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MELDUNG/014: NABU legt Widerspruch gegen Biber-Abschussgenehmigung ein (NABU BB)


NABU Landesverband Brandenburg - Pressedienst Naturschutz aktuell - Potsdam, 17. Februar 11

NABU legt Widerspruch gegen Biber-Abschussgenehmigung ein

Fachaufsichtsbeschwerde gegen Landrat Schmidt folgt


Potsdam. Der NABU Brandenburg hat Widerspruch gegen den Bescheid des Landkreises Märkisch-Oderland (MOL) zum Abschuss von 5 Bibern eingelegt. Dieser wird dem Landkreis in Seelow in diesen Tagen zugehen und besitzt aufschiebende Wirkung, d.h. dass vorerst keine Biber getötet werden dürfen. Nach Rücksprache mit einem Fachanwalt für Naturschutzrecht geht der NABU davon aus, dass der Bescheid rechtswidrig ist. Sollte dieser nicht vom Landkreis MOL zurückgenommen werden, wird der NABU Brandenburg den Klageweg prüfen. Darüber hinaus wird der NABU Brandenburg noch in dieser Woche gegen Landrat Gernot Schmidt Fachaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz einlegen. Diese richtet sich u.a. gegen die Nichtbeteiligung der anerkannten Naturschutzverbände, zu denen der NABU Brandenburg gehört, bei der Genehmigung von Maßnahmen (Fang, Vergrämung, Tötung) die sich gegen den streng geschützten Biber richten. Aus fachlicher Sicht bezweifelt der NABU, dass die vom Landkreis MOL genehmigten Vergrämungen und Tötungen von Bibern langfristig zum Ziel führen, denn über kurz oder lang werden die freigewordenen Biberreviere wieder besiedelt.


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Quelle:
Pressedienst, 17.02.2011
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Brandenburg
Lindenstraße 34, 14467 Potsdam
Tel: 0331/20 155 70, Fax: 0331/20 155 77
E-Mail: info@NABU-Brandenburg.de
Internet: www.brandenburg.nabu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Februar 2011