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POLITIK/951: Gabriel zu Bedingungen für die Sinnhaftigkeit eines Projektes "Umweltgesetzbuch" (BPA)


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Deutscher Bundestag

Rede des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel, zu den notwendigen Bedingungen für die Sinnhaftigkeit eines Projektes "Umweltgesetzbuch" vor dem Deutschen Bundestag am 20. März 2009 in Berlin:


Herr Präsident!
Meine Damen und Herren!

Was das Thema Umweltgesetzbuch angeht, kann man der Bundeskanzlerin nur sehr wahrsagerische Fähigkeiten zuordnen. Ich lese Ihnen einmal zu Beginn etwas vor. Angela Merkel hat am 11. Juli 2007 in Ludwigsburg Folgendes gesagt:

"Wir sind sehr dankbar, dass die Föderalismusreform I vermeintlich zumindest; ich will nicht ausschließen, dass es trotzdem noch Schwierigkeiten gibt die Voraussetzung für ein Umweltgesetzbuch geschaffen hat."

In der Tat, so ist es dann auch gekommen. Ich denke, die Kanzlerin wusste, worüber sie redet. Sie wird ihre eigene Partei vermutlich gut kennen.

Wir werden heute wohl mehr über das reden, was wir nicht geschafft haben, als über das, was wir in den Deutschen Bundestag einbringen. Dass es nach 20 Jahren auch diese Koalition nicht geschafft hat, ein Umweltgesetzbuch mit einer Verfahrensvereinfachung auf den Weg zu bringen, ist meines Erachtens kein Ruhmesblatt für die Politik der vergangenen 20 Jahre, auch nicht für diese Große Koalition. Ich versuche zwar, zu verhindern, dass Sie nach der nächsten Bundestagswahl an der Erstellung des Umweltgesetzbuches beteiligt sind. Dass Sie dem aber zustimmen, dagegen habe ich natürlich nichts. Das wäre auch deshalb sinnvoll gewesen, weil wir uns mitten in einer nicht unerheblichen Finanz- und Wirtschaftskrise befinden und alles tun müssen, um neben dem Aspekt des Umweltschutzes auch unseren Unternehmen die Chance zu eröffnen, sich der Überbürokratisierung zu entledigen. Genau darum ging es im Umweltgesetzbuch.

Wir wollten eine integrierte Vorhabengenehmigung so steht es auch im Koalitionsvertrag mit dem Ziel, die Unternehmen davon zu entlasten, dass sie, wenn sie beispielsweise eine Industrieanlage genehmigen lassen wollen, die Bezüge zum Wasserrecht oder zum Naturschutzrecht hat, mehrere unterschiedliche Genehmigungsverfahren beginnen müssen: ein immissionsschutzrechtliches und ein wasserrechtliches.

Wir wollten endlich Sorge dafür tragen, dass daraus ein Genehmigungsverfahren wird: ein Antrag, ein Verfahrensgang, eine Genehmigung. Das würde eine deutliche Entlastung insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen bedeuten.

Der Normenkontrollrat hat dies bestätigt, indem er zweimal Ende vergangenen Jahres und dann noch einmal im Januar 2009 über seinen Vorsitzenden erklärt hat, dass das Umweltgesetzbuch so, wie es vorgelegt wurde, nämlich mit der integrierten Vorhabengenehmigung, ein Beitrag zur Entlastung von Unternehmen ist. Ich zitiere:

"Vielmehr sind durch Systematisierung und Vereinheitlichung von Verfahrensvorschriften eine deutliche bürokratische Entlastung und damit auch ein Impuls für Wachstum und Beschäftigung zu erwarten." Das war übrigens die Antwort des Normenkontrollrates auf die Vorwürfe des bayerischen Umweltministers, das Umweltgesetzbuch mit der integrierten Vorhabengenehmigung sei ein bürokratisches Monster. Das Gegenteil ist der Fall.

Dass wir trotz der Wirtschaftskrise darauf verzichten, den kleinen und mittelständischen Unternehmen endlich ein einfaches Verfahrensrecht im Bereich Umweltschutz an die Hand zu geben, kann ich weder aus umweltpolitischer noch aus wirtschaftspolitischer Sicht verstehen. Dass der Bundesverband der Deutschen Industrie, der die großen Unternehmen vertritt, die sich einen ganzen Stab von Juristen leisten können, der Überzeugung ist, ein neues Verfahrensrecht mit integrierter Vorhabengenehmigung sei unnötig, kann ich verstehen. Dort herrscht ein wenig Denkfaulheit. Das, was die Juristen bislang gemacht haben, haben sie gut beherrscht, und sie werden gut bezahlt. Die großen Unternehmen können sich solche Stabsabteilungen leisten; für die kleinen Unternehmen und die Mittelständler gilt das nicht.

Ich habe den Eindruck, dass es manchen ganz recht ist, in Zukunft wieder darüber meckern zu können, dass das Umweltrecht so bürokratisch ist. Ich war erstaunt: Jahrelang habe ich in den Zeitungen gelesen auch vom BDI, dass das deutsche Umweltrecht wirtschaftsfeindlich sei und dass man es endlich vereinheitlichen müsse. Jetzt wollen wir das, und plötzlich will der BDI nichts mehr davon wissen. Das zeigt doch, dass jedenfalls auf die Funktionäre des BDI kein Verlass ist und dass nach einer Schamfrist offensichtlich doch lieber wieder über das deutsche Umweltrecht gemeckert wird.

Egal wie die Bundestagswahl ausgehen wird: Ich bin mir sicher, dass dies eines der ersten Gesetze sein wird, das der nächste Deutsche Bundestag beschließen wird. Alles spricht für die integrierte Vorhabengenehmigung. Von daher bin ich dann doch halbwegs optimistisch; das Umweltrecht wird es auch in einem Dreivierteljahr noch geben und die Genehmigungsverfahren werden weitergehen.

Da das Umweltgesetzbuch aufgrund des Widerstands in der CDU/CSU-Fraktion nicht in der Weise zustande kommt, dass wir endlich ein einheitliches Verfahrensrecht schaffen, müssen wir jetzt die Konsequenzen ziehen, um eine völlige Zersplitterung des Umweltrechts in Deutschland im Naturschutzrecht und im Wasserrecht zu verhindern. Neben den Gesetzentwürfen zur Neuregelung des Wasserrechts und des Naturschutzrechts legen wir Ihnen deshalb den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung und ein Rechtsbereinigungsgesetz vor.

Worum geht es? Durch die Föderalismusreform I erhielt der Bund statt der Rahmengesetzgebungskompetenz die volle Gesetzgebungskompetenz für das Naturschutzrecht und das Wasserrecht. Ich zitiere den Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion vom 10. März 2006:

"Durch die Föderalismusreform wird nämlich ein Umweltgesetzbuch des Bundes möglich. Das werden wir schaffen."

Es gab damals schon Lachen aufseiten der Opposition. Offensichtlich hatten auch Sie wahrsagerische Fähigkeiten.

Wir müssen jetzt aber ein Bundesnaturschutzgesetz und ein Bundeswassergesetz verabschieden; andernfalls gäbe es kein einheitliches Bundesrecht; wir hätten einen völligen Flickenteppich von jeweils 16 Ländergesetzen im Naturschutzrecht und im Wasserrecht. Von daher ist es zwingend erforderlich, dass wir jetzt die entsprechenden Bundesgesetze verabschieden. Das Gute daran ist, dass der materielle Regelungsgehalt der Gesetze unumstritten ist, sowohl bei der bayerischen Landesregierung als auch bei der Koalition und vor allen Dingen bei den Umweltverbänden. Wir haben natürlich Stellungnahmen dazu eingeholt. Die Umweltverbände haben uns mitgeteilt, dass sie mit den materiell-rechtlichen Regelungen einverstanden sind. Deswegen setzen wir jetzt um, was im UGB die Gesetzbücher II bis V gewesen wären. Das Einzige, was fehlt, ist der Inhalt dessen, was das UGB I ausgemacht hätte, in dem die integrierte Vorhabengenehmigung verankert werden sollte. Materiell-rechtlich verabschieden wir das, was wir vorher in der Koalition und auch mit den Umweltverbänden verabredet haben.

Sicherlich wird es auch im Umweltbereich viele geben, die sich bessere Regelungen hätten vorstellen können. Wir hatten allerdings vereinbart, dass das Umweltgesetzbuch weder Standarderhöhungen noch -absenkungen zur Folge haben sollte. Deswegen sind die umweltrechtlichen Regelungen des Gesetzes kein Versuch, die materiell-rechtlichen Regelungen zu verändern; es geht vielmehr darum, eine Eins-zu-eins-Umsetzung zu erreichen, soweit das möglich ist. Das geht nicht in allen Fällen, insbesondere wenn neuere Entwicklungen zum Beispiel durch Europarecht eingetreten sind. Im Kern geht es aber um eine Eins-zu-eins-Umsetzung, die wir von Anfang an wollten und vereinbart hatten. Das gehen wir jetzt auch materiell-rechtlich an. Ich glaube, das ist jedenfalls eine gelungene drittbeste Lösung.

Die zweitbeste Lösung wäre gewesen auch um Legenden vorzubeugen , dass wir den Ländern ein Abweichungsrecht bei den rein gewässerrechtlichen Genehmigungsverfahren übertragen hätten. Dazu waren wir bereit. Es wäre zwar kompliziert, aber noch hinnehmbar gewesen. Das hat der Bayerischen Staatsregierung aber nicht gereicht. Sie wollte ein komplettes Abweichungsrecht.

Ich wäre nicht darauf zu sprechen gekommen. Wenn Sie aber schon dazwischenrufen, dann muss ich es doch laut sagen. Ich hatte es mir bei Herrn Kauch, den ich sehr schätze, verkniffen. Es war nicht allein der Widerstand der bayerischen CSU; ich verstehe das vielmehr so, dass es in Bayern eine Regierung gibt, in der die Minister der FDP etwas zu sagen haben.

Entweder haben sie etwas zu sagen dann haben sie den bayerischen Ministerpräsidenten bei der Verhinderung der IVG unterstützt, oder sie haben nichts zu sagen. Dann sollten Sie das den bayerischen Wählerinnen und Wählern gelegentlich mitteilen. Das wird sie interessieren.

Ich glaube, dass wir gut damit fahren, die Umsetzung jetzt vorzunehmen. Die zweitbeste Lösung wäre, wie gesagt, ein Abweichungsrecht im Wasserrecht gewesen. Die Bayerische Staatsregierung hat ein komplettes Abweichungsrecht gefordert. Damit hätten wir in der Tat eine Monsterbürokratie geschaffen.

Wir hatten vereinbart, beide Vorschläge zu prüfen. Die Prüfung hat ergeben, dass wir nur einen Vorschlag umsetzen können. Das hat nicht gereicht. Deshalb kommt es jetzt zur Umsetzung des Wasserrechts, des Naturschutzrechtes und zu den Änderungen im Strahlenschutzrecht. Lassen Sie mich zu den einzelnen Punkten nur wenige Ausführungen machen. Das bestehende Wasserhaushaltsgesetz und das Naturschutzgesetz bedürfen, wie gesagt, der Novellierung. Ich glaube, dass es ein Interesse an einer Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes gibt. Das Wasserrecht insgesamt gestaltet sich damit übersichtlicher und wird in der Praxis besser handhabbar. Das derzeitige Schutzniveau wird in vollem Umfang beibehalten.

In der Abwasserbeseitigung und im Hochwasserschutz werden die jetzigen Rahmenvorschriften zur Vollregelung ausgebaut. Dies dient der Umsetzung der EG-Hochwasserrichtlinie. Die Zulässigkeit einer Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf private Dritte bleibt wie bisher dem Landesrecht überlassen.

Mit der Novelle des Naturschutzrechts wird das Naturschutzrecht in Deutschland auf einem anspruchsvollen Niveau harmonisiert. Die Novelle trägt durch die mit ihr verbundene Rechtsvereinfachung zugleich zu einem wirksameren Vollzug im Naturschutzrecht bei.

Eine wichtige Debatte betraf die Frage der Eingriffsregelung. Was ist bei Eingriffen in die Natur an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorzunehmen? Wir alle wissen, dass es in der Vergangenheit zu Ersatzmaßnahmen gekommen ist, die lassen Sie es mich so ausdrücken begrenzt sinnvoll gewesen sind. Es war strittig, ob das an den gesetzlichen Regelungen oder an einer mangelhaften Verwaltungspraxis lag. Ich glaube, dass wir gut daran getan haben, diesen Streit nicht weiterzuführen, sondern im Gesetz klarzustellen, dass beispielsweise die Nutzung von innerstädtischen Brachen die Revitalisierung von Brachen sinnvoller ist, als beispielsweise gute Ackerböden für Ersatzflächen zu missbrauchen. Insofern bin ich auch den Naturschutzverbänden dankbar, dass sie in diesem Punkt unseren Gesetzesvorschlag mitgetragen haben. Ich fand diese Klarstellung notwendig.

Die Zeit drängt. Ab Januar 2010 verlieren das Wasserhaushaltsgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz ihren Rechtscharakter als verbindliches Rahmenrecht. Deshalb muss das neue Recht noch in dieser Legislaturperiode schnellstens verabschiedet werden. Sie wissen, dass es Abweichungsrechte gibt. Allerdings sind im Wasserrecht alle anlagen- und stoffbezogenen Regelungen des Bundes abweichungsfest. Damit ist das wichtige Umweltschutzziel der Einheitlichkeit in einem zentralen Bereich gewährleistet.

Beim Naturschutzrecht wollen wir klar und eindeutig ausweisen, welche Bestimmungen den Charakter allgemeiner Grundsätze haben, damit auch dort keine Abweichungen möglich sind. Dann bestehen auch in diesem Bereich klare Verhältnisse.

Gestatten Sie mir eine letzte Bemerkung zu nichtionisierender Strahlung. In diesem Zusammenhang wurde über die Frage diskutiert, ob man auch an dieser Stelle eingreifen muss, indem wir den Solarienbesuch der unter 18-Jährigen verbieten. Man muss wissen: Es gibt Selbstverpflichtungserklärungen der entsprechenden Wirtschaft, die nicht eingehalten werden. Gleichzeitig steigt die Zahl der Hautkrebserkrankungen massiv. Ich glaube, dass wir dem Schutz der Gesundheit der Kinder und Jugendlichen verpflichtet sind, auch wenn hier gesagt wird: Jetzt greift ihr wieder bürokratisch-regulierend ein. Ich kann mich nicht auf der einen Seite über steigende Kosten im Gesundheitswesen beschweren und auf der anderen Seite jede Dummheit in Deutschland dulden.

Wer Zweifel hat, dem empfehle ich, nachzulesen, was die Strahlenschutzkommission, die Deutsche Krebshilfe oder der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte dazu sagen. Sie fordern nachdrücklich ein Verbot des Besuchs von Solarien von unter 18-Jährigen. Wir haben natürlich darüber diskutiert, ob man die Altersgrenze auf 16 herabsetzen sollte. Aber leider nutzen diejenigen im Alter zwischen 15 und 18 die Solarien überproportional. In dieser Gruppe steigt das Hautkrebsrisiko extrem an. Deswegen haben wir uns dafür entschieden, den vorgeschlagenen Weg zu gehen. Ich hoffe, dass der Gesetzentwurf eine Mehrheit im Parlament findet.

Abschließend: Natürlich handelt es sich um ein Stück Absurdistan, dass wir das Umweltgesetzbuch nicht insgesamt verabschieden, sondern einzelne Gesetze. Trotzdem bin ich sehr sicher, dass wir in der nächsten Legislaturperiode eine Mehrheit für die Integrierte Vorhabengenehmigung finden werden. Ich glaube, dass wir gut daran tun, diese Arbeitsergebnisse uns sozusagen auf Wiedervorlage zu legen. Denn alle Experten sagen: Wir waren in Deutschland in den letzten 20 Jahren noch nie so weit bei der Verabschiedung eines Umweltgesetzbuches, wie wir es diesmal gewesen sind. Nun dauert es ein paar Monate bis zur Wiedervorlage.

Angesichts der großen Arbeitsleistung vieler Beteiligter schulden wir auch denjenigen Dank, die außerhalb der Ministerien und der Parlamente daran mitgewirkt haben. Das sind die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, die engagierten Vertreter der Wirtschaft, die das UGB wirklich wollten, Wissenschaftler, Juristen und der Deutsche Anwaltverein sowie insbesondere die Vertreter der übergroßen Mehrheit der Länder. Ich will mich stellvertretend für viele bei Margit Conrad, der Umweltministerin von Rheinland-Pfalz, und Tanja Gönner, der Umweltministerin von Baden-Württemberg, ausdrücklich bedanken. Beide haben engagiert für das Umweltgesetzbuch gestritten. Beide sind sehr offensiv dafür eingetreten. Das ist in Zeiten parteipolitischer Polarisierung vor Wahlkämpfen nicht selbstverständlich. Umso höher soll man das fachliche Engagement der Kolleginnen und Kollegen schätzen. Ich glaube, dass sich die Arbeit trotzdem gelohnt hat. Es wird zur Wiedervorlage kommen. Ich danke ausdrücklich all denen, die über einen so langen Zeitraum engagiert mitgeholfen haben.

Anlagen zum Download:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Bulletin/2009/03/Anlagen/35-1-bmu,property=publicationFile.pdf
Nr. 35-1 (59,1 KB)


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Quelle:
BPA Bulletin: Rede des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel, zu den notwendigen Bedingungen für
die Sinnhaftigkeit eines Projektes "Umweltgesetzbuch" vor dem
Deutschen Bundestag am 20. März 2009 in Berlin - Datum: Montag, 23. März 2009
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. März 2009