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TIPS/285: Vorsicht beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (Stadt Mönchengladbach)


Stadt Mönchengladbach - Pressemitteilung von Donnerstag, 15. Mai 2014

Vorsicht beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung informiert



Pflanzenschutzmittel (in der Regel die so genannten "Unkrautvernichtungsmittel" = Herbizide) werden vielfach immer noch rund ums Haus auf befestigten Flächen wie Bürgersteigen, Garageneinfahrten und Hauszugängen eingesetzt, um störenden Bewuchs zu entfernen. Im Handel sind solche Pflanzenschutzmittel, auch so genannten Totalherbizide erhältlich.

Der Einsatz von Totalherbiziden ist allerdings auf oder unmittelbar an Flächen, die z.B. mit Beton, Pflaster, Platten oder ähnlichem versiegelt sind und über die Kanalisation, Drainagen oder Straßenabläufe, sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle entwässert werden, generell verboten. Darauf weist der Fachbereich Umweltschutz der Stadtverwaltung hin.

Pflanzenschutzmittel dürfen nur auf so genannten Kulturflächen angewandt werden, also wenn sie landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Beete, Rasenflächen oder auch Friedhofsgräber sind zum Beispiel gärtnerisch genutzte Flächen. Hier dürfen aber ausschließlich Mittel eingesetzt werden, die den Aufdruck "Zugelassen für die Anwendung im Haus- und Kleingarten" tragen.

Auf allen anderen Flächen, das sind z.B. sämtliche Wege auch zwischen den Gräbern oder Beeten, Bürgersteige, Garageneinfahrten oder Terrassen dürfen keine Pflanzenschutzmittel (meist Herbizide) eingesetzt werden. Auch der diverser Haumittelchen, die Bewuchs abtöten, wie Zitronensäure, Essig oder Salze, ist verboten.

Grund der einschränkenden Regelung ist vor allem, dass nach einer Anwendung auf befestigten Flächen (z.B. mit Beton oder Pflaster) die anhaftenden Substanzen mit dem nächsten Regen abgeschwemmt werden können. Hierbei gelangen dann diese Stoffe über die Kanalisation - selbst nach Behandlung der Abwässer in der Kläranlage - in die Gewässer und somit auch in die Niers und deren Nebengewässer.

Wer versiegelte Flächen in seinem Bereich "unkrautfrei" halten möchte, greift auf mechanische Methoden wie Fugenritzen, Hacken oder Kratzen zurück. So bietet der Handel mechanische aber auch thermische Geräte zur Bewuchsentfernung an. Auch lassen sich auf befestigten Flächen Moose bereits mit heißem Wasser und einem festen Besen oder auch mit einem Hochdruckreiniger beseitigen.

Zugelassene Pflanzenschutzmittel dürfen auf gärtnerisch genutzten Flächen aufgebracht werden. Reste chemischer Pflanzenschutzmittel gehören aber nicht in die Restmülltonne. Sie sind als Sondermüll über das Schadstoffmobil zu entsorgen. Die Termine und Standorte finden sich im Abfallkalender 2014 der Stadt Mönchengladbach.

Für allgemeine Fragen zum Thema Pflanzenschutz steht Ihnen der Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung zur Verfügung. Bei besonderen Fragestellungen hilft das Pflanzenschutzamt unter der Rufnummer 0251/2376-914. Weitere Infos auch im Internet unter www.pflanzenschutzdienst.de/ oder www.wasser-und-pflanzenschutz.de.

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Quelle:
Pressemitteilung von Donnerstag, 15. Mai 2014
Stadt Mönchengladbach
Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Mai 2014