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RECHT/267: Weiteres EuGH-Urteil gegen Luftsünder - erst der Anfang? (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
EU-Koordination

EU-News - 22.02.2018 / Emissionen

Weiteres EuGH-Urteil gegen Luftsünder - erst der Anfang?


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen am Donnerstag dafür verurteilt, nicht genug gegen kontinuierlich hohe Feinstaubwerte in der Luft zu unternehmen und damit gegen EU-Recht zu verstoßen.

In seinem Urteil erklärte der EuGH, dass Polen zwischen 2007 und 2015 in 35 Gebieten die Tages- und in neun Gebieten die Jahresgrenzwerte für Feinstaubkonzentrationen in der Luft regelmäßig überschritten habe. Darüber hinaus seien die von der polnischen Regierung vorgelegten Aktionspläne nicht geeignet gewesen, um diese Überschreitungen so schnell wie möglich zu begrenzen. Damit habe Polen gegen die EU-Richtlinie für Luftqualität verstoßen.

Damit ist Polen nach Bulgarien der zweite EU-Mitgliedstaat, der wegen schlechter Luft vom EuGH schuldig gesprochen wird (s. EU-Umweltnews vom 06.04.2017 [1]). Die Verurteilten müssen nun Aktionspläne mit glaubwürdigeren Maßnahmen für eine Verbesserung der Luftqualität vorlegen. Ansonsten drohen Bußgelder. Die Umweltschutzorganisation ClientEarth schätzt, dass Polen bis zu 50 Millionen Euro Strafe zahlen müsste, wenn die Regierung nicht bald handelt.

Die Luft vieler polnischer Städte ist besonders schlecht, weil viele polnische Haushalte mit veralteten Kohleöfen heizen und ein Großteil des polnischen Stroms aus Kohlekraftwerken gewonnen wird.

Luftqualitätsexpertin Margherita Tolotto vom Europäischen Umweltbüro sieht in dem Urteil eine Warnung an andere Luftsünder in der EU: "Bei diesem Urteil geht es nicht nur um Polen; es sollte als Warnung für andere Regierungen dienen, dass Untätigkeit bei Luftverschmutzung zu Konsequenzen führt. Die Europäische Kommission hat klar gemacht, dass ein Europa, das sich um seine Bürger*innen kümmert, diesen unsichtbaren Mörder nicht ignorieren kann. Wir erwarten, dass nächsten Monat weitere Regierungen angeklagt werden." Neun weitere EU-Staaten, darunter Deutschland, müssen sich derzeit vor der Kommission wegen schlechter Luftqualität verantworten. Im März will die Kommission entscheiden, ob sie weitere Klagen vor dem EuGH erhebt (s. EU-Umweltnews vom 15.02. [2]).

Das EuGH-Urteil ist nur eines von drei wichtigen Gerichtsentscheidungen zu Luftqualität in Europa in dieser Woche: Bereits am Mittwoch hatte der britische Gerichtshof erklärt, dass die britische Regierung zu wenig gegen Luftverschmutzung in 33 Städten tue. Am Donnerstag fällt außerdem das Bundesverfassungsgericht ein Urteil zu Fahrverboten in deutschen Städten. [km]


Urteil des EuGH
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-02/cp180019de.pdf

Hintergrundinformationen vom Europäischen Umweltbüro
http://eeb.org/polish-air-quality-ruling-warning-to-toxic-bloc-governments/

Nachricht von ClientEarth
https://www.clientearth.org/poland-breaks-eu-air-pollution-laws-illegal-levels-pm10/

[1] https://www.dnr.de/eu-koordination/eu-umweltnews/2017-emissionen/bulgarien-tut-zu-wenig-gegen-feinstaubbelastung-bewirkt-eu-urteil-domino-effekt/

[2] https://www.dnr.de/eu-koordination/eu-umweltnews/2018-emissionen/bald-kostenloser-nahverkehr-dank-eu/

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Quelle:
EU-News, 22.02.2018
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Februar 2018

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