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EUROPA/492: Strategische Umweltprüfung 2007-2014 - Kommission legt Bericht vor (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
EU-Koordination

EU-News - 19.05.2017 / Politik & Recht

Strategische Umweltprüfung 2007-2014: Kommission legt Bericht vor


Wer großangelegte Projekte oder Programme plant, muss deren Umweltauswirkungen prüfen. Welche Erfahrungen mit der entsprechenden EU-Richtlinie über strategische Umweltprüfung (SUP) zwischen 2007 und 2014 gemacht wurden, fasst die EU-Kommission in einem Bericht vom 15. Mai zusammen.

Der zweite Bericht zur SUP-Richtlinie zeigt, dass es immer noch Unschärfen und Schwierigkeiten bei der Unterscheidung des Geltungsbereichs der SUP-Richtlinie im Verhältnis zur Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) gibt. Die Praxis zeige, dass die Grenzen zwischen den zwei Verfahren nicht immer klar sind und sich manchmal überschneiden, besonders, wenn es um Pläne, Programme oder Projekte im Bereich der Flächennutzung und/oder Raumordnung geht. Diese stellen die häufigsten Pläne und Programme dar, für die das Verfahren der strategischen Umweltprüfung gilt. Die EU-Kommission schreibt, dass bei solchen Prüfungen sichergestellt werden muss, dass sie sowohl die SUP-Richtlinie als auch die UVP-Richtlinie einhalten. Ob die Mitgliedstaaten sich für koordinierte oder gemeinsame Verfahren entscheiden, liegt in deren Ermessen. Inzwischen gab es aber über den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einige klärende Rechtsprechungen. Denn nicht immer gelang es den Mitgliedstaaten, die Umweltverträglichkeit vor der Genehmigung zu prüfen.

Bei grenzüberschreitenden Konsultationen im SUP-Verfahren sehen die Mitgliedstaaten als Hauptschwierigkeit die Kosten für die Übersetzung, die Qualität der Übersetzungen und die oftmals zu kurzen Fristen.

Willkür oder Qualitätsverbesserung?

Alle Mitgliedstaaten haben der EU-Kommission bestätigt, dass das SUP-Verfahren den Planungsprozess zumindest bis zu einem gewissen Grad beeinflusst und die Qualität der Pläne und Programme verbessert hat. Insgesamt hängt die Wirksamkeit des SUP-Verfahrens aber vom politischen Willen ab, wirkungsvoll auf den Planungsprozess Einfluss zu nehmen. Nur dies stellt sicher, dass Umwelterwägungen in vollem Umfang in die Planung und Entscheidungsfindung einbezogen werden, schreibt die Kommission. [jg]


Zweiter Bericht zur SUP-Richtlinie
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9274-2017-INIT/de/pdf

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Quelle:
EU-News, 19.05.2017
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juni 2017

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