Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → INDUSTRIE


MELDUNG/311: Auch der neue Investorenschutz in TTIP und CETA ermöglicht Konzern-Klagen gegen Umweltschutz (Global 2000)


GLOBAL 2000 / Friends of the Earth Austria - Presseinformation, 19. April 2016

Internationale Studie zeigt: Auch der neue Investorenschutz in TTIP und CETA ermöglicht Konzern-Klagen gegen Umweltschutz

GLOBAL 2000 fordert: Keine Zustimmung zu CETA.


Brüssel/Amsterdam/Berlin/Ottawa/Wien, am 19. April 2016 - Eine heute veröffentlichte Studie, die von der GLOBAL 2000-Partnerorganisation Friends of the Earth Europe in Zusammenarbeit mit den internationalen NGOs Transnational Institute, Corporate Europe Observatory, dem Forum Umwelt und Entwicklung, und dem Canadian Centre for Policy Alternatives verfasst wurde, zeigt: Das neue Investorenschutz-Kapitel, das im Februar 2016 in CETA eingefügt wurde, ermöglicht, dass Konzerne Staaten wie nach dem alten ISDS-Sytem verklagen können, wenn diese Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit erlassen wollen. Heidemarie Porstner, TTIP- und CETA-Sprecherin der österreichischen Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000: "Mit dieser Analyse ist belegt, das neue Investitionsgerichts-System ICS ermöglicht nach wie vor Sonderklagerechte für Konzerne. Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz geraten durch dieses System in TTIP und CETA massiv unter Druck."

Anlass der Studie war, dass die EU-Kommission im Februar ein neues Investitionsgerichtssystem in CETA, dem Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada, verankerte, nachdem es massive Proteste seitens der Zivilgesellschaft gegen das alte Investorenschutz-System ISDS gegeben hatte. Die EU-Kommission bewarb diese Änderung als Verbesserung in CETA und meinte, dass das Recht der Mitgliedsstaaten dadurch besser gewahrt wäre, Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit durchzusetzen.

Doch die Studie zeigt, dass das neue System (Investment Court System - ICS) genauso negative Auswirkungen auf den Umwelt- und VerbraucherInnenschutz hätte wie das alte ISDS-System. Anhand der fünf bekanntesten Investorenklagen gegen Staaten wird aufgezeigt, dass all diese Fälle auch mit dem neuen ICS-System möglich wären und somit Staaten daran gehindert würden, strengere Regulierungen zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit durchzusetzen:

• TransCanada verklagte im Jänner 2016 die USA auf 15 Mrd.US-Dollar, weil Präsident Obama den aus Klimaschutzgründen umstrittenen Bau der Keystone XL Pipeline untersagte, mit der Öl aus den extrem klimaschädigenden Teersanden aus Kanada in die USA gebracht werden hätte sollen.

• Bilcon verklagte März 2015 Kanada auf 300 Mio. US-Dollar. Eine Umweltprüfung hatte den Bau eines Steinbruchs und eines Hafenterminals in einem ökologisch sensiblen Gebiet untersagt.

• Lone Pine verklagte Quebec im September 2013 auf 109,8 Mio. US-Dollar, weil die Provinz ein Fracking-Moratorium gegen die ebenfalls stark klimaschädigenden Schiefergasbohrungen erlassen wollte.

• Philip Morris verklagte Uruguay im Februar 2010 unter anderem, weil der Staat Bilder mit den gesundheitsschädigenden Auswirkungen des Rauchens auf den Packungen anbringen lassen wollte. Summe: 25 Mio. US-Dollar

• Vattenfall verklagte 2009 Hamburg, weil die deutsche Stadt den Betrieb eines Kohlekraftwerks an wasserschutzrechtliche Auflagen geknüpft hatte.
Summe: 1,4 Mrd. EUR. Das Streitverfahren wurde beigelegt und Hamburg musste seine Umweltauflagen aufweichen.

Kritik am neuen Investitionsgerichts-System (ICS):

Beim ICS handelt es sich nach wie vor um ein paralleles Gerichtssystem, das nationale Gerichte umgeht. Konzernen werden dadurch Sonderregeln eingeräumt. Sie können Staaten auf den Entgang "legitimer Erwartungen" für Gewinne verklagen. Was legitim ist, wird von Fall zu Fall entschieden. Porstner abschließend: "Umweltschutz und KonsumentInnenrechte sind dadurch keinesfalls ausreichend gewahrt. CETA darf daher auf keinen Fall zugestimmt werden."

Die Abstimmungen zu CETA stehen in den kommenden Monaten an.



Die deutsche Kurzfassung der Studie finden Sie unter
www.global2000.at/ttip

Englische Langversion
http://bit.ly/1SonSs3

10 Gründe, warum ICS genauso gefährlich für den Umweltschutz ist wie das alte ISDS-System:
http://bit.ly/1VMZIrG

*

Quelle:
Presseinformation, 19.04.2016
Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000
Neustiftgasse 36, A-70 Wien
Tel: +43/1/812 57 30, Fax: +43/1/812 57 28
E-Mail: office@global2000.at
Internet: www.global2000.at


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. April 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang