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RECHT/182: Trianel Kohlekraftwerk Lünen - Fortsetzung der Verhandlung vor dem OVG Münster (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 14. Juni 2016

Trianel Kohlekraftwerk Lünen: Fortsetzung der Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster


Düsseldorf | Am kommenden Donnerstag wird die mündliche Verhandlung der Klagen des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Trianel-Steinkohlenkraftwerk Lünen vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen fortgesetzt. Nach den ersten beiden Verhandlungstagen am 11. und 12. Mai 2016 waren verschiedene entscheidungserhebliche Fragen ungeklärt geblieben. Das Gericht hatte daraufhin weitere Angaben und Berechnungen beim Landesumweltamt sowie der Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH und Co. KG eingefordert. Auch der BUND hatte die Gelegenheit eingeräumt bekommen, zu den kurzfristig vor der Verhandlung von der Beklagten vorgelegten Berechnungen noch Stellung zu nehmen. Ferner hat das Gericht per Beweisbeschluss ein externes Gutachten eingeholt.

Im Kern geht es in dem Rechtsstreit um die zentrale Frage, wie sich die Stickstoff- und Schwefelimmissionen des Trianel- Steinkohlekraftwerks, gegebenenfalls auch in Kumulation mit den Einträgen anderer Kraftwerke und Betriebe (Tierhaltungsanlagen, etc.), auf die europarechtlich geschützten FFH-Gebiete der 'Cappenberger Wälder' und der Lippeaue auswirken. Da die hohe Vorbelastung der sensibel reagierenden Schutzgebiete bereits die zulässigen Werte überschreitet, hält der BUND die prognostizierte zusätzliche Belastung durch Trianel für rechtlich unzulässig. Unter anderem sind die von Trianel vorgelegten Berechnungen zu den so genannten Critical Loads für versauernde Schadstoffeinträge nach BUND-Darlegung methodisch und fachwissenschaftlich unhaltbar.

Das Oberverwaltungsgericht hat zunächst einen weiteren Verhandlungstag angesetzt, vorsorglich aber darum gebeten, auch den Folgetag zu reservieren.

OVG Münster, 16.06.2016, 10.00 Uhr,
Sitzungssaal I, Aktenzeichen: 8 D 99/13.AK

Alle Infos:
www.bund-nrw.de/trianel_luenen

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Quelle:
Presseinformation, 14.06.2016
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juni 2016

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