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ATOM/1326: Schadensersatzforderungen für strahlende Ruinen sind nicht sachgemäß (BBU)


Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V. - Bonn, 6. Dezember 2016

Schadensersatzforderungen für strahlende Ruinen sind nicht sachgemäß


(Bonn, Karlsruhe, 06.12.2016) Nach Auffassung des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) steht den Atomkonzernen keine Entschädigung für die Stilllegung von Atomkraftwerken zu. Der Umweltverband hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in einer ersten Stellungnahme betont, dass es zum Schutz der Bevölkerung keine Alternative zur Stilllegung der Atomkraftwerke gab und gibt. Laufende Atomkraftwerke bergen unkalkulierbare Gefahren und produzieren täglich Atommüll, für den es keine sichere Entsorgung gibt. Konkret fordert der BBU generell die sofortige Stilllegung aller Atomkraftwerke und Atomanlagen.

Der BBU verweist darauf, dass der Weiterbetrieb von Atomkraftwerken Versorgungs- und Folgekosten verursacht, die beim Uranabbau beginnen und bei der sogenannten Zwischenlagerung des Atommülls noch lange nicht enden. "Jede Regierung, die die Stilllegung von Atomkraftwerken und sonstigen Atomanlagen anordnet, handelt im Interesse und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Schadensersatzforderungen für strahlende Ruinen sind nicht sachgemäß", so BBU-Vorstandsmitglied Udo Buchholz.

Der BBU verweist auf die enormen Subventionen, mit denen der Atomindustrie der Bau von Atomkraftwerken überhaupt ermöglicht wurde. Die genauen, milliardenschweren Summen lassen sich kaum noch beziffern. Das Umweltbundesamt nennt in einer Studie eine Gesamtsubvention von 82 Milliarden Euro: "Die Kernenergie erhielt vor allem zu Anfang ihrer Nutzung für die Stromerzeugung hohe explizite Subventionen, insbesondere für die Forschung. Insgesamt flossen seit dem Beginn der Förderung bis 2010 gut 82 Mrd. Euro an öffentlichen Ausgaben des Bundes und der Länder in den Bereich der Kernenergie."

Laut BBU darf auch nicht vergessen werden, dass es für den Betrieb der Atomkraftwerke keine nennenswerte Haftpflichtversicherung gibt. Das Umweltbundesamt schreibt dazu: "Zwar haftet der Betreiber eines Kernkraftwerks bei einem Unfall mit seinem gesamten Vermögen. Allerdings müssen zur Deckungsvorsorge an liquiden Mitteln nur 2,5 Mrd. Euro verfügbar sein (davon 256 Mio. Euro aus der Haftpflichtversicherung des Betreibers und 2,244 Mrd. Euro aus der Deckungszusage der Betreibergemeinschaft). Über diesen Betrag hinaus liegt keine Zahlungssicherheit vor - im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Betreibers muss der Staat für den restlichen Schaden aufkommen."

Der BBU hofft, dass durch entsprechenden Druck auf die Politik die Schadensersatzforderungen der Atomkonzerne minimiert oder gar ganz gegen Null reduziert werden können. Im Raum stehen derzeit mögliche Forderungen in Höhe von etwa 19 Milliarden Euro.

Wer eigenständig den Atomkonzernen die rote Karte zeigen möchte, kann zu diesem Zweck zu einem Stromanbieter wechseln, der keinen Atomstrom anbietet. Der BBU kooperiert mit den Elektrizitätswerken Schönau (EWS); sie kaufen den Strom nur von solchen Produzenten, die nachweisbar nicht mit der Atomindustrie verflochten sind.
Nähere Informationen zur EWS-BBU-Kooperation gibt es unter
http://bbu-online.de,
Direktlink http://bbu-online.de/EWS/EWS1.htm.
Telefonische Auskünfte zum Thema Stromwechsel erhält man auch in der BBU-Geschäftsstelle unter 0228-214032.


Weitere Informationen zum Thema "Umweltschädliche Subventionen in Deutschland" unter
https://www.umweltbundesamt.de

Direktlink
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/umweltschaedliche_subventionen_2014_0.pdf

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Quelle:
BBU-Pressemitteilung, 06.12.2016
Herausgeber:
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn
Tel. 0228/21 40 32, Fax.: 0228/21 40 33
Internet: www.bbu-online.de
Facebook: www.facebook.com/BBU72


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Dezember 2016

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