Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → INDUSTRIE


MELDUNG/393: Planung der Windenergie auf See, der Stromnetze in Nord- und Ostsee - Öffentlichkeitsbeteiligung (BSH)


Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Hamburg, 26. April 2019

Planung der Windenergie auf See und der Stromnetze in Nord- und Ostsee: BSH startet weitere Öffentlichkeitsbeteiligung zum zweiten Entwurf des Flächenentwicklungsplans


Hamburg, 26. April 2019 Der Flächenentwicklungsplan bildet die Grundlage für den zukünftigen Ausbau der Windenergie auf See. Die Veröffentlichung des zweiten Entwurfs ermöglicht Behörden und der Öffentlichkeit, zu den wesentlichen Änderungen seit Veröffentlichung des ersten Entwurfs Stellung zu nehmen.

Gegenüber dem ersten Entwurf hat das BSH im Wesentlichen in den Themenbereichen standardisierte Technik- und Planungsgrundsätze Anpassungen vorgenommen. Dies erfolgte unter anderem vor dem Hintergrund der zu erwartenden technischen Fortentwicklung. Der zweite Entwurf des Flächenentwicklungsplans legt damit die Grundlage für eine mögliche Verdopplung der Übertragungsleistung zukünftiger Netzanbindungssysteme für Windparks auf See. Bei der Überarbeitung flossen die Stellungnahmen und Äußerungen aus den Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungen ein.

Die Änderungen bei den Vorgaben für die Netzanbindung von Offshore-Windparks sollen die Weichen stellen für eine effiziente Erschließung des Potenzials der Windenergienutzung auf See. Weitere Anpassungen wurden auf Grundlage der im bisherigen Verfahren eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen.

Der Flächenentwicklungsplan, der nach den gesetzlichen Vorgaben bis zum 30. Juni 2019 aufzustellen ist, wird für die Jahre ab 2026 Flächen festlegen, auf denen künftig Offshore-Windparks errichtet werden sollen. Das BSH legt zugleich fest, wie und wann diese Flächen an das landseitige Stromnetz angebunden werden. Die Flächen befinden sich in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee.

Der Flächenentwicklungsplan ist das zentrale Planungsinstrument für die Nutzung der Windenergie auf See. Im Rahmen der zur Planaufstellung durchzuführenden Strategischen Umweltprüfung wird ermittelt, beschrieben und bewertet, welche möglichen Auswirkungen die Durchführung des Plans auf die Meeresumwelt hat.

Die zweiten Entwürfe des Flächenentwicklungsplans und der Umweltberichte sind auf der Internetseite des BSH (www.bsh.de) abrufbar.

Die Öffentlichkeit kann bis zum 13.05.2019 zu den Entwurfsdokumenten Stellung nehmen.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.bsh.de.

*

Quelle:
Pressemitteilung, 26.04.2019
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Presse / Öffentlichkeitsarbeit
Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg
Internet: www.bsh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang