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MASSNAHMEN/340: Neue Optionen - Schweinswale können besser vor Lärm geschützt werden (BfN)


Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Pressemitteilung - Bonn, 5. Dezember 2013
Naturschutz/Artenschutz

Schweinswale können besser vor Lärm geschützt werden

- Schallschutzkonzept für Schweinswale in der Nordsee erlassen
- Studie zu Lärmschutztechniken beim Bau von Offshore-Windkraftanlagen zeigt neue Optionen auf



Bonn, 5. Dezember 2013: Zum 1. Dezember hat das Bundesumweltministerium ein Konzept zum Schutz der Schweinswale vor Schallbelastungen bei der Errichtung von Offshore-Windparks in der Nordsee erlassen. Das Konzept gilt innerhalb der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee und sieht Leitlinien für die Bewertung von Schalleinwirkungen durch das Bundesamt für Naturschutz vor (www.bfn.de/0319_windenergienutzung_offshore.html). Das Konzept beruht auf der fachlichen Aufarbeitung zur Ökologie der Schweinswale und deren Empfindlichkeit gegenüber Schallereignissen durch das Bundesamt für Naturschutz.

BfN-Präsidentin Prof. Dr. Jessel: "Ich freue mich, dass wir nunmehr einen für alle Beteiligten klaren und damit planbaren Rahmen für die Beurteilung von Schallemissionen bei der Errichtung von Windkraftanlagen haben. Gleichzeitig möchten wir als Bundesamt für Naturschutz aufzeigen, dass sich die Techniken zur Einhaltung der Grenzwerte weiterentwickeln und damit neue Optionen für den Schutz der Schweinswale geschaffen werden. Einen Stillstand in der Technologieentwicklung bei der Schallvermeidung oder -minderung können wir uns noch nicht erlauben."

Die aktuell verfügbaren Lärmschutztechniken sind imstande, den durch die Rammung von Offshore-Windkraftanlagen entstehenden Schall deutlich zu verringern. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Auftrag gegebene Studie "Entwicklung schallminimierender Maßnahmen beim Bau von Offshore-Windenergieanlagen 2013". Anlass und Hintergrund für die Studie sind die erheblichen Emissionen an Unterwasserschall, wie sie bei der Rammung der Fundamente von Offshore-Windenergieanlagen entstehen. Dieser Lärm stellt eine Gefahr insbesondere für Meeressäugetiere, wie die geschützten Schweinswale, dar. "Wirksamer Lärmschutz beim Bau von Windkraftanlagen, beispielsweise durch die Verwendung schallmindernder Blasenschleier oder Hüllrohre, ist machbar und zur Sicherstellung eines naturverträglichen Ausbaus der Offshore-Windenergie sowie vielfach auch zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben unerlässlich", so BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel. "Es ist notwendig, das ohnehin stark beeinträchtigte Ökosystem Meer nicht noch weiter zu belasten und die verfügbaren Möglichkeiten auszuschöpfen, den Baulärm so weit wie möglich zu vermindern bzw. durch alternative Gründungstechniken zu vermeiden." Das Bundesnaturschutzgesetz sieht für bestimmte streng geschützte Arten wie den Schweinswal ein Verbot von erheblichen Beeinträchtigungen vor.

In der Studie werden sowohl Schallminderungsverfahren für gerammte Tiefgründungen von Fundamenten für Offshore-Windenergieanlagen als auch alternative schallarme Gründungsvarianten vorgestellt und analysiert. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass mit den verfügbaren Lärmschutztechniken eine deutliche Reduzierung des Baulärms möglich ist.

BfN-Präsidentin Beate Jessel plädiert dafür, "auch und vor allem Gründungstechniken für Windkraftanlagen zu entwickeln und einzusetzen, die den Lärm erst gar nicht entstehen lassen". Laut der Studie zählen hierzu beispielsweise Schwergewichtsgründungen, schwimmende Fundamente und in naher Zukunft gebohrte Fundamente. "Solche schallarmen Alternativen sind auch unter den oft schwierigen Offshore-Bedingungen, bei denen Wetter und jahreszeitlich bedingte äußere Umstände den Bauarbeiten Grenzen setzen, grundsätzlich verfügbar. Auch wenn es weiterhin großer Anstrengungen bedarf, damit sich diese Verfahren gegenüber den herkömmlichen gerammten Tiefgründungen durchsetzen, konnte nun gezeigt werden, dass viele Projekte in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt wurden", so die BfN-Präsidentin.

Deutschland übernimmt inzwischen international eine Vorreiterrolle beim Unterwasser-Schallschutz. Die Schallproblematik bei der Rammung der Offshore-Fundamente nimmt sowohl im europäischen Ausland als auch z.B. in den USA zunehmend an Bedeutung. Daher steht die Schallschutz-Studie nun auch in einer englischsprachigen Fassung zur Verfügung. Beide Fassungen sind auf der BfN-Website als Download verfügbar (www.bfn.de/0314_meeres-kuesten_naturschutz.html).


Hintergrundinformationen:

Windenergieanlagen auf dem Meer können eine Gesamthöhe von 150 m und mehr über dem Meeresspiegel aufweisen. Sie werden in Wassertiefen von bis zu 40 m gebaut, wobei insbesondere das Rammen ihrer Fundamente mit erheblichem Lärm verbunden ist. Die Auswirkungen solcher Windparks auf die Mee-resumwelt werden derzeit intensiv erforscht. Unbestritten sind jedoch die schädlichen Auswirkungen des Rammschalls auf Meeressäugetiere. So wurden beim Schweinswal (Phocoena phocoena), einer in der Nord- und Ostsee heimischen Walart, bei Durchführung von Rammarbeiten ohne Schallschutz baubedingte Scheuchwirkungen und Verhaltensänderungen bis in mehr als 20 km Entfernung festgestellt. Ohne einen wirksamen Lärmschutz können die Tiere in der Nähe der Baustellen zudem schwere Hörschäden erleiden.

Das Bundesumweltministerium hat dem BfN Anfang Dezember 2013 Bewertungsmaßstäbe für den Schutz der Nordsee-Schweinswale vor Schallbelastungen beim Ausbau der Offshore-Windkraft vorgegeben, die zukünftig bei den Stellungnahmen des Amtes im Rahmen von Verfahren zur Zulassung von Offshore-Windparks zu beachten sind (vgl. PM BMU vom 2.12.2013).

Der Schweinswal ist eine streng geschützte Art. Bei der Errichtung von Offshore-Windkraftanlagen sind in Umsetzung der europäischen Naturschutzrichtlinien daher insbesondere die gesetzlich festgelegten Tötungs- und Verletzungsverbote (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) sowie das Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) zu beachten. Zudem sind Projekte unzulässig, wenn sie zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets führen können. Um Verletzungen von Schweinswalen zu verhindern, werden durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) als zuständiger Zulassungsbehörde Grenzwerte für den Unterwasserschall, die bei der Rammung eingehalten werden müssen, sowie ein genauer Ablauf des Rammverfahrens festgelegt. In den Reproduktionsgebieten des Schweinswals sind während der besonders sensiblen Fortpflanzungszeit über die Einhaltung dieser Grenzwerte hinaus weitergehende Schutzmaßnahmen erforderlich. Zudem besteht weiterer Forschungsbedarf zu den kumulativen Effekten vielfach wiederholter Schallimpulse, wie sie schon bei der Rammung eines Gründungspfahls entstehen, sowie zu den negativen Auswirkungen von Unterwasserschall auf Fische.

Aus Sicht des Naturschutzes ist es daher dringend notwendig, den bei der Errichtung von Windkraftanlagen im offenen Meer auftretenden Lärm zu minimieren bzw. dessen schädliche Auswirkungen nach Möglichkeit sogar gänzlich zu verhindern. Wirkungsvolle Schallminderungsverfahren oder Gründungsformen ohne intensive Schallemissionen sind von zentraler Bedeutung für die Gewährleistung eines naturverträglichen Ausbaus der Offshore-Windenergie.

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Quelle:
Pressemitteilung, 05.12.2013
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Konstantinstr. 110, 53179 Bonn
Tel.: 0228/8491-1034, Fax: 0228/8491-1039
Internet: www.bfn.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Dezember 2013