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RAUBBAU/113: Fracking nicht mit uns - damit Trinkwasser teuer werde ... (BUND NI)


BUND Landesverband Niedersachsen e.V. - Hannover, 21. Juni 2017

Kein giftiges Wasser unterm Moor! BUND: Viele offene Fragen zu untertägiger Ablagerung von Lagerstättenwasser in niedersächsischem Schutzgebiet


Das in Niedersachsen bei der Erdgasgewinnung anfallende Lagerstättenwasser soll zukünftig dauerhaft in der Versenkbohrung Dötlingen abgelagert werden. Einen entsprechenden Antrag hat die Firma ExxonMobil beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eingereicht. Ab dem Jahr 2021 soll das Lagerstättenwasser in der ehemaligen Erdgasförderstätte in zirka 2.700 Meter Tiefe sicher eingeschlossen werden. Das Vorhaben liegt jedoch direkt im Landschaftsschutzgebiet "Tal der Heinefelder Bäke, Engelsches Moor, Hageler Höhe, Ahlhorner Heide" in einer Moorlandschaft mitten im Naturpark "Wildeshauser Geest", Niedersachsens größtem Naturpark. Der BUND hat daher bei der Antragskonferenz umfassende Untersuchungen zu den Auswirkungen des Vorhabens gefordert.

"Bei der Einlagerung von 500.000 Kubikmeter Lagerstättenwasser unter Tage kann es zu einer Kompression des Restgases und einer Verdrängung von Grundwasser kommen", sagt Dr. Marita Wudtke, Umweltexpertin im BUND Niedersachsen. "Beide Vorgänge können unberechenbare Folgen für Natur und Umwelt haben." Die im Lagerstättenwasser enthaltenen hochgiftigen Substanzen wie Schwermetalle und radioaktive Stoffe stellen eine große Gefahr in wasserreichen Gegenden wie hier im Landschaftsschutzgebiet bei Oldenburg dar. "Obwohl das Landesbergamt diese Substanzen als wassergefährdend eingestuft hat, reicht der Untersuchungsraum Wasser gerade einmal zirka 100 Meter um das Bohrloch herum", kritisiert Wudtke. Das ausgewiesenes Überschwemmungsgebiet der Hunte liege nur 300 Meter von der Anlage entfernt. "Das Wasser-Untersuchungsgebiet muss deutlich vergrößert werden", fordert die BUND-Umweltexpertin.

Im Februar sind neue Fracking-Regelungen in Kraft getreten. Der Antrag für das Lagerstättenwasser in Dötlingen ist das landesweit zweite Vorhaben, das nach den neuen rechtlichen Vorgaben geführt wird. Anfang des Monats hatte ExxonMobil bereits einen Antrag auf Erhöhung der Erdgas-Fördermengen in der Bohrung Goldenstedt Z23 bei Vechta gestellt. Die Menge könnte damit von derzeit bis zu 500.000 auf bis zu 960.000 m³/Tag nahezu verdoppelt werden. Fracking zur Erdgasgewinnung wurde nicht explizit ausgeschlossen, obwohl die Bohrung in einem Trinkwasser-Schutzgebiet der Zone III liegt, in der der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verboten ist. "Die Firma ExxonMobil hat jetzt die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsstudie durchzuführen", hebt Wudtke hervor. Diese Studie bildet die Grundlage für die vom Landesbergamt durchzuführende Umweltverträglichkeitsprüfung. "Aufgrund der hoch giftigen Quecksilber-Emissionen, die bei der Erdgasgewinnung in das Lagerstättenwasser und beim Ab fackeln des Gases in die Atmosphäre gelangen, sehen wir das Vorhaben äußerst kritisch, eine Genehmigung als unverantwortlich."


Hintergrund

Das neue Fracking-Gesetzespaket enthält Vorschriften zur Fracking-Technologie sowie zu Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Förderung von Erdgas oder Erdöl stehen. Es ist verabschiedet worden, um Risiken dieser Technologien zu minimieren und den Umgang mit Lagerstättenwasser zu regeln. Die Allgemeine Bundesbergverordnung schreibt zudem vor, dass Lagerstättenwasser seit dem 7. August 2016 nur noch in druckabgesenkten ehemaligen kohlenstoffhaltigen Gesteinsformationen eingebracht werden darf.

Auch bei der konventionellen Förderung von Erdgas gelangt - unabhängig davon, aus welchem Tiefengestein das Gas gefördert wurde - Lagerstättenwasser mit an die Oberfläche, das anschließend entsorgt werden muss. Diese Flüssigkeiten haben einen sehr hohen Salzgehalt und sind mit Kohlenwasserstoffen, Schwermetallen und auch radioaktiven Stoffen belastet. Beim hydraulischen Fracking vermischt sich das Lagerstättenwasser zusätzlich noch mit Frack-Fluiden, die Biozide sowie weitere teils toxische und karzinogene Chemikalien enthalten können.

Die Bohrung Dötlingen T1 wurde im Jahr 1964 abgeteuft, bis 1978 wurde hier Erdgas gefördert. Der Betrieb wurde im Jahr 2011 eingestellt, seitdem werden die Druckverhältnisse im Erdgasspeicher beobachtet.

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Quelle:
Presseinformation vom 21.06.2017
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Niedersachsen
Goebenstr. 3a, 30161 Hannover
Tel.: 0511/965 69-0, Fax: 0511/662 536
E-Mail: presse.nds@bund.net
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juni 2017

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