Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → BRENNPUNKT

RAUBBAU/022: Fracking nicht mit uns - pokern, bluffen, fracken ... (BBU)


Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V. - Bonn, 10. Juli 2014

Fracking-Anträge von vier Bundesländern Freitag im Bundesrat:

Mogelpackungen statt konsequentes Fracking-Verbot



(Bonn, Berlin, 10.07.2014) Als Mogelpackungen bezeichnet der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) die Bundesratsanträge der Länder Schleswig-Holstein, Hessen, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Statt ein ausnahmsloses Fracking-Verbot zu beantragen, werden in den verschiedenen Anträgen lediglich die Bedingungen beschrieben, unter denen zukünftig gefrackt werden soll. Damit liegen die vier Bundesländer und ihre Umweltminister von den GRÜNEN auf der Pro-Fracking-Linie von Bundes-Wirtschaftsminister Gabriel und Bundes-Umweltministerin Hendricks.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt zu den Bundesratsanträgen: "Seit Monaten hört die Anti-Fracking-Bewegung immer das Gleiche aus den Reihen der Landes-Umweltminister. Fracking im Sandstein soll problemlos möglich sein. Fracking im Schiefergestein soll ohne 'umwelttoxische Substanzen' erfolgen, obwohl dieser Begriff gar nicht im Chemikalienrecht definiert ist. Und begleitend hierzu soll eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, obwohl in ihrem Rahmen nicht mehr verlangt werden kann, als andere bestehende Gesetze bereits vorschreiben. Der Entschließungsantrag von Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Hessen an den Bundesrat wiederholt diese Linie lediglich. Das ist das genaue Gegenteil eines Fracking-Verbots."

In seinen Bundesratsanträgen bekennt sich Niedersachsen sogar zu einem Fracking mit Chemie. Denn die eingesetzten Frack-Flüssigkeiten sollen Chemikalien enthalten dürfen, die nach der zentralen Vorschrift des Chemikalienrechts, der CLP-Verordnung, als gefährlich einzustufen sind. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist der Einsatz solcher Frack-Flüssigkeiten untersagt. Dass Frack-Flüssigkeiten sogar eine Einstufung als "schwach wassergefährdend" haben dürfen und damit eindeutig ein wassergefährdendes Potential in den Untergrund eingebracht werden darf, ist für den BBU ein Skandal.

Als ebenfalls völlig inakzeptabel bezeichnet der BBU die von Niedersachsen geplante Übergangsbestimmung für bestandskräftig zugelassene Frack-Tätigkeiten. Unabhängig davon, ob erhebliche Umweltgefährdungen bestehen, sollen diese problemlos weiter betrieben werden können.

Oliver Kalusch zieht ein Resümee der Anträge: "Es handelt sich um eine politische Inszenierung, ohne dass ein Fracking-Verbot ernsthaft ins Auge gefasst wird. So soll der Öffentlichkeit Sand in die Augen gestreut werden. Die Anti-Fracking-Bewegung wird auf solche Tricks nicht hereinfallen und weiter für ein ausnahmsloses Verbot des gefährlichen Gasbohrens kämpfen."


Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter:
www.bbu-online.de

*

Quelle:
BBU-Pressemitteilung, 10.07.2014
Herausgeber:
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn
Tel. 0228/21 40 32, Fax.: 0228/21 40 33
Internet: www.bbu-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juli 2014