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VÖGEL/986: Jahresvogel 2015 - Der Habicht in Bayern, Brandenburg und Hessen (NABU/LBV)


Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) - Verband für Arten- und Biotopschutz

Presseinformation vom 17. Oktober 2014

Der Habicht ist Vogel des Jahres 2015

Illegale Verfolgung bedroht den Greifvogel
Bundesweite Meldeaktion als Signal gegen die illegale Greifvogelverfolgung



Hilpoltstein, 17.10.2014 - Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) und sein bundesweiter Partner der Naturschutzbund Deutschland (NABU) haben den Habicht (Accipter gentilis) zum "Vogel des Jahres 2015" gewählt. Auf den Grünspecht, Vogel des Jahres 2014, folgt damit ein Greifvogel, der wie viele andere seiner Verwandten immer noch der illegalen Verfolgung ausgesetzt ist, obwohl die Jagd auf den Habicht seit den 1970er Jahren verboten ist.

Habicht, im Flug fotografiert - Foto: © Zdenek Tunka/LBV

Habicht-Weibchen
Foto: © Zdenek Tunka/LBV

"Illegal abgeschossene, vergiftete oder gefangene Habichte sind nach wie vor trauriger Alltag. Es gibt immer noch einzelne Jäger, die ihn als Konkurrenten bei der Jagd auf Hasen und Fasane sehen. Auch bei Geflügel- und Taubenzüchtern ist der Habicht besonders unbeliebt. Jährlich stellen Polizisten und Tierschützer in Deutschland Habichtfangkörbe sicher - viele davon in der Nähe von Taubenhaltungen", sagte der scheidende LBV-Vorsitzende Ludwig Sothmann.

Habicht im Flug, von der Seite fotografiert - Foto: © Wolfgang Lorenz/LBV

Foto: © Wolfgang Lorenz/LBV

Habicht im Flug, von der Seite fotografiert - Foto: © Wolfgang Lorenz/LBV

"Der Habicht holt sich auch mal ein Haushuhn oder eine Reisetaube. Hauptnahrung sind aber die wild lebenden Ringel- oder Stadttauben sowie Krähen, von denen es ausreichend viele gibt. Daher entwickelt sich der Habicht auch in vielen Gegenden zunehmend vom scheuen Waldbewohner zum Nachbarn in städtischen Parks und Friedhöfen", sagte NABU-Vizepräsident Helmut Opitz. In der Stadt sei das Nahrungsangebot das ganze Jahr über gesichert.

Nach aktuellen Erfassungen leben in Bayern rund 2.500. Eine der höchsten Siedlungsdichten von Habichten weltweit hat die Hauptstadt Berlin mit etwa 100 Brutpaaren. Derzeit sind die Bestände in Deutschland zwar nicht flächendeckend gefährdet, allerdings verschwindet der Habicht aus manchen Gebieten oder ist dort unerklärlich selten.

Ein Habicht aufrecht im Baum, der Rücken ist verdeckt - Foto: © M. Hamblin/NABU

Foto: © M. Hamblin/NABU

"Illegale Greifvogelverfolgung ist kein Kavaliersdelikt", so die Verbände. LBV und NABU fordern, dass entsprechende Straftaten systematisch erfasst, aufgeklärt und angemessen geahndet werden. Dafür müssen speziell geschulte Einheiten und Koordinationsstellen bei der Polizei und den Naturschutzbehörden der Länder in allen Bundesländern eingerichtet werden. Als Vorbild ist hier die Stabsstelle zur Bekämpfung von Umweltkriminalität in Nordrhein-Westfalen zu nennen. Seit 2005 widmet sie sich unter anderem der Eindämmung illegaler Greifvogelverfolgung. Die im Umweltministerium angesiedelte Einrichtung arbeitet intensiv mit den Polizeibehörden zusammen, um eine konsequente Strafverfolgung zu ermöglichen.

LBV und NABU sprechen sich dafür aus, neben der Benutzung auch den bislang erlaubten Verkauf von Habichtfangkörben zu verbieten. In der Umgebung von Greifvogelnestern müssten Horstschutzzonen eingerichtet werden, in denen Forstwirtschaft und Jagd vor allem während der Brutzeit zwischen März und Juni ruhen sollten, so wie dies in einigen Bundesländern bereits gesetzlich vorgesehen ist. Das Aushorsten von jungen Habichten in freier Natur für die Falknerei sollte nicht mehr zugelassen werden.

LBV und NABU haben als Signal gegen die illegale Greifvogelverfolgung gemeinsam mit dem Komitee gegen Vogelmord eine bundesweite Meldeaktion gestartet. Aktuell aufgestellte Fallen, vergiftete oder angeschossene Greifvögel können ab sofort unter der Telefonhotline 030-284984-1555 gemeldet werden. Unter dieser Nummer bieten Experten Hilfe beim Erkennen, Dokumentieren und Anzeigen illegaler Aktivitäten. Darüber hinaus werden auch zurückliegende Fälle illegaler Greifvogelverfolgung erfasst, zu melden unter www.lbv.de/verfolgung-melden.

Der 50 bis 60 Zentimeter große Habicht ist ein kräftiger Greifvogel. Sein Körperbau mit kurzen gerundeten Flügeln und einem relativ langen Schwanz ist gut an schnelle Sprints in unübersichtlichem Gelände angepasst. Wie bei den meisten Greifvögeln sind weibliche Tiere mit durchschnittlich 60 Zentimetern größer und schwerer als die Männchen mit etwa 53 Zentimetern Körpergröße. Die Oberseite ist grau, die Unterseite der Flügel, Brust und Bauch sind weiß mit schmalen schwarzen Querstreifen, eine Zeichnung die man nach dem Sperber, dem kleinen Vetter des Habichts, auch "Sperberung" nennt. Typisch sind der helle Überaugenstreif und die gelb bis orange gefärbte Iris.

Alle Infos unter www.lbv.de/habicht

Zentrale Meldeaktion von LBV, NABU und Komitee gegen den Vogelmord:
Telefon 030-284984-1555 (werktags von 9-18 und an Wochenenden/Feiertagen von 15-18 Uhr) oder mit dem Online-Formular unter www.lbv.de/verfolgung-melden



NABU Landesverband Hessen - 16. Oktober 2014

Situation in Hessen

In Hessen ist der Habicht mit 800 bis 1200 Brutrevieren noch flächendeckend vertreten. Aufgrund von illegaler Verfolgung, Verlusten von Horst-Standorten durch Forstarbeiten und Störungen während der Brutzeit wurde er aber in die Vorwarnliste der hessischen Roten Liste gefährdeter Arten aufgenommen. Der Habicht ist eine "Verantwortungsart" unseres Bundeslands, da Hessen über zehn Prozent des bundesweiten Bestands beherbergt. Der Greifvogel bevorzugt ältere Buchenwälder, in deren Bäume er gerne seine manchmal über zwanzig Jahre lang genutzten Horste baut.



NABU Landesverband Brandenburg - 16. Oktober 2014

Hier einige Infos zur Situation in Brandenburg:

Obwohl der Habicht in Brandenburg noch nahezu flächendeckend auftritt, ist er in die Vorwarnliste gefährdeter Arten aufgenommen worden, da er nach wie vor zahlreichen und massiven menschlichen Nachstellungen ausgesetzt ist - insbesondere im ländlichen Raum durch Tellereisen und Schlagfallen.

• seit 2005 (bis Mitte 2014) wurden in Brandenburg 27 Fälle illegaler Verfolgung beim Habicht bekannt (von insgesamt 108 Fällen bei Greifvögeln). Hier muss allerdings von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden.

• Der Bestand in Brandenburg und Berlin lag 2005-2009 bei geschätzten 1.020 bis 1.380 Brutpaaren. In Berlin waren es davon 2007 81 Brutpaare (2012 waren es 79).

• In Brandenburg hat der Bestand zwischen 1995 und 2009 um 44 % abgenommen. Das wird insbesondere auf die illegale Verfolgung zurückgeführt.

• dagegen hat der Bestand im Stadtgebiet von Berlin in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Dort ist nicht mit illegaler Verfolgung zu rechnen.

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Quelle:
Presseinformationen, 16. und 17.10.2014
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Eisvogelweg 1, 91161
Hilpoltstein
Tel.: 09174/4775-30, Fax: 09174/4775-75
E-Mail: info@lbv.de, Internet: www.lbv.de
NABU Hessen, Friedenstraße 26, 35578 Wetzlar
Tel. 06441/67904-0, Fax 06441/67904-29
E-Mail: Info@NABU-Hessen.de, Internet: www.NABU-Hessen.de
NABU Brandenburg, Lindenstraße 34, 14467 Potsdam
Tel: 0331/20 155 70, Fax: 0331/20 155 77
E-Mail: info@NABU-Brandenburg.de, Internet: www.brandenburg.nabu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Oktober 2014