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RECHT/218: Präklusionsklauseln - EuGH-Urteil stärkt Klagerechte (LNV)


Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein e.V. (LNV)
Pressemitteilung - 19. Oktober 2015

EuGH-Urteil stärkt Klagerechte

Präklusionsklauseln auch im schleswig-holsteinischen Recht europarechtswidrig


Der Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein (LNV) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 15. Oktober 2015 sehr (Aktenzeichen EuGH C-137/14). "Dieses Urteil stärkt die Rechte vor allem von Umweltverbänden, Privatpersonen und Gemeinden, gegen umstrittene Verwaltungsentscheidungen vorzugehen", erklärt der Vorsitzende des LNV, Volkher Looft.

Für große Planungsverfahren, d. h. für solche, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen, hat das Gericht entschieden, dass die deutschen Vorschriften zur Präklusion von Einwendungen nicht mit europäischem Recht vereinbar sind. Mit der Präklusion von Einwendungen ist die rechtliche Vorgabe gemeint, dass Inhalte, die Einwender nicht innerhalb einer (knappen) Einwendungsfrist vorgetragen haben, im gerichtlichen Verfahren nicht mehr vorgebracht werden dürfen.

Derartige Vorschriften sind zunächst im Atomrecht und nach der Wiedervereinigung flächendeckend im deutschen Planungsrecht eingeführt worden. Die Vorschriften verschlechterten die Erfolgschancen von Umweltverbänden, vor allem aber von Bürgerinnen und Bürgern vor Gericht ganz erheblich und sind deshalb bürgerrechtsfeindlich. Die Präklusionsvorschriften führten immer wieder dazu, dass Umweltprobleme von Planungen vor Gericht nicht erörtert werden (konnten).

Das Urteil erfordert es, dass mit sofortiger Wirkung die Präklusionsvorschriften nicht mehr angewendet dürfen. Dies gilt auch für Genehmigungen, die bereits erteilt wurden, aber beispielsweise noch gerichtsanhängig sind.

Volkher Looft: "Der LNV fordert die unverzügliche Abschaffung aller Präklusionsvorschriften im schleswig-holsteinischen Recht insbesondere im Landesverwaltungsgesetz und Straßen- und Wegegesetz. Diese Gesetzesänderungen sollten sich jedoch nicht nur auf Verfahren beschränken, die einer Pflicht zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen."


Link zum Urteil des EuGH:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=169823&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=309091

weitere Informationen:
http://wmecklenburg.de/aktuelles.html

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Quelle:
Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein e.V. (LNV)
Burgstraße 4, 24103 Kiel
Tel.: 0431/93027, Fax: 0431/92047
E-Mail: info@lnv-sh.de
Internet: www.LNV-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Oktober 2015

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