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RECHT/128: Angesichts EU-Richtlinie plädieren Umweltschützer für Gesetz gegen CO2-Endlagerung (BBU)


Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. - Pressemitteilung, 3. Mai 2010

In einem offenen Brief an die Bundesregierung sprechen sich Umweltschützer für ein Gesetz gegen die CO2-Endlagerung aus


(Bonn, den 3.5.2010) Mit der drohenden unterirdischen Endlagerung von Kohlendioxid in Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Brandenburg befasste sich die letzte Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz am 17. April 2010. Die Delegierten der Bürgerinitiativen beschlossen einstimmig eine Resolution, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, "im zukünftigen CCS-Gesetz festzulegen, dass in Deutschland keine Speicherstätten für CO2 zugelassen werden." Weiter heißt es in der Resolution: "In den geplanten Endlagergebieten hat sich ein starker Protest entwickelt. Die Bevölkerung möchte das Risiko nicht eingehen. Die Angst der Bevölkerung ist ernst zu nehmen und bei den politischen Entscheidungen zu akzeptieren."


Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,

die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz fordert von der Bundesregierung im zukünftigen CCS-Gesetz festzulegen, dass in Deutschland keine Speicherstätten für CO2 zugelassen werden. Im April 2009 wurde eine neue Richtlinie der Europäischen Union zur geologischen Speicherung von Kohlendioxid verabschiedet. Diese muss nun in Deutschland umgesetzt werden. Immer wieder wird die Richtlinie in der Öffentlichkeit durch die Industrie so interpretiert, dass sie die Endlagerung von CO2 im Untergrund vorschreibt. Gerade in Deutschland wird diese sehr risikoreiche Technologie der unterirdischen CO2-Speicherung vorangetrieben, um weiterhin Kohlekraftwerke bauen zu können. Schon im Vorgriff auf ein Gesetz, das die Speicherung in Deutschland zulässt, wurden von Vattenfall und RWE Fördermittel für die Erprobung von CCS (Carbon Capture and Storage, bzw. CO2-Abscheidung und Speicherung) bei der EU beantragt. In Artikel 4 der EU-Richtlinie über die geologische Speicherung von Kohlendioxid ist jedoch festgelegt: "Die Mitgliedsstaaten behalten das Recht, die Gebiete zu bestimmen, aus denen gemäß dieser Richtlinie Speicherstätten ausgewählt werden können. Dazu gehört auch das Recht der Mitgliedsstaaten, keinerlei Speicherung auf Teilen oder auf der Gesamtheit ihres Hoheitsgebietes zuzulassen."

Die Mitgliederversammlung stellt fest:

Mit einem CCS-Gesetz, das die Einlagerung von Kohlendioxid in Deutschland untersagt, würde ein weltweites Signal gesetzt. Die hohen finanziellen Mittel für die Forschung zur CO2-Endlagerung könnten dann sinnvoller in die Weiterentwicklung regenerativer und effizienter Energienutzung gesteckt werden.
In den geplanten Endlagergebieten hat sich ein starker Protest entwickelt. Die Bevölkerung möchte das Risiko nicht eingehen. Die Angst der Bevölkerung ist ernst zu nehmen und bei den politischen Entscheidungen zu akzeptieren.
Es besteht ein hohes Risiko, dass es bereits bei der Zuleitung mittels Pipelines zu Freisetzungen kommt und dass das eingelagerte Kohlendioxid letztendlich doch wieder in die Atmosphäre entweicht und zu einer lokalen Bedrohung der Bevölkerung in den Endlagergebieten führt. Das in den salinen Grundwasserstöcken und in ausgebeutete Gas-und Ölfelder eingeleitete CO2 bedroht zusätzlich unsere Trinkwasservorräte.
CCS stellt keinen Beitrag für einen nachhaltigen Klimaschutz dar. Energiepolitik der Zukunft muss aus erneuerbaren Energieträgern und Energieeinsparung bestehen.

Mit besten Grüßen
Dipl.-Phys. Harald Gülzow
Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand des BBU


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Quelle:
BBU-Pressemitteilung, 03.05.2010
Herausgeber:
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn
Tel. 0228/21 40 32, Fax.: 0228/21 40 33
Internet: www.bbu-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Mai 2010