011