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MELDUNG/176: Von niedlichen Waschbären und gefährlichen Schönheiten (BfN)


Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Pressemitteilung - Bonn, 10. Dezember 2012

Neue Tier- und Pflanzenarten in Deutschland:
Über 800 gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten haben sich in Deutschland bisher etablieren können



Bonn, 10. Dezember 2012: Seit vielen Jahren werden in Deutschland in der Natur neue Tier- und Pflanzenarten beobachtet. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) geht von über 800 gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten aus. "Diese Arten wurden in Folge der Globalisierung eingeschleppt oder gar bewusst ausgesetzt. Andere Arten sind hingegen Boten des Klimawandels oder Rückkehrer, die schon einmal früher bei uns heimisch waren", sagte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel.

Die Wahrnehmung und Darstellung von neuen Arten in der Öffentlichkeit sind oft undifferenziert und vielfach negativ: Ihr Erscheinungsbild wird als "exotisch", "fremdartig", gelegentlich "bunt" oder "niedlich" beschrieben, meist wird aber etwas Bedrohliches suggeriert oder behauptet. "Nicht selten wird von niedlichen Waschbären oder gefährlichen Schönheiten gesprochen. Im Naturschutz spielen solche subjektiven Einschätzungen jedoch im Kern keine Rolle. Sondern hier geht es um die Frage, welche Auswirkungen die neuen Arten auf unser ökologisches Gefüge haben und ob möglicherweise eine Gefahr für die heimische Tier- und Pflanzenwelt besteht," so die BfN-Präsidentin. Das Bundesamt für Naturschutz lässt in Forschungsvorhaben genau dieses prüfen und leitet den Bundesländern entsprechende Informationen zu. Die Bundesländer entscheiden selbst, ob Maßnahmen erforderlich sind. "Hier gilt es, pragmatisch zu handeln", so Beate Jessel weiter, "speziell bei den eingeschleppten Arten lautet die Maxime: Vorsorge statt teurer Nachsorge."


Hintergrund Neue Tier- und Pflanzenarten:

Bei den gemeinhin als "neu" bezeichneten Arten sind nach Auffassung des BfN tatsächlich fünf Typen zu unterscheiden, die sich nach ihrer Herkunft wiederum in zwei Untergruppen aufteilen lassen:

  • Natürliche Vorkommen: Die Dynamischen, die Einwanderer und die Rückkehrer
  • Anthropogene Vorkommen: Die Wiederangesiedelten, die Eingeschleppten/Ausgesetzten (Neobiota)

Zu den dynamischen Arten zählt man einheimische Arten, die schon lange in Deutschland vorkommen, die aber bestimmte Regionen neu oder wieder besiedeln. Die Gründe für die Ausbreitung sind erfolgreiche Naturschutzmaßnahmen oder der Klimawandel. Ein Beispiel ist der Seeadler. Noch Mitte des letzten Jahrhunderts fast ausgestorben gibt es heute wieder ungefähr 700 Brutpaare. Eine andere Art, die als "Klimawanderer" sich in Deutschland und darüber hinaus ausbreitet, ist die Stechpalme.

Die einwandernden Arten breiten sich auf natürliche Weise aus den Nachbarländern in Deutschland aus, weil sie aufgrund günstiger Erhaltungssituation oder des Klimawandels gute Lebensbedingungen vorfinden. Ein Beispiel ist der Goldschakal, der aus Südost Europa kommend schon mehrfach in Deutschland beobachtet wurde. Ein anderes Beispiel ist der Meerfenchel, der seit einigen Jahren auf Helgoland wächst.

Zu den Rückkehrern zählt man einheimische Arten, die ausgerottet wurden und wieder aus den Nachbarländern nach Deutschland zurückkehren, weil sich die Lebenssituation hier wieder verbessert hat. Prominente Rückkehrer sind der Wolf und das Moosblümchen.

Die wiederangesiedelten Arten wurden bewusst und kontrolliert vom Menschen ausgesetzt. Es sind ausgestorbene bzw. verschollene einheimische Arten. Dazu gehört zum Beispiel der Europäische Stör, der im Rahmen eines nationalen Aktionsplans wieder angesiedelt wird. Weitere Beispiele sind Luchs, Biber und Würfelnatter.

Unter eingeschleppten/ausgesetzten Arten, auch Neobiota genannt, versteht man gebietsfremde Arten, die ihr Verbreitungsgebiet nicht auf natürliche Weise nach Deutschland ausgedehnt haben. Sie stammen meist aus fernen Ländern wie USA oder China mit ähnlichen klimatischen Verhältnissen wie in Mitteleuropa. Durch den Menschen werden diese Arten aber absichtlich z.B. als Nutzpflanzen importiert oder unabsichtlich z.B. im Ballastwasser von Containerfrachtern oder in Frachtsendungen mittransportiert. Gelangen die gebietsfremden Arten im neuen Gebiet in die Freiheit, können sie sich oft ungestört ausbreiten und dabei oftmals unerwartete Auswirkungen zeigen, weil unter anderen die natürlichen Gegenspieler (Feinde, Konkurrenten) fehlen. Gebietsfremde Arten können dadurch die biologische Vielfalt gefährden und immense ökonomische Schäden oder gesundheitliche Probleme beim Menschen verursachen. Das BfN geht von über 800 Neobiota-Arten aus, die sich bisher in Deutschland etablieren konnten. Insbesondere in den beiden naturschutzfachlich wichtigen Gruppen, den Gefäßpflanzen und den Wirbeltieren, haben 432 bzw. 44 Arten überlebensfähige Populationen in freier Natur aufgebaut. Beispiele sind die Kermesbeere, das Springkraut, das Heusenkraut, der Chile-Flamingo, der Halsbandsittich und die Schwarzmundgrundel.

Welche Verpflichtungen ergeben sich aus Sicht des BfN für die einzelnen Typen "neuer" Arten?

Dynamische Ausbreitung, Einwanderung und Rückkehr von Arten bereichern unsere biologische Vielfalt und zeugen von einer natürlichen Dynamik der Fauna und Flora in Deutschland und Europa. Sie sind als natürliche Prozesse aus Sicht des Naturschutzes zu begrüßen, ggf. auch aktiv zu unterstützen.

Wiederansiedlungen können in Einzelfällen und auf der Grundlage strenger Kriterien dazu beitragen, einstmals ausgerottete/ausgestorbene Arten wieder heimisch zu machen. Die Entscheidung über eine Wiederansiedlung erfordert eine strenge einzelfallbezogene Prüfung, wobei neben den naturschutzfachlichen Aspekten in besonderem Maße auch die Akzeptanz bei der betroffenen Bevölkerung zu berücksichtigen ist.

Eingeschleppte/ausgesetzte Arten (Neobiota) können zur Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen und Arten führen, besonders wenn es sich bei den Neobiota um invasive Arten handelt. Hier ist Vorsorge der beste Schutz. Bei schon in der freien Natur vorhandenen Neobiota sollten sich Maßnahmen am Gefährdungspotenzial der jeweiligen Art und den Erfolgsaussichten orientieren, wie es auch das Bundesnaturschutzgesetz festschreibt.

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Quelle:
BfN-Pressemitteilung, 10.12.2012
Herausgeber: Bundesamt für Naturschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Dezember 2012