Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → FAKTEN


VERKEHR/1025: Internationales Abkommen zu Schiffsabwrackung in Kraft (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Donnerstag, 23. April 2015 / Abfall

Internationales Abkommen zu Schiffsabwrackung in Kraft


Die Nairobi-Konvention zur Regelung von Schiffswracks ist vergangene Woche in Kraft getreten. Die EU-Kommission begrüßte die Bestimmungen unter der Konvention, die Auswirkungen auf die laufende europäische Arbeit zu Schiffen in Seenot hat.

Die Konvention stellt weltweit für Staaten eine legale Regelung der Entsorgung von Schiffswracks dar, worunter auch Schiffe zählen, die in Gefahr stehen, zu sinken oder zu stranden. In einem Kriterienkatalog sind Gefahrenstufen festgehalten, welche potentiellen Umweltauswirkungen auslaufendes Öl oder verlorengehende Frachtteile haben.

Schiffseigentümer sind nun verstärkt in der Pflicht, Schiffswracks zu ermitteln, kennzuzeichnen und schnell zu Anlaufhäfen zu bringen. Über die Regelungen für sichere Anlaufstellen für Schiffe in Seenot verhandeln derzeit die EU-Kommission, die Mitgliedstaaten und die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs mit der Industrie. Es müssen die ökologischen und ökonomischen Folgen für Küstenstaaten bedacht werden, die die Schiffswracks in ihren Häfen entsorgen müssen, so die Kommission. [es]


Internationale Seeschifffahrtsorganisation zur Regelung
http://www.imo.org/About/Conventions/ListOfConventions/Pages/Nairobi-International-Convention-on-the-Removal-of-Wrecks.aspx

Pressemitteilung der EU-Kommission
http://ec.europa.eu/transport/modes/maritime/news/nairobi-internat-convention-removal-wrecks_en.htm

*

Quelle:
EU-News, 23.04.2015
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang