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RECHT/121: Behörde sucht beim Zollbahnhof Kirkel 200.000 Tonnen gefährliche Abfälle (BUND SAAR)


BUND Landesverband Saarland e.V. - Saarbrücken, 23. April 2009

Behörde sucht beim Zollbahnhof 200.000 Tonnen gefährliche Abfälle - Keine Entsorgungsnachweise vorhanden
Eisenbahn-Bundesamt und Saarland schieben sich die Verantwortungen gegenseitig zu

BUND und BIBAZ: Dem Treiben unverzüglich Einhalt gebieten und eine Sanierung von eingetretenen Schäden an Wasser, Boden und Natur einleiten!


Im Streit um die Zuständigkeiten und die rechtlichen Freiheiten, die sowohl das Eisenbahn-Bundesamt, aber auch das Saarland und sogar die Staatsanwaltschaft anscheinend der Firma Bahnlog GmbH gewähren, gibt es eine völlig neue Dimension. Sowohl den Landesbehörden, aber auch dem Eisenbahn-Bundesamt als auch den Strafverfolgungsbehörden ist seit langem der unhaltbare Zustand am Zollbahnhof bekannt. Dies hat jetzt eine Akteneinsicht des BUND Saar nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) beim saarländischen Umweltministerium ergeben. "Schlimmer kann es in einer sogenannten Bananenrepublik auch nicht zugehen. So ist den Behörden bekannt, dass alleine in den Anfangsjahren dieser Firma (2005-2007) über den Verbleib von mehr als 200.000 Tonnen gefährlicher Abfälle nur gerätselt werden kann. Da wir Hinweise bekommen haben, dass solche Abfälle auch nach Rheinland-Pfalz gegangen sein sollen, haben wir jetzt auch das dortige Umweltministerium informiert.

Da die saarländische Staatsanwaltschaft bzw. das saarländische Landeskriminalamt seit über eineinhalb Jahren ermittelt, ohne dass dies augenscheinlich eine Konsequenz für die Tätigkeiten der Firma hat, haben wir jetzt Beschwerde beim Generalstaatsanwalt eingelegt", so Joachim Götz, Vorsitzender des BUND Saar.

Aus den Unterlagen geht weiter hervor, dass erhebliche Mängel vorliegen, die zu Verstößen gegen die Wassergesetze, gegen die Bodenschutzgesetze und auch gegen die Abfallgesetze führen. In den behördlichen Unterlagen wird auch auf die strafrechtlichen Konsequenzen in Bezug auf die õõ 324a, 326 und 329 Strafgesetzbuch hingewiesen.

Zwischen der Deutschen Bahn AG, der DB Netz AG und dem zuständigen Saarpfalz-Kreis gibt es seit 2005 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, der die Sanierung der bahnbedingten Grundwasserkontamination am Zollbahnhof aus der Vergangenheit regelt. "Im Boden sollen die bahnbedingten Schadstoffe aus der Vergangenheit in dem Wasserschutzgebiet herausgenommen werden, während gleichzeitig von oben erhebliche neue Schadstoffe in das gleiche Wasserschutzgebiet eingetragen werden. Darüber wird sicherlich auch im Hinblick auf das Umweltschadensgesetz noch einmal zu reden sein", so Götz weiter. Das Umweltschadensgesetz fußt auf einer Richtlinie vom 30.4.2004 (über Umwelthaftung und zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden - 2004/35/EG) und befasst sich mit der Vermeidung und Sanierung von Schäden an Wasser, Boden und Natur und beinhaltet sowohl eine Sanierungspflicht als auch ein Beteiligungsrecht von Umweltverbänden. Des Weiteren gibt es seit 1991 das Umwelthaftungsgesetz, nach welchem ein Unternehmer einen Schaden auszugleichen hat, den er durch einen aus seiner Anlage stammenden Schadstoff verursacht hat.

"Man kann nur hoffen, dass das Unternehmen genügend Rücklagen hat, die immensen Schäden zu beheben. Sollten hier die Finanzmittel nicht reichen, werden wir die Deutsche Bahn und das Saarland hier mit verantwortlich machen", so Götz.

BUND Saar und die BIBAZ fordern erneut die sofortige Stilllegung der Aktivitäten der Firma BahnLog und anderer am Zollbahnhof.

"Dem Treiben am Zollbahnhof muss unverzüglich Einhalt geboten werden. Es kann nicht sein, dass ein Unternehmen das Kompetenz- und Zuständigkeitsgerangel der Bundes- und Landesbehörden offensichtlich so schamlos zu Lasten von Mensch, Natur und Umwelt ausnutzt. Die Landesbehörden sind nun in der Verantwortung und Pflicht endlich aktiv zu werden. Die Sanierung von eingetretenen Schäden an Wasser, Boden und Natur sind umgehend einzuleiten", so Götz und die Vertreter der Bürgerinitiative.

Joachim Götz, Dipl.-Ing.
Landesvorsitzender BUND Saar

Ulrike Grub und Dr. Thomas Grotkamp
Bürgerinitiative BIBAZ


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Quelle:
Presseinformation Nr. 13/09, vom 23.04.2009
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Saarland e.V., Haus der Umwelt
Evangelisch-Kirch-Str 8, 66111 Saarbrücken
Tel: 06 81/81 37 0-0/1, Fax: 06 81/81 37 20
E-Mail: info@bund-saar.de
Internet: www.bund-saar.de/


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2009