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VERKEHR/701: Gerichtlicher Vergleich zum Ausbau des Sacrow-Paretzer-Kanals (BUND BE)


BUND Landesverband Berlin e.V. - Pressemitteilung - Berlin, 14. Januar 2009

Natur am Sacrow-Paretzer-Kanal hat durch Gerichtsvergleich gewonnen

Bundesverwaltungsgericht erteilt überdimensionierten Ausbau des Sacrow-Paretzer-Kanals Absage:
Naturschutz hat gewonnen!


Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bewertet den Vergleich vor dem Leibziger Bundesverwaltungsgericht als großen Erfolg.

Der BUND hatte stellvertretend für die Naturschutzverbände (Berliner Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, NABU, Grüne Liga. DUH und Aktionsbündnis gegen den Havelausbau) Klage gegen den Ausbaubeschluss des Sacrow-Paretzer-Kanals im September 2008 eingelegt. Im Rahmen des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nr. 17 sollte dieser Kanal für große Rheinschubverbände im Begegnungsverkehr ausgebaut werden.

Nach Vorschlag des Bundesverwaltungsgerichts wird der Kanal zwar wie vorgesehen auf vier Meter vertieft, aber auf die drei bis acht Meter Verbreiterung mit massiver Abgrabung am Nordufer verzichtet. Damit muss der Begegnungsverkehr gegebenenfalls Wartezeiten in Kauf nehmen, aber der größte Teil des wertvollen Baumbestandes am Nordufer bleibt erhalten.

Allerdings müssen die Ufer des Kanals saniert werden, wofür einige Bäume gefällt werden müssen. Der Vergleich regelt jedoch die Eingriffe in den Baumbestand, zum einen sowenig Bäume wie möglich zu fällen und nicht zu vermeidende Fällungen auszugleichen. Da der Kanal nicht verbreitert wird, minimiert sich deutlich die Wasserstandsabsenkung, die sich besonders im Berliner Bereich von Havel und Spree auswirken würde. So bleiben wertvolle Biotopfläche - Lebensstätte von Biber, Fischotter und Zauneidechsen - erhalten.

"Das Gericht hat sich zwar für die Anpassung der Infrastruktur für moderne Schiffstypen ausgesprochen, andererseits aber deutlich gemacht, dass überdimensionierte Bauvorhaben dem heutigen Verständnis von Umwelt- und Naturschutz nicht mehr gerecht werden und die Schifffahrt Einschränkungen zu Gunsten der Ökologie hinnehmen muss. Damit sehen wir uns in unserer jahrelangen Kritik an dem VDE 17 bestätigt", so Tilmann Heuser, Landesgeschäftsführer des BUND Berlin.

"Dieser vom Gericht eingeforderte Vergleich ist richtungsweisend für alle weiteren Ausbauvorhaben von Bundeswasserstraßen,"so Winfried Lücking, Leiter des BUND-Flussbüros. "Von daher sehen wir uns auch in unserer Forderung bestätigt, den überdimensionierten Neubau der Kleinmachnower Schleuse erneut zu prüfen."


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Quelle:
Presseinformation Info 3/Berlin, 14. Januar 2010
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
Landesverband Berlin
Crellestraße 35, D-10827 Berlin
Tel. 030/78 79 00-0, Fax: 030/78 79 00-18
E-Mail: kontakt@bund-berlin.de
Internet: www.bund-berlin.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Januar 2010