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KOHLEALARM/315: Klimakampf und Kohlefront - Notwehr ... (Kampagne "Ende Gelände")


Kampagne "Ende Gelände - Kohlebagger stoppen, Klima schützen!"
Pressemitteilung vom 7. November 2016

Weitere Prozesstermine gegen Ende Gelände Aktivist*innen vor dem Amtsgericht Erkelenz

"Die Protestform des Zivilen Ungehorsams ist angesichts des fortschreitenden Klimawandels nicht nur angebracht, sondern eine Notwendigkeit!"


Erkelenz, 07.11.2016. Nachdem im Oktober der erste strafrechtliche Prozess zu Ende Gelände 2015 stattfand, finden nun drei weitere Prozesse gegen Klima-Aktivist*innen vor dem Amtsgericht Erkelenz statt. Den Anfang macht am Dienstag, 08.11.2016 ein Prozess, in dem der Vorwurf des Landfriedensbruchs verhandelt wird.

Im vergangenen Jahr nahmen im Rahmen der Aktion "Ende Gelände" über 1.000 Menschen den Kohleausstieg selbst in die Hand und legten für viele Stunden den Tagebau Garzweiler lahm. RWE erstattete gegen viele der Aktivist*innen Anzeige und auch die Staatsanwaltschaft leitete diverse Verfahren ein.

"Der Tatvorwurf 'Landfriedensbruch' beinhaltet laut Gesetzbuch, dass aus einer Gruppe heraus, mit vereinten Kräften, Gewalt gegen Menschen oder Sachen ausgeübt wird. Dieser Tatvorwurf gegen mich ist aus vielerlei Gründen absurd", kommentiert die Angeklagte, "und ich bin sicher, dass der Prozess klar zeigen wird, dass der Gewaltvorwurf unhaltbar ist. Uns allen sind noch die Erinnerungen an prügelnde PolizistInnen gegenwärtig, welche die Politik bis auf Landesebene beschäftigten. Wenn man zudem das Betreten des Tagebaus ins Verhältnis zur Zerstörung setzt, die RWE anrichtet, ist der Gewaltvorwurf in dieser Situation lächerlich und ein allzu durchschaubarer Versuch, uns AktivistInnen zu kriminalisieren und somit weiteren Protest zu unterbinden", so die Angeklagte weiter. Dorothee Häußermann, eine Sprecherin von Ende Gelände ergänzt: "Die Protestform des Zivilen Ungehorsams ist angesichts des fortschreitenden Klimawandels nicht nur angebracht, sondern eine Notwendigkeit!"

Insgesamt sind bisher über 50 Strafverfahren bekannt. Dabei handelt es sich neben "Landfriedensbruch" z.B. noch um Vorwürfe des "Hausfriedensbruchs" und des "Versuchten schweren Eingriffs in den Straßenverkehr". Ein erster Prozess hatte im Oktober mit einer Einstellung gegen Auflage von Zahlung von 500 EUR an einen gemeinnützigen Verein geendet. Neben strafrechtlichen Anzeigen verschickte RWE auch zivilrechtliche Unterlassungsverpflichtungserklärungen an eine Vielzahl von Aktivist*innen.


Bei allen Prozessen sind Pressevertreter*innen ausdrücklich erwünscht.

Prozesstermine:

Dienstag, 08.11.2016 um 13:30 Uhr,
Vorwurf: Landfriedensbruch (Saal 1.02)

Dienstag, 15.11.2016 um 10:50 Uhr,
Vorwurf: Hausfriedensbruch

Mittwoch, 16.11.2016 um 9:00 Uhr,
Vorwurf: Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Anfahrt: Amtsgericht Erkelenz, Kölner Str. 61, 41812 Erkelenz

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Quelle:
Kampagne "Ende Gelände - Kohlebagger stoppen, Klima schützen!"
E-Mail: presse@ende-gelaende.org
Internet: https://www.ende-gelaende.org/de/


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. November 2016

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