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VERBRAUCHER/113: EU-weiter Verkaufstopp von Halogenlampen zum 1. September (BUND)


Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) - Pressemitteilung vom 31. August 2018

BUND begrüßt EU-weiten Verkaufsstopp von Halogenlampen zum 1. September


Berlin. Zum 1. September 2018 tritt die vorerst letzte Stufe der europäischen Verordnung zur umweltgerechten Gestaltung von Haushaltslampen in Kraft. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt den in der Vorordnung geregelten Verkaufstopp von Halogenlampen. "Umwelt und Verbraucher profitieren von dem Verkaufstopp", sagte BUND-Expertin für Energieeffizienz, Irmela Colaçen nächsten Monaten wird ein großer Teil der Halogenlampen vom Markt verschwinden und so zu einer erheblichen Senkung des Stromverbrauches durch Leuchtmittel führen. Es war längst überfällig, dass diese Stromfresser vom Markt genommen werden." Das so eingesparte klimaschädliche Kohlenstoffdioxid (CO2) leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Mit Leuchtdioden, kurz LED, sind bereits weitaus energieeffizientere Leuchtmittel als Halogen-Lampen auf dem Markt verfügbar.

"Der BUND empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern die Umstellung auf LED-Lampen", so die BUND-Expertin weiter. Leuchtdioden setzten Energie effizienter in Licht um, verbrauchen rund 80 Prozent weniger Strom als Halogenlampen und stoßen entsprechend weniger klimaschädliches Kohlenstoffdioxid durch ihren Betrieb aus. Die Lebensdauer von LEDs übersteigt zudem mit bis zu 30.000 Stunden Leuchtzeit jene von Halogenlampen um das Fünfzehnfache. Die höheren Anschaffungskosten für LEDs rentieren sich durch die geringeren Stromkosten spätestens nach einem Jahr. "Gerade jetzt, wo die Tage wieder kürzer werden, profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Umstellung auf LEDs von niedrigeren Stromkosten und leisten gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz", erklärte Colaço. "Rechnet man Anschaffungskosten und Stromkosten zusammen, sparen Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb von zehn Jahren mehr als 100 Euro durch den Ersatz von Halogenlampen durch LEDs - und das pro Lampensockel."

Die nun in Kraft tretende Stufe der Verordnung war ursprünglich schon für September 2016 geplant, die EU-Kommission gewährte der Industrie jedoch einen zweijährigen Aufschub. "Die Regulierung des EU-Beleuchtungsmarktes hat die Entwicklung von LEDs beschleunigt, sodass Verbraucherinnen und Verbraucher nun energieeffiziente Alternativen zu allen früher gängigen Glüh- und Halogenlampen vorfinden", sagte Colaço. So seien LEDs heutzutage weitaus günstiger als noch vor einigen Jahren und auch in warmweißen oder dimmbaren Varianten erhältlich. In Beleuchtungsgeschäften und Baumärkten erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher eine fachgerechte Beratung.

Die jetzt in Kraft tretende EU-Regelung betrifft mit wenigen Ausnahmen alle Lampen der Energieeffizienzklasse C oder schlechter. Restbestände an Halogenlampen dürften im Handel noch verkauft werden, aber nicht mehr neu produziert oder neu in den Handel gebracht werden. Weiterhin verfügbar seien zum Beispiel sogenannte Halogen-Stifte mit dem Sockeltyp G9 oder G4 sowie Halogenlampen für Fluter, da für diese Leuchtmittel bislang noch nicht in ausreichendem Umfang ein energiesparender Ersatz entwickelt werden konnte.


Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.bund.net/bund-tipps/detail-tipps/tip/das-1x1-der-energiesparlampe/

Kleine Lampenkunde - BUND e.V.
www.bund.net

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Quelle:
BUND-Pressedienst, 31.08.2018
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Freunde der Erde Deutschland
Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin
Tel. 030/27586-457, Fax. 030/27586-440
E-Mail: presse@bund.net
Internet: www.bund.net


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. September 2018

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