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KOHLEALARM/536: Klimakampf und Kohlefront - amtlich unbedacht ... (Umweltgruppe Cottbus)


GRÜNE LIGA - Pressemitteilung vom 17. Dezember 2018

Will Woidke die Öffentlichkeit über Kohleausstieg täuschen?

Keine Tagebau-Genehmigungen bis 2040 in Brandenburg


Cottbus, 17.12.2018. Der Umweltverband GRÜNE LIGA widerspricht vehement der Aussage des brandenburgischen Ministerpräsidenten Woidke, dass derzeitige Braunkohle-Genehmigungen bis 2040 laufen würden und ein früherer Ausstieg Entschädigungen an die Betreiber erfordern würde. Tatsächlich will der Tagebaubetreiber LEAG die bisher genehmigten Tagebaue Jänschwalde bis 2023 und Welzow-Süd bis 2033 betreiben.

"Braunkohle-Genehmigungen bis 2040 gibt es in Brandenburg nicht. Es stellt sich die deshalb Frage, ob Herr Woidke die Öffentlichkeit bewusst täuschen will. Oder will die Landesregierung noch extra weitere Genehmigungen erteilen, um der LEAG Schadensersatz-Ansprüche zu verschaffen?" sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA, seit 1999 Mitglied des Brandenburgischen Braunkohlenausschusses.

Anfang des Jahres 2018 genehmigte das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe eine zeitliche Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes für den Tagebau Welzow-Süd Teilfeld I, dessen Betrieb laut Antrag der LEAG "voraussichtlich Ende 2033 abgeschlossen sein wird". Beim zweiten brandenburgischen Tagebau Jänschwalde ist der 1994 genehmigte Rahmenbetriebsplan bis zum Jahr 2019 befristet, eine Verlängerung über 2019 hinaus ist bisher von der LEAG nicht beantragt worden. Die LEAG hat jedoch angekündigt, diesen Tagebau noch bis 2023 betreiben zu wollen. Ein bergrechtlicher Antrag zum Abbau des Kohlefeldes Welzow-Süd II existiert bisher nicht.

Zudem ist juristisch umstritten, ob genehmigte Rahmenbetriebspläne im konkreten Fall ausreichen, um einen Schadenersatzanspruch zu begründen. Die einzelnen Jahresscheiben der Tagebaue müssen gesondert als Hauptbetriebspläne genehmigt werden. Die Genehmigung ist nach § 55 Bundesberggesetz beispielsweise dann zu versagen, wenn durch den Tagebau gemeinschädliche Einwirkungen zu erwarten sind.

Genehmigungen von Kraftwerken haben grundsätzlich keine festgelegten Laufzeiten, auf die sich Woidke bezogen haben könnte.

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Quelle:
Umweltgruppe Cottbus e.V.
Straße der Jugend 94, 03046 Cottbus
E-Mail: umweltgruppe@kein-tagebau.de
Internet: www.kein-tagebau.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2018

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