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RECHT/266: Unternehmen können für Klimafolgen zur Verantwortung gezogen werden (GW)


Germanwatch e.V. - 15. Februar 2018

Gericht stellt klar: RWE-Klimaklage - Unternehmen können für Klimafolgen zur Verantwortung gezogen werden

"Klimaklage" vor dem OLG Hamm: Zivilsenat weist Gegenvorstellung von RWE zurück - Verfahren geht in Beweisaufnahme


Bonn/Hamm (15. Feb. 2018). Das Oberlandesgericht Hamm hat im Verfahren des peruanischen Bergführers und Kleinbauern Saúl Luciano Lliuya gegen RWE eine Art Eilantrag ("Gegenvorstellung") des Unternehmens gegen den Beweisbeschluss zurückgewiesen und unmissverständlich klargestellt: Große Emittenten können für Folgen des Klimawandels zur Verantwortung gezogen werden. Dieser Beschluss wurde schriftlich mitgeteilt. Damit kann es nun unverzüglich in die Beweisaufnahme gehen.

"Wie erwartet hat das Gericht erneut klar festgestellt: Klimaschäden können eine Unternehmenshaftung begründen", sagt Dr. Roda Verheyen (Hamburg), die Rechtsanwältin des Klägers. "Das wird in diesem Beschluss sogar noch deutlicher als im vorherigen Beweisbeschluss vom November. Endlich gehen wir jetzt wirklich in die Beweisaufnahme."

Im Detail weist der Zivilsenat die Argumente der Anwälte von RWE zurück. Insbesondere sei es irrelevant, ob viele Störer gemeinsam den Klimawandel und damit die Gletscherschmelze verantworten: "Von dem Vorhandensein von mehreren Störern kann nicht auf die Unmöglichkeit der Störungsbeseitigung gefolgert werden." Entgegen der Meinung von RWE ist auch die Haftung nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Kohleverstromung in Deutschland zur Daseinsvorsorge beitrage. Es sei nicht erforderlich, dass die Treibhausgasemissionen selbst rechtswidrig seien, so das Gericht. Es reiche, dass die Beeinträchtigung - also hier das Flutrisiko aus dem Gletschersee - 'unzumutbar' ist.

"Dies ist eine gute Entscheidung für Klimaopfer überall in der Welt", sagt Saúl Luciano Lliuya in Peru. "Ich bin froh, dass die Richter in Hamm standhaft geblieben sind und sogar ihre Position noch deutlicher gemacht haben. Und nun lasst uns auch wirklich zügig in die Beweisaufnahme gehen."

Klaus Milke, Vorsitzender der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch, die den Kläger unterstützt, betont: "Das Gericht hat in großer Klarheit betont, dass die Klage rechtlich schlüssig ist. Das macht diesen Fall schon jetzt zu einem weltweit relevanten Präzedenzfall. Und das sogar unabhängig davon, wie die bevorstehende Prüfung der wissenschaftlichen Begründetheit in diesem Einzelfall ausfällt." Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird jetzt geklärt, ob die Aussagen des Klägers über die Größenordnung des CO2-Ausstoßes von RWE, über den Beitrag dieser Emissionen zur Risikoerhöhung der Gletscherschmelze vor Ort sowie über die Betroffenheit seines Hauses bei einer vom Gletschersee ausgehenden Flutwelle auch wissenschaftlich begründet sind. Die Anwälte beider Seiten sollen sich nun auf unabhängige Gutachter für die Beweisaufnahme einigen.

Die Stiftung Zukunftsfähigkeit übernimmt die Anwalts-, Gerichts- und Gutachtenkosten für den Kläger in diesem Präzedenzfall und ruft dafür weiterhin zu Spenden auf.

Beschluss des OLG Hamm (Link unten auf der Seite)
https://germanwatch.org/de/14140
https://germanwatch.org/de/download/21158.pdf

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Quelle:
Pressemitteilung, 15.02.2018
Herausgeber: Germanwatch e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Februar 2018

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