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PROZESS/090: Flughafenausbau - nicht ohne Mißachtung von Grundrechten durchsetzbar (Cécile Lecomte)


Cécile Lecomte - Pressemitteilung - Montag, 22. Juni 2009

Frankfurter Flughafenausbau: nicht ohne Missachtung von Grundrechten durchsetzbar

Gericht bestätigt die Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme einer Aktivistin


Am 20. Januar 2009 wurde im Kelsterbacher Wald mit den Rodungsarbeiten für den Flughafenausbau begonnen. Das verantwortliche Unternehmen Fraport hielt es nicht für notwendig, das Ende des Rechtsstreites um die Ausbaugenehmigung vor dem Oberverwaltungsgericht abzuwarten. Die Rodungsarbeiten wurden folglich mit Unterstützung der Staatsgewalt durchgeführt - gegen den Willen von vielen BürgerInnen. Dabei wurden Grundrechte von Menschen, die gegen diese Politik ihren Unmut zeigten, erheblich missachtet - was die Protestierenden vom Anfang an denunzierten.

Das Frankfurter Amtsgericht hat nun einer Aktivistin, die gegen ihre vier stündige Ingewahrsamnahme durch die Polizei geklagt hatte, Recht gegeben. Am 23. Januar 2009 hatte sich die Betroffene Aktivistin Cécile Lecomte an der Besetzung von einer Rodungsmaschine beteiligt. Mit ihrer friedlichen Demonstration wollten die neun DemonstrantInnen ein Zeichen gegen die vor wenigen Tagen begonnene grausame Naturzerstörung setzen. Die Besetzung dauerte ca. zwei Stunden an, die AktivistInnen wurden von der Polizei geräumt -zum Teil sehr rabiat, nachdem Fraport-Sprecher Amann der anwesenden Presse einen Platzverweis erteilte - und anschließend in Gewahrsam genommen.

Bereits kurz nach ihrer Freilassung, formulierten die Betroffenen eine Erklärung, wo sie die rechtswidrige Handlung der Polizei anprangerten: Stundenlanges einsperren in einem Gefangenentransport und Verweigerung von Toilettengängen, keine Belehrung über die rechtliche Grundlage für die Freiheitsentziehung und Kontakaufnahme mit einem Rechtsanwalt verweigert. Als Cécile ihre Rechte damals mit Nachdruck einforderte und der Polizei auf die rechtswidrige Freiheitsentziehung hinwies, wurde ihr Fuß von einem Polizist in der Zellentür eingequetscht. Sie trug eine sehr schmerzhafte Verletzung davon und musste einige Tage auf Krücken gehen.

Zu Recht wehrte sich die junge Umweltaktivistin gegen die polizeiliche Maßnahme. Auf ihre Klage hin, begründete die Polizei die Freiheitsentziehungsmaßnahme mit einer "Identitätsfeststellung" - obwohl die Betroffene am besagten Tag ihren Ausweis bei sich trug und nach angaben der Polizei selbst, bereits als Kletteraktivistin "amtsbekannt" war. Diese Freiheitsentziehungsmaßnahme war rechtswidrig, so das Frankfurter Amtsgericht in seinem Beschluss vom 18. Juni 2009.

"Flughafenausbau und Menschenrechte sind definitiv nicht vereinbar", so Cécile. Und sie ergänzt: "Skandalös finde ich, das die Polizei zur Durchsetzung der Interessen eines privaten und kapitalistischen Großunternehmens eingesetzt wird - hinzu kommt, dass Grundrechte dabei missachtet werden."

unbeugsames Eichhörnchen


Mehr Infos zum Widerstand gegen den Flughafenausbau unter:
www.waldbesetzung.blogsport.de


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Quelle:
Pressemitteilung, 22.06.2009
Cécile Lecomte
Internet: www.eichhoernchen.ouvaton.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juni 2009