Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → ARTENSCHUTZ

INITIATIVE/306: Belohnung für Hinweise zum Tod der erschossenen sächsischen Wölfin (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 6. März 2009 - Umwelt/Wolf

Naturschützer: 10.000 Euro für Hinweise zum Tod der erschossenen sächsischen Wölfin

NABU, WWF, Gesellschaft zum Schutz der Wölfe und Freundeskreis freilebender Wölfe setzen Belohnung aus


Berlin/Reichwalde - NABU, WWF, die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe und der Freundeskreis freilebender Wölfe haben am Freitag gemeinsam 10.000 Euro Belohnung für Hinweise ausgesetzt, die zur Ermittlung der Täter der erschossenen sächsischen Wölfin führen.

"Sachsen ist das Hauptgebiet der deutschen Wolfspopulation und Vorbild für ganz Deutschland. Die Täter haben auf besonders perfide und schmerzhafte Art ein geschütztes Tier getötet. Die Tat ist auch als Attacke auf die aktuelle Entwicklung in Sachsen zu werten, in der erstmals alle Bevölkerungsgruppen gemeinsam über das Miteinander von Wolf und Mensch beraten. Hier sollten mit der Waffe Fakten geschaffen werden, um den Bürgern in der Lausitz die Entscheidung über das Zusammenleben mit den Tieren von vornherein zu verbauen", urteilten die Verbände.

Die Ende Januar südlich des Tagesbaus Reichwalde in Sachsen tot aufgefundene junge Wölfin wurde illegal geschossen. Die Obduktion durch das Institut für Zoo- und Wildtierforschung Berlin ergab, dass die Wölfin durch einen Bauchschuss tödlich verletzt wurde. Damit wurde zum ersten Mal seit Unterschutzstellung dieser Tierart im Jahr 1990 in Sachsen der illegale Abschuss eines Wolfs nachgewiesen. Dabei starb das Tier offenbar nicht sofort, sondern lebte möglicherweise mit der schmerzhaften Wunde schwer verletzt noch einige Tage. "Wir rufen zudem den Landesjagdverband auf, sich unserer Initiative anzuschließen, um eindeutig Position gegen den oder die Schützen zu beziehen", so die Verbände.

Wölfe unterliegen nicht dem Jagdrecht und sind nach den Bestimmungen des Naturschutzrechts streng geschützt. Der illegale Abschuss eines Wolfes ist eine Straftat. Bereits 2007 hatten illegale Abschüsse von Wölfen in Brandenburg und Niedersachsen Aufsehen erregt.

Im Internet zu finden unter www.NABU.de, www.wwf.de, www.freundeskreis-wolf.de und www.gzsdw.de


*


Quelle:
NABU Pressedienst, 06.03.2009
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
Charitéstraße 3, 10117 Berlin
Tel.: 030/284 984-1510, -1520, Fax: 030/284 984-84
E-Mail: presse@NABU.de
Internet: www.NABU.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. März 2009