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HOLZ/240: EU-Verordnung - Internationale Maßnahmen gegen illegalen Holzeinschlag (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz

Pressemitteilung Nr. 127 vom 07. Juli 2010

Bundesagrarministerin Aigner: Internationale Maßnahmen gegen illegalen Holzeinschlag werden verstärkt


Das Europäische Parlament hat in seiner heutigen Sitzung mit großer Mehrheit dem Vorschlag der EU-Landwirtschafts- und Verbraucherschutzminister zugestimmt, den illegalen Holzeinschlag einzudämmen.


Weltweit werden pro Jahr rund 13 Millionen Hektar Wald durch illegalen Holzeinschlag zerstört. Dies entspricht mehr als der gesamten Waldfläche in Deutschland von rund 10,7 Millionen Hektar. Auf die globale Entwaldung sind knapp 20 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen zurückzuführen.

In den langen Verhandlungen zu der neuen Verordnung hatte sich die Bundesregierung intensiv für einen wirksamen Schutz der Wälder eingesetzt. Eine besondere Herausforderung bestand darin, dass die neue Regelung nicht gleichzeitig zu einer unnötigen Belastung für die legale und nachhaltige Waldbewirtschaftung in Deutschland und Europas führen sollte. Von hier stammen allein 75 Prozent des Holzes auf dem Binnenmarkt.

Auch sollte zertifiziertes oder auf andere Weise kontrolliertes Holz durch die neue Regelung Vorteile erhalten. "Dass dies alles erreicht worden ist, freut mich besonders", sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner. Die EU gebe damit "ein deutliches Signal an die Produzentenländer außerhalb der EU, im Kampf gegen den illegalen Holzeinschlag mit der EU zusammenzuarbeiten". Dieser Teil der globalen Umweltkriminalität zerstöre laut Aigner täglich wertvollste Urwälder, insbesondere in den Tropen. Gleichzeitig nutze die neue Verordnung aber auch denjenigen, die ordentliche Waren anbieten, denn der illegale Holzeinschlag beeinträchtige am Ende auch das Image von Holz als naturverträglicher Rohstoff.

Die jetzt auf den Weg gebrachte EU-Verordnung verpflichtet Marktteilnehmer, die Holz egal welcher Herkunft erstmals auf dem Binnenmarkt in den Verkehr bringen, zu einer Reihe von Maßnahmen, die das Risiko minimieren sollen, dass dieses Holz aus illegalem Holzeinschlag stammt. Die letzte nötige formale Zustimmung des Rates zum Gesamtkompromiss gilt nur noch als Formsache. Allerdings sind bis zum endgültigen Inkrafttreten noch umfangreiche Umsetzungsbestimmungen zu erarbeiten.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 127 vom 07.07.2010
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juli 2010