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RECHT/207: Weniger Weichmacher im Essen (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
EU-Koordination

EU-News - 15.02.2018 / Chemie & Nanotechnologie

Weniger Weichmacher im Essen


Ab September gelten in der EU niedrigere Grenzwerte für den Weichmacher Bisphenol A in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. Das entsprechende Gesetz wurde am Montag veröffentlicht.

Die neuen Grenzwerte betreffen das "migration limit" von Bisphenol A (BPA), also die maximale Menge der Substanz, die durch die Verpackung auf das Lebensmittel übergehen darf. Statt bisher 0,6 mg sind das ab September nur noch 0,05 mg Bisphenol A pro Kilogramm Lebensmittel. Bei Lebensmitteln, die für Kleinkinder und Säuglinge gedacht sind, liegt der neue Grenzwert bei 0.

Das neue Gesetz weitet zudem das BPA-Verbot für Säuglingstrinkflaschen aus Polycarbonat auf Trinkbecher und -flaschen aus, die für Säuglinge und Kleinkinder gedacht sind.

Der Umweltausschuss des EU-Parlaments hat im Januar ein Veto gegen den Gesetzesentwurf abgelehnt und damit die neuen Grenzwerte angenommen. Die Veto-Befürworter*innen hatten statt der neuen Grenzwerte ein Komplettverbot von BPA in Lebensmittelverpackungen gefordert (s. EU-Umweltnews vom 11.01. [1]).

Der Weichmacher wird unter anderem mit Krebs und Diabetes in Verbindung gebracht und wurde letztes Jahr von der Europäischen Chemikalienagentur als hormonell wirksamer Stoff mit Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit eingestuft.

Da nun sowohl das Europäische Parlament als auch der Europäische Rat dem neuen Gesetz zugestimmt haben, tritt es im September in Kraft. [km]

Veröffentlichtes Gesetz
http://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2018/213/oj

[1] https://www.dnr.de/eu-koordination/eu-umweltnews/2018-chemie- nanotechnologie/lebensmittelverpackungen-weichmacher-bisphenol-a- bleibt-erlaubt/

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Quelle:
EU-News, 15.02.2018
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Februar 2018

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