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VERKEHR/1085: Weltschifffahrtsorganisation IMO beschließt weltweites Schwefellimit in Kraftstoffen (BMUB)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Berlin, 30. Oktober 2016

Weltschifffahrtsorganisation IMO beschließt weltweites Schwefellimit in Kraftstoffen ab 2020


Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) will die Schwefeloxid-Emissionen durch Schiffskraftstoffe deutlich verringern. Dazu soll der weltweit maximal zulässige Wert für den Schwefelgehalt ab 2020 herabgesetzt werden. Nach einer Debatte, in deren Zuge sich mehr als 50 Vertreter von Staaten, der Industrie und Umweltverbänden zu Wort meldeten, wurde die Entscheidung von einer breiten Mehrheit getragen und begrüßt.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Der Beschluss der IMO war überfällig. In der Nord- und Ostsee haben wir bereits heute einen deutlich niedrigeren Wert für den Schwefelgehalt in Schwerölen für Schiffe. Die internationale Schifffahrt wird ihrer Verantwortung für die Umwelt und die menschliche Gesundheit nun gerechter."

Der Beschluss der 70. Sitzung des Umweltausschusses der IMO (das Marine Environment Protection Committee - MEPC) sieht vor, den maximal zulässigen globalen Schwefelgrenzwert für Schiffskraftstoffe im Jahr 2020 auf 0,5% zu senken. Dadurch sollen die gesundheits- und umweltgefährdenden Auswirkungen von Schiffen verringert werden. Die Sitzung fand vom 24. bis 28. Oktober in London statt.

Schweröle, die von Schiffen verwendet werden, können derzeit einen Schwefelgehalt von 3,5% aufweisen. Wäre die Absenkung weiter auf 2025 verzögert worden, hätte es zu mehr als 570.000 zusätzlichen vorzeitigen Todesfällen im Vergleich zum dem jetzt beschlossenen früheren Inkrafttreten von 2020 kommen können. Die Entscheidung geht auf eine Maßnahme im MARPOL-Übereinkommen zur stufenweisen Begrenzung des Schwefelgehaltes durch die IMO im Jahre 2008 zurück. Sie gilt für alle Schiffstypen und nicht nur für Containerschiffe, wie teilweise berichtet wurde.

Deutschland profitiert als Anrainer zweier Schwefel-Emissionsüberwachungsgebiete (Sulfur Emission Control Area - SECA) bereits von einer strengeren Regelung. In den SECAs der Nord- und der Ostsee gilt seit Anfang 2015 bereits ein strengerer Grenzwert für den Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen: hier sind maximal 0,10% erlaubt. Die anspruchsvolleren Grenzwerte sind in den SECA Regionen auch nach 2020 weiterhin einzuhalten. Die umfangreiche Erfahrung der EU-Mitgliedstaaten mit den Schwefelanforderungen in den SECAs und ihrer Durchsetzung, erleichterte den jetzigen Beschuss der IMO. In den Küstenregionen der Nord- und Ostsee hat sich infolgedessen die Schwefelkonzentration in der Luft in den letzten Jahren halbiert.


Weitere Informationen:
Der Beschluss im Original auf den Seiten der Weltschifffahrtsorganisation IMO:
http://www.imo.org/en/MediaCentre/PressBriefings/Pages/MEPC-70-2020sulphur.aspx

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Quelle:
Pressedienst Nr. 260/16, 30.10.2016
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMUB)
Arbeitgruppe Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Neue Medien
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. November 2016

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