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LUFT/601: Hamburger Luftreinhalteplan - BUND fordert zonale Fahrverbote (BUND HH)


BUND-Landesverband Hamburg - 20. Juni 2018

Hamburger Luftreinhalteplan: Neue Rechtsprechung macht Neufassung notwendig

BUND fordert zonale Fahrverbote in Hamburg / Senat könnte damit weitere Klage vermeiden


Der BUND Hamburg hat die Umweltbehörde heute in einem umfangreichen Antrag aufgefordert, den aktuellen Luftreinhalteplan umgehend zu überarbeiten. Sollte dies nicht zugesagt werden, wäre eine weitere Klage auf schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxide nicht zu vermeiden. Aufgrund der jüngsten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 7 C 26.16 und 7 C 30.17) zu Diesel-Verkehrsverboten sei klar, dass Hamburg sogenannte zonale Durchfahrtsverbote unzulässigerweise nicht geprüft habe.

"Der aktuelle Luftreinhalteplan reicht nicht aus. Die Belastung vieler Menschen in Hamburg ist weiterhin deutlich zu hoch. Die Stadt muss umgehend großflächige Durchfahrtsverbote für Dieselfahrzeuge prüfen und ausweisen. Die Stadt kann anders die Einhaltung der Grenzwerte bis spätestens 2020 zum Beispiel an der Habichtstraße nicht sicherstellen", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

"Die Rechtslage ist klar. Hamburg hat im gültigen Luftreinhalteplan zonale Durchfahrtsverbote nicht geprüft. Genau dieses Instrument wäre aber wirksam und ist nach der jüngsten Rechtsprechung ausdrücklich legitimiert. Das weiß auch die Stadt Hamburg", ergänzt Rüdiger Nebelsieck von der Kanzlei Mohr Rechtsanwälte.

Derzeit sichert der Luftreinhalteplan die Einhaltung der Grenzwerte in ganz Hamburg erst im Jahr 2025 zu. Zudem mehren sich die Hinweise, dass die Modellannahmen zu optimistisch gewesen sind und die Belastung in Teilen Hamburgs nicht so schnell sinkt wie angenommen. Die deutschen Gerichte und auch die EU-Kommission geben im laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland vor, dass die Grenzwerte spätestens 2020 und damit zehn Jahre nach Einführung eingehalten werden müssen.

Der BUND hat seine Rechtsauffassung in einem umfangreichen Antrag an die zuständige Behörde für Umwelt und Energie (BUE) heute zugestellt und diese aufgefordert, binnen zwei Wochen zu erklären, ob der Luftreinhalteplan überarbeitet wird. Sollte dies nicht der Fall sein, würde der BUND eine entsprechende Klage beim Hamburger Verwaltungsgericht einreichen.

"Wir hoffen sehr, eine Klage vermeiden zu können. Der Ball liegt jetzt bei der Umweltbehörde und beim Hamburger Senat", so Manfred Braasch.

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Quelle:
Presseinformation, 20.06.2018
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND-Landesverband Hamburg
Lange Reihe 29, 20099 Hamburg
Tel.: 040/600 387-0, Fax: 040/600 387-20
E-Mail: bund.hamburg@bund.net
Internet: www.bund.net/hamburg


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juni 2018

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