Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → FAKTEN

RECHT/193: Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft verletzt EU-Menschenrechte (Naturschutz heute)


NATURSCHUTZ heute - Heft 4/12
Mitgliedermagazin des Naturschutzbundes (NABU) e.V.

JAGDGENOSSENSCHAFTEN
Ende der Zwangsmitgliedschaft?



Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass die Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt. Das Urteil zeigt einmal mehr, dass großer Reformbedarf beim Bundesjagdgesetz und Landesjagdgesetz besteht. "Die Jagdgesetze des Bundes und der Länder müssten dringend nach ethischen und ökologischen Kriterien novelliert werden. Dabei sollte Grundeigentümern grundsätzlich das Recht eingeräumt werden, die Jagd auf ihren Flächen aus Gründen des Natur- und Artenschutzes sowie aus Gewissensgründen einzuschränken oder gänzlich zu untersagen", forderte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

In Deutschland existiert seit dem 19. Jahrhundert das Revierjagdsystem, das die Jagdausübung an Jagdbezirke (Reviere) koppelt, die der Grundstückseigentümer selbst bejagt oder zur Ausübung der Jagd verpachtet. Personen, deren Flächenbesitz weniger als 75 Hektar beträgt, wurden bisher verpflichtet, einer Jagdgenossenschaft beizutreten und somit die Jagd auf ihrem Grundstück zuzulassen.

*

Quelle:
Naturschutz heute - Heft 4/12, Seite 45
Verlag: Naturschutz heute, 10108 Berlin
Tel.: 030/284984-1530, Fax: 030/284984-2500
Hausanschrift: Charitéstraße 3, 10117 Berlin
E-Mail: naturschutz.heute@nabu.de
Internet: www.naturschutz-heute.de
Herausgeber: NABU, 10108 Berlin
Tel.: 030/284984-0, Fax: 030/284984-2000
E-Mail: nabu@nabu.de
Internet: www.NABU.de
 
"Naturschutz heute" ist das Mitgliedermagazin
des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) e.V.
und erscheint vierteljährlich. Für Mitglieder
ist der Bezug im Jahresbeitrag enthalten.


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Dezember 2012