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RECHT/156: Auch der Hafen braucht Naturschutz - NABU Hamburg bereitet Klage vor (NABU HH)


NABU Landesverband Hamburg - 12. Januar 2010

Auch der Hafen braucht Naturschutz!

NABU bereitet Klage gegen die Privilegierung des Hamburger Hafens vor


Eingriffe in Natur und Landschaft des Hamburger Hafens sollen nach dem Willen des NABU Hamburg künftig genauso ausgeglichen werden müssen, wie in anderen Teilen der Stadt. Der NABU wird es nicht mehr klaglos hinnehmen, wenn im Planfeststellungsverfahren zur Westerweiterung des Eurogate Container Terminals am Bubendey-Ufer das so genannte "Hafenprivileg" des Hamburgischen Naturschutzgesetzes zur Anwendung käme. Der Erweiterung würden unter anderem rund 100 Bäume zum Opfer fallen, die für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild wichtig sind. Für diesen Verlust ist nach der derzeitigen Rechtsauffassung des Senats aber keinerlei Ausgleich vorgesehen. Der NABU bereitet daher derzeit eine Klage gegen das "Hafenprivileg" vor.

"Eine Umwelthauptstadt mit Naturschutzfreiem Hafen darf es nicht geben", erklärt NABU-Vize Alexander Porschke. "Es ist höchste Zeit, dass auch bei den Hafenvorhaben Umweltbelange angemessen berücksichtigt werden." Die Hamburger Regelung wird von Umweltjuristen seit Jahren in Zweifel gezogen. Die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes, die ab 1. März in Kraft tritt, kennt das "Hafenprivileg" nicht. Ob die Erweiterung des Eurogate Container Terminals wirklich notwendig ist, muss genau geprüft werden. "Die subventionierten Flächenpachten im Hafen geben durchaus Anlass zu Zweifeln", so der NABU-Vize. "Wenn die Erweiterung aber tatsächlich erforderlich ist, müssen wenigstens die damit verbundenen Naturzerstörungen ausgeglichen werden." Die bisherigen Hamburger Ausnahmeregelungen hatten in der Vergangenheit sogar dazu geführt, dass freiwillige Teilausgleichsmaßnahmen des Senats für Hochwasserschutzmaßnahmen angegriffen wurden, da der Rechnungshof auf die mangelnde gesetzliche Verpflichtung für den Ausgleich hingewiesen hatte. "Dadurch wurden die Ausnahmeregelungen zu einem Ausgleichsverhinderungsrecht", ärgert sich Porschke. "Eine Streichung der anachronistischen Hamburger Praxis ist deshalb überfällig!"

Dieser Empfehlung auf Seite 37 der Drucksache 18/7187 stimmte sogar die Bürgerschaft am 8. November 2007 in der letzten Legislaturperiode unter CDU-Alleinregierung einstimmig zu. In den Bäumen am Bubendey-Ufer befinden sich unter anderem schützenswerte Vorkommen der Laubholzmistel, die in Hamburg auf der Roten Liste geführt wird. Die geplante Verfüllung des Petroleumhafens hätte erhebliche Auswirkungen auf die Fischfauna, für die derartige strömungsberuhigte Zonen wichtig sind.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 3/10, 12.01.2010
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Hamburg
Osterstraße 58, 20259 Hamburg
Tel.: Tel. 040/69 70 89-12, Fax 040/69 70 89-12-19
E-Mail: NABU@NABU-Hamburg.de
Internet: www.NABU-Hamburg.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Januar 2010