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HOLZ/242: EU-Aktionsplan gegen illegale Holzexporte aus Entwicklungsländern (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 14. Juli 2010

Kommissar Piebalgs wirbt in London für EU-Aktionsplan gegen illegale Holzexporte aus Entwicklungsländern


Kommissar Piebalgs wird morgen, am 15. Juli, in London anlässlich der Vorstellung eines Berichts eines internationalen Think-Tanks über den illegalen Holzeinschlag und den damit verbundenen Handel ("Illegal Logging and Related Trade") eine Rede halten. Der Bericht zeigt die Fortschritte auf, die auf globaler Ebene bei der Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und einem verantwortlichen Handeln im Forstsektor in den Entwicklungsländern erzielt wurden. Kommissar Piebalgs wird über die Erfolge sprechen, die mit dem Aktionsplan der EU für "Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT)" bereits erzielt wurden. Dazu gehört die Unterzeichnung von freiwilligen Partnerschaftsabkommen mit Kongo und Ghana, wonach für alle Holzprodukte, die aus diesen Ländern in die Europäische Union eingeführt werden, eine Bescheinigung über den legalen Ursprung des Holzes vorzulegen ist. Nach der Veranstaltung wird der Entwicklungskommissar auf bilateraler Ebene mit Andrew Mitchell, dem britischen Minister für internationale Zusammenarbeit, zusammentreffen.

EU-Entwicklungskommissar Andris Piebalgs erklärte: "Die EU muss im Kampf gegen den illegalen Holzhandel eine Führungsrolle übernehmen. Ich rufe alle Holz erzeugenden Länder dazu auf, dem Beispiel Ghanas, der Republik Kongo und bald auch Kameruns zu folgen und FLEGT- Abkommen, also maßgeschneiderte freiwillige Handelsabkommen, mit der EU zu schließen. Dies ist in unser aller Interesse: Wir garantieren den europäischen Verbrauchern, dass Möbel, sonstige Holzeinrichtungen und überhaupt alle Holzprodukte, die sie kaufen, legal erzeugt und in die EU eingeführt wurden und dabei die Biodiversität und der Lebenskreislauf des Waldes respektiert wurden. Gleichzeitig nützt dies den Entwicklungsländern, da ihre Wälder auf diese Weise legal und nachhaltig bewirtschaftet werden, was wiederum Arbeitsplätze schafft und zur Erhaltung der heimischen Ressourcen beiträgt."

Die von Chatham House angefertigte Studie stellt den Versuch dar, erstmals auf globaler Ebene die Anstrengungen von Verbraucher-, Verarbeitungs- und Erzeugerländern zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags zu erfassen. Sie untersucht, mit welchen Maßnahmen Länder, die mit illegalem Einschlag konfrontiert sind, und Länder, die illegal erzeugtes Holz einführen, verarbeiten und verbrauchen, dem Problem begegnen. Außerdem befasst sich der Bericht mit den Veränderungen des illegalen Holzeinschlags im Laufe der Zeit und zeigt auf, wie sich die Wahrnehmung des Problems verändert hat und Regierungen und Privatwirtschaft darauf reagiert haben. Insbesondere werden die FLEGT-Abkommen der EU als glaubwürdiges und hilfreiches Instrument genannt.


Die Anstrengungen der Europäischen Union zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags

Der illegale Holzeinschlag ist seit etwa zehn Jahren ein Thema auf der politischen Agenda der EU. 2003 nahm die Europäische Union einen Aktionsplan für "Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT)" an. Eckpunkte des Aktionsplans sind die freiwilligen Partnerschaftsabkommen, d. h. Handelsvereinbarungen zwischen der EU und Holz erzeugenden Ländern zur Unterbindung des illegalen Einschlags. Ziel der Partnerschaften ist es, zu gewährleisten, dass nur legal erzeugtes Holz in die EU gelangt, und verantwortungsvolles Handeln im Forstsektor zu fördern. Gleichzeitig bieten sie die Möglichkeit zur Stärkung der Rechte indigener Völker.

Das erste freiwillige Partnerschaftsabkommen wurde im November 2009 mit Ghana ratifiziert. Das zweite derartige Abkommen wurde im Mai 2010 mit der Republik Kongo unterzeichnet und befindet sich derzeit in der Abschlussphase des Ratifizierungsprozesses. Das dritte Abkommen - mit Kamerun - dürfte bis Jahresende ratifiziert werden. Die EU handelt derzeit Abkommen mit Malaysia, Indonesien, Liberia und der Zentralafrikanischen Republik aus.

Letzte Woche (am 7. Juli) stimmte das Europäische Parlament einer neuen Verordnung zu, mit der der Verkauf von Holz und Holzprodukten aus illegaler Erzeugung in der Europäischen Union unterbunden werden soll. Der nächste und letzte Verfahrensschritt ist die Verabschiedung der Verordnung durch den EU-Ministerrat. Dann werden die Marktteilnehmer belegen müssen, dass Holz und Holzerzeugnisse, die sie auf den EU-Markt bringen, legaler Herkunft sind und das Holz nach den Rechtsvorschriften des Ursprungslandes geschlagen wurde. Dadurch erhalten die europäischen Verbraucher die Gewissheit, dass das Holz und die Holzprodukte legal erzeugt wurden.


Weitere Informationen

Weitere Informationen über die Initiative "Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor" unter:
http://ec.europa.eu/development/policies/9interventionareas/environment/forest/forestry_intro_en.cfm

Website von Kommissar Piebalgs:
http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/piebalgs/index_en.htm

© Europäische Gemeinschaften, 1995-2009


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Quelle:
Pressemitteilung IP/10/939, 14.07.2010
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juli 2010