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MELDUNG/284: Bundesmarine auf Kriegskurs mit Ostsee-Schweinswalen? (NABU SH)


NABU Landesverband Schleswig-Holstein - 7. Juli 2015

Bundesmarine auf Kriegskurs?

Nachtsprengungen gefährden Ostsee-Schweinswale


Neumünster, 7. Juli 2015: In den vergangenen Tagen wurden in der Ostsee vor Schönhagen (Kreis Rendsburg-Eckernförde) von der Bundesmarine wieder Sprengungen durchgeführt. Am 2. Juli 2015 waren diese zu nächtlicher Stunde sogar in Damp spürbar und lösten selbst in Kappeln noch besorgte Anfragen von Bürgern aus. Anwohner berichteten, dass der ganze Ort zu beben schien und das Geschirr im Schrank klirrte. Sprengungen im Meer stellen jedoch auch eine große Gefahr für Schweinswale dar.

Die nach EU-Recht streng geschützten Tiere haben ein empfindliches Gehör, auf das sie zur Orientierung und Nahrungssuche angewiesen sind. Die Detonationen bewirken, dass viele Kilometer von der Sprengung entfernt das Hörorgan von Walen geschädigt wird. Auch Lungenrisse, Blutungen in Ohr oder Gehirn werden durch die Schockwelle einer Unterwasserexplosion hervorgerufen. Fische und Wasservögel werden ebenfalls Opfer der Detonationen. Selbst kleine Explosionen, wie sie von der Marine zur vermeintlichen Vergrämung eingesetzt werden, können mit ihrer Schockwelle einem Schweinswal in 650 m Entfernung die Lunge zerreißen. Ein geschädigtes Gehörorgan begünstigt das Verfangen in Stellnetzen, die durch die fehlende Ortungsmöglichkeit nicht erkannt werden. In den Sommermonaten sind nahe der Küste die Schweinswalmütter mit ihren neu geborenen Kälbern unterwegs, die bei einer Detonation kaum eine Chance haben, unbeschadet davonzukommen. Drei Tage nach der Nacht-Sprengung wurde jetzt ein vor kurzem geborener Schweinswal in Schönhagen angeschwemmt. Ein Experte hat das verendete Tier gesichtet und mutmaßt, dass das Kalb verhungert ist, weil es von der Mutter nicht mehr versorgt wurde. Der NABU geht davon aus, dass die Sprengung Mutter und Kalb getrennt oder die Mutter getötet hat.

Ostsee-Schweinswale sind durch das UN-Abkommen "Ascobans" geschützt. Die Zulassung ungeschützter Sprengungen im Lebensraum der Wale ist ein grober Verstoß gegen die eingegangenen Verpflichtungen und läuft auch dem Tötungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes zuwider.

Im vergangenen Jahr wurde durch eine kleine Anfrage im Bundestag offensichtlich, dass seit 2009 in der Ostsee über 300 Sprengungen der Bundeswehr nur mit unzureichenden Schutzmaßnahmen für die Meeresumwelt durchgeführt wurden. Zumeist betroffen: Der schleswig-holsteinische Küstenabschnitt vor Schönhagen. Nach Angaben der Bundeswehr in der kleinen Anfrage werde der Gefährdungsbereich vor einer Sprengung auf Schweinswale abgesucht. Vor einer Nachtsprengung um 22.55 Uhr ist es aus Sicht des NABU jedoch kaum möglich, festzustellen, ob sich Tiere im mehrere Quadratkilometer großen Gefährdungsbereich aufhalten. Eine Verletzung von Meeressäugetieren wurde damit in Kauf genommen. In Anbetracht dessen, dass die Marine dort Sprengversuche an U-Booten für Israel durchführt, die für viel Geld verkauft werden, sollten nach Ansicht des NABU auch Geldmittel für wirkungsvolle Schutzmaßnahmen zur Verfügung stehen, falls Ansprengversuche unvermeidbar sind. Andere Einrichtungen und Behörden bemühen sich um den Schutz der bedrohten Tiere. So werden heute Bergungsmaßnahmen von Munitionsaltlasten in der Lübecker Bucht nur bei Sicherstellung des Meeresschutzes durchgeführt.

Der NABU fordert die Marine erneut dazu auf, die Explosionen auf ein unvermeidbares Minimum zu reduzieren und schützende Blasenschleier einzusetzen, die die Bundesmarine maßgeblich mit entwickelt hat, aber trotz nachgewiesener Effektivität nicht selbst einsetzt. In den Sommermonaten sollte mit Rücksicht auf die Jungtiere gänzlich auf Sprengungen im Lebensraum der Meeressäuger verzichtet werden.

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Quelle:
Presseinformation, 07.07.2015
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Schleswig-Holstein
Färberstr. 51, 24534 Neumünster
Tel.: 04321/53734, Fax: 04321/59 81
E-mail: info@NABU-SH.de
Internet: www.NABU-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juli 2015

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