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GARTEN/277: Gärtnern ohne Gift (BUND SH)


BUND Landesverband Schleswig-Holstein e.V. - Kiel, 25. Juni 2014

Gärtnern ohne Gift - besonders zur Vogelbrutzeit



Zum Schutz unserer heimischen Tier- und Vogelwelt appelliert der BUND Schleswig-Holstein an Hobbygärtner, in Privatgärten auf Pestizide zu verzichten. Nicht nur die in der konventionellen Landwirtschaft eingesetzten chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel gefährden die Artenvielfalt und die menschliche Gesundheit. Auch in Haus- und Kleingärten kommt oft die Giftspritze gegen Wildkräuter und ungebetene Gäste im Gemüsebeet zum Einsatz. Hier könnte man bundesweit sogar auf rund 4.500 Tonnen Pestizide pro Jahr verzichten.

"Besonders fatal ist der Einsatz von Pestiziden während der momentanen Brutzeit, da der Vogelnachwuchs überwiegend mit Insekten gefüttert wird", informiert Diplom-Biologin Birte Pankau vom BUND-Landesverband. Weitere nützliche Tiere wie Wildbienen, Fledermäuse und Amphibien können durch die künstlichen Giftstoffe im Garten geschädigt werden.

Der BUND rät anstelle der chemischen Keule zu naturverträglichen Alternativen und einer ökologisch ausgerichteten Gartengestaltung. "Ein naturnaher und strukturreicher Garten mit Steinhaufen, Totholz, Hecken und vielen heimischen Pflanzenarten fördert die natürlichen Fressfeinde von Schnecken und anderen ungeliebten Gartenbewohnern und macht Pestizide überflüssig", erklärt Birte Pankau. Zu den natürlichen Gegenspielern der unerwünschten Gartenbewohner zählen beispielsweise Igel, Spinnen, Vögel und Amphibien. Obst- und Gemüsepflanzen könne man mit natürlichen Pflanzenschutzmitteln, wie Kräuterjauchen aus Brennnesseln, gegen Schädlingsbefall stärken.

Hintergrundinformationen:

Der Einsatz von Pestiziden ist laut Pflanzenschutzgesetz nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen erlaubt. Dazu zählen auch Haus- und Kleingärten. Die Anwendung auf Terrassen, Wegen oder Garagenzufahrten ist nicht gestattet. Pestizide für den Privatgebrauch unterliegen einer gesonderten Zulassung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Außerdem dürfen sie nur in kleinen Verpackungseinheiten verkauft werden und müssen mit deutlichen Gebrauchshinweisen versehen werden. Allerdings sind auch im Privatbereich Mittel zugelassen, die Wasserorganismen und nützliche Insekten gefährden. Zudem halten sich viele Hobbygärtner nicht an die vom Hersteller empfohlenen Mengenangaben und bringen ein Vielfaches der vorgeschriebenen Dosis im Garten aus.

Die Verwendung von Pestiziden wie Glyphosat gefährdet nicht nur die Artenvielfalt, sondern auch die menschliche Gesundheit: Akute Vergiftungserscheinungen wie Übelkeit und Kopfschmerzen aber auch Langzeitschäden wie Störungen des Immun- und Nervensystems bis hin zu Krebs können die Folge sein.

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Quelle:
Presseinformation Nr. 22, 25.06.2014
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Schleswig-Holstein
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2014