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LUFT/634: Hamburg muss mehr für bessere Luft tun - BUND gewinnt Klage zur Luftreinhaltung (BUND HH)


BUND-Landesverband Hamburg - 5. Dezember 2019

Stickoxidbelastung: BUND setzt vor Gericht schärferen Luftreinhalteplan durch

OVG Hamburg verurteilt die Stadt schnellstmöglich zur Einhaltung der Grenzwerte / BUND fordert Maßnahmen statt weiteren Rechtsstreit


Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat heute der Luftreinhaltungsklage des BUND Hamburg stattgegeben und die Hansestadt verurteilt, den Luftreinhalteplan "unverzüglich" fortzuschreiben und schnellstmöglich für eine Einhaltung der Grenzwerte zu sorgen.

"Das ist eine wirklich gute Nachricht für alle betroffenen Menschen in Hamburg, die nach wie vor einer zu hohen Belastung an Stickoxiden ausgesetzt sind. Die Stadt muss nun sehr schnell zusätzliche Maßnahmen und insbesondere weitere Fahrverbote für Dieselfahrzeuge erlassen", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Bereits 2014 hatte das damals zuständige Verwaltungsgericht die Stadt Hamburg verurteilt, mehr für die Luftreinhaltung zu tun. Allerdings wurde erst drei Jahre später ein neuer Luftreinhalteplan vorgelegt. Da dieser eine gesicherte Einhaltung der Grenzwerte erst für das Jahr 2025 in Aussicht stellte, reichte BUND Hamburg erneut Klage ein. Der BUND hatte darin eine grundlegende Überarbeitung des Luftreinhalteplans von 2017 und exemplarisch Durchfahrtverbote für die Habichtstraße, die Nordkanalstraße, den Högerdamm und die Spaldingstraße gefordert. Dieser Klage hat jetzt das OVG Hamburg stattgegeben. Die Stadt könnte allerdings eine Revision beantragen und damit das Bundesverwaltungsgericht einschalten.

"Wir haben die klare Erwartung, dass der Senat nach zwei Verurteilungen endlich die Sach- und Rechtslage akzeptiert und konkret für bessere Luft sorgt. Die nächste Instanz anzurufen und auf Zeit zu spielen nutzt niemanden", so Manfred Braasch. Aktuell wird der Grenzwert für Stickoxide weiterhin an den verkehrsbezogenen Messstationen Habichtstraße, Max-Brauer-Allee und Kieler Straße überschritten. An der Stresemannstraße liegt der aktuelle Jahresmittelwert (gleitend) aufgrund der erlassenen Durchfahrtverbote derzeit auf der Höhe des Grenzwertes von 40 µg/m3. Außerdem weisen die Modellierungen im Luftreinhalteplan weitere Grenzwertüberschreitungen in der gesamten Stadt aus.

Der BUND Hamburg wurde in der Klage von der Kanzlei Mohr Rechtsanwälte vertreten.

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Quelle:
Presseinformation 48/19, 05.12.2019
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND-Landesverband Hamburg
Lange Reihe 29, 20099 Hamburg
Tel.: 040/600 387-0, Fax: 040/600 387-20
E-Mail: bund.hamburg@bund.net
Internet: www.bund.net/hamburg


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Dezember 2019

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