Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → INDUSTRIE

MELDUNG/231: BUND begründet Klage gegen Kohlekraftwerk Lünen bis zum 30. April (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 28. Januar 2014

Trianel-Kohlekraftwerk Lünen: BUND begründet Klagen bis zum 30. April

BUND sieht erhebliche Genehmigungsmängel / Bau und Betrieb des Kraftwerks sind auf eigenes Risiko erfolgt



Düsseldorf, 28.01.2014 / Auf Antrag des NRW-Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Frist zur Begründung der Klagen gegen das Trianel-Kohlekraftwerk Lünen bis zum 30. April 2014 verlängert. Der Umweltverband hatte die Klagen Ende 2013 eingereicht.

"Wir haben die etwa 500 Seiten starken Genehmigungsbescheide und die sehr umfangreichen Antragsunterlagen gründlich darauf geprüft, ob tatsächlich eine weitere aufwendige Klage unbedingt erforderlich ist", sagte BUND-Vorstandsmitglied Thomas Krämerkämper. "Wir sind verwundert, wie mangelhaft auch die aktuellen Unterlagen sind und wie unkritisch die beteiligten Behörden die neuen Genehmigungsanträge für das bereits fertige Kraftwerk geprüft haben. Angesichts der Vielzahl nach wie vor existierender Mängel ist die erneute Klage leider doch zwangsläufig und wird von uns umfassend begründet werden." Obwohl das Kraftwerk bereits im ersten Anlauf gerichtlich gescheitert war und trotz unverkennbarer Nachbesserungsversuche halte der BUND das Kraftwerk weiterhin für so umweltschädlich, dass auch die neuen, geänderten Genehmigungen rechtswidrig seien. Dies betreffe insbesondere die Immissionsprognose und den Eintrag von Schadstoffen in die bereits unzulässig hoch vorbelasteten europäischen Schutzgebiete wie zum Beispiel der "Wälder bei Cappenberg".

Für unzulässig hält der BUND auch die jetzt von Trianel beantragte Ausnahmegenehmigung von den Schutzbestimmungen der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Eine solche kann zwar trotz negativer Ergebnisse der Verträglichkeitsprüfung unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden. Diese liegen aber nach BUND-Auffassung allesamt nicht vor. Für den Betrieb des Kraftwerks existierten keine zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses. Im Gegenteil: Das Vorhaben sei energiewirtschaftlich überflüssig, sogar unwirtschaftlich und mit dem Ausstoß von bis zu 5,7 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr besonders klimaschädlich. Zudem gebe es wesentlich weniger umweltschädliche und effizientere Alternativen. Auch die von Trianel geplanten Ausgleichsmaßnahmen zum Erhalt des Schutzgebiete-Netzwerkes Natura 2000 seien absolut ungenügend.

Setzt sich der BUND auch im neuen Gerichtsverfahren durch, muss Trianel das seit Dezember 2013 im Regelbetrieb laufende Kraftwerk wieder abschalten.

Alle Infos zum Trianel-Kohlekraftwerk Lünen unter
www.bund-nrw.de/lünen

*

Quelle:
Presseinformation, 28.01.2014
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Januar 2014