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GARTEN/142: Vorsicht beim Baum- und Buschrückschnitt (Rhein-Sieg-Kreis)


Rhein-Sieg-Kreis - Pressemitteilung von Montag, 28. September 2009

Vorsicht beim Zurückschneiden von Bäumen, Büschen und Sträuchern an Gewässern


Rhein-Sieg-Kreis (al) - Der Herbst ist da und mit ihm das Bedürfnis nach Wärme und Gemütlichkeit - und so mancher denkt jetzt darüber nach, Bäume, Büsche und Sträucher in seinem Garten zu stutzen, um die Brennholzvorräte für den Kamin aufzustocken und gleichzeitig allzu üppigem Wuchs den Garaus zu machen.

Doch gerade in der Nähe von Gewässern sollten alle Hobbygärtner bedenken, dass sie ihr persönliches Dickicht nicht nach Lust und Laune lichten dürfen. Vielmehr muss hier der Naturschutz von Gewässern und Artenvielfalt an erste Stelle gesetzt werden. Gerade der Gehölzbestand an Gewässern ist besonders schützenswert, denn er dient dazu, die ökologische Funktion des Gewässers zu verbessern und zu erhalten.

Selbst, wenn sich das Gewässer in Privateigentum befindet, dürfen Bäume und Sträucher nicht einfach nach Gutdünken geschnitten oder gar gefällt werden. Es bedarf hier der Zustimmung der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Sieg-Kreises. Zudem müssen nach gängigem Landschaftsrecht bestimmte Pflegeschnittzeiten berücksichtigt werden. Zum Schutz von Nist- beziehungsweise Rückzugsbereichen von Vögeln und Kleintieren dürfen Bäume und Sträucher nur in der Zeit von Oktober bis Ende Februar eines jeden Jahres zurück geschnitten werden.

Wer sich nicht sicher ist, sollte sich auf jeden Fall beim Rhein-Sieg-Kreis - Untere Wasserbehörde informieren. Unter den Rufnummern 02241/13-2358, -2359, -2360 oder -3237 sind Fachleute zu erreichen, die alle Fragen zu einem geplanten Rückschnitt beantworten, damit dies nicht nur rechtmäßig, sondern auch ökologisch sinnvoll geschieht.


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Quelle:
Pressemitteilung von Montag, 28. September 2009
Rhein-Sieg-Kreis
Pressestelle
Tel. (02241) 13 - 2966 / -2967 / -2219
E-Mail: pressestelle@rhein-sieg-kreis.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Oktober 2009