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JAGD/199: Hessens neue Jagdverordnung setzt klare Signale für Neuorientierung (NABU HE)


NABU Landesverband Hessen - 18. Dezember 2015

Frohe Botschaft für Rebhuhn und Hermelin

NABU: Neue Jagdverordnung setzt klare Signale für Neuorientierung


Wetzlar - Wetzlar - "Die neue Hessische Jagdverordnung ist ein gute Nachrichten für vier kleine Säugetiere", erklärt Gerhard Eppler, Landesvorsitzender des NABU Hessen. Es sei erfreulich, dass Mauswiesel, Iltis, Hermelin und Baummarder nun in Hessen nicht mehr gejagt werden dürfen. Durch dieses Verbot werde auch der Einsatz von Totschlagfallen unterbunden. Erfreulich sei zudem, dass das stark gefährdete Rebhuhn, das in Hessen auf der Roten Liste steht, ebenso wie Blässhühner, Möwen und Türkentauben bis 2020 nicht mehr geschossen werden dürfen. In den nächsten fünf Jahren soll geprüft werden, ob ein ausreichender Bestand dieser Tiere vorhanden ist.

Unverständnis äußert der NABU darüber, dass der Feldhase, der ebenfalls auf der Roten Liste der bedrohten Tierarten steht, genauso weiter bejagt werden kann wie die rückläufige Stockente. Zwar solle sie nur so erfolgen, dass eine "ausreichende Besatzdichte" verbleibt und nur der jährliche Zuwachs geschossen wird. "Die Verordnung regelt nicht, wer entscheidet, was ausreicht. Ohne Zuwachs werden sich die Feldhasenbestände auch nicht erholen und ausbreiten können", so der Biologe Eppler. Eine bedrohte Art kennzeichne sich dadurch aus, dass sie eben gerade nicht ausreichend vorhanden sei. Der NABU Hessen fordert, dass die Bewertung von Bestandsentwicklung und Besatzdichte durch eine neutrale Bewertungs-Instanz erfolgt. "Eine Transparenz bei den Erfassungsmethoden ist unverzichtbar, wenn eine Vertrauensebene gefunden werden soll", erklärt Eppler. In der heißen Debatte um die Jagdverordnung war von Jagdverbänden die Seltenheit einiger Arten in Frage gestellt worden, um den Abschuss zu rechtfertigen.

Missglückt sei auch die Regelung zum Schutz der Gänse, so Eppler. War hier zunächst ein Jagdverbot geplant, so wurde nun auf Druck der Jägerlobby die weitere Jagd ermöglicht. Nur in Europäischen Schutzgebieten gilt ein Jagdverbot 70 Meter um Gewässer herum. "Viele Gänse auf dem Durchzug halten sich gar nicht am Gewässer auf, sondern sind auf den Feldern", so der NABU. Jede Störung durch Schüsse führe zum Auffliegen, Energieðverbrauch und damit noch mehr Fraßschäden auf den Feldern. Die Fluchtdistanz werde dadurch so stark steigen, dass die Gänse selbst bei Radfahrern und Fußgängern aufgescheucht werden. Ein Jagdverbot wäre hier sinnvoller gewesen. Die nach Ansicht des NABU überflüssige Jagd auf Elstern und Rabenkrähen wird nicht verboten. Ihre Jagdzeit wird nur von 27 auf 20 Wochen verkürzt.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 48, 18.12.2015
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Hessen
Friedenstraße 26, 35578 Wetzlar
Tel. 06441/67904-0, Fax 06441/67904-29
E-Mail: Info@NABU-Hessen.de
Internet: www.NABU-Hessen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Dezember 2015

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