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ATOM/047: Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie zwischen Frankreich und den USA (idw)


Wissenschaftliche Abteilung, Französische Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland - 06.09.2013

Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie zwischen Frankreich und den USA



Frankreich und die Vereinigten Staaten unterzeichneten am 13. und 28. August 2013 eine gemeinsame Erklärung über die zivilrechtliche Haftung für Nuklearschäden. Die Erklärung bekräftigt das Engagement beider Staaten, zur Schaffung einer globalen nuklearen Haftungsregelung für eine faire Entschädigung der Opfer von nuklearen Unfällen beizutragen, wie von der Internationalen Atomenergiebehörde empfohlen wird.

Diese Erklärung ermutigt andere Staaten, einem solchen System zuzustimmen. Als Ergebnis der konstruktiven und umfassenden Gespräche zwischen den französischen und amerikanischen Behörden im Laufe des vergangenen Jahres wurde die gemeinsame Erklärung nun vom französischen Minister für Ökologie, nachhaltige Entwicklung und Energie, Philippe Martin, und dem US-Energieminister Ernest Moniz unterzeichnet. Frankreich und die Vereinigten Staaten unterzeichneten am 13. und 28. August 2013 eine gemeinsame Erklärung über die zivilrechtliche Haftung für Nuklearschäden. Die Erklärung bekräftigt das Engagement beider Staaten, zur Schaffung einer globalen nuklearen Haftungsregelung für eine faire Entschädigung der Opfer von nuklearen Unfällen beizutragen, wie von der Internationalen Atomenergiebehörde empfohlen wird. Diese Erklärung ermutigt andere Staaten, einem solchen System zuzustimmen. Als Ergebnis der konstruktiven und umfassenden Gespräche zwischen den französischen und amerikanischen Behörden im Laufe des vergangenen Jahres wurde die gemeinsame Erklärung nun vom französischen Minister für Ökologie, nachhaltige Entwicklung und Energie, Philippe Martin, und dem US-Energieminister Ernest Moniz unterzeichnet.

Philippe Martin betonte, dass diese Initiative die Erarbeitung einer globalen, auf vertraglichen Beziehungen zwischen Staaten basierenden nuklearen Haftungsregelung beschleunigen wird. Frankreich ist insbesondere der Auffassung, dass die überarbeiteten Pariser (und das zusätzliche Brüsseler) und Wiener Übereinkommen sowie das gemeinsame Protokoll zur Umsetzung dieser Übereinkommen eine geeignete Grundlage für die Entschädigung bei Nuklearschäden bilden.

Die gemeinsame Erklärung bekräftigt das Engagement Frankreichs und der Vereinigten Staaten bei der:

- Zusammenarbeit, mit dem Ziel einer globalen nuklearen Haftungsregelung basierend auf vertraglichen Beziehungen zwischen Frankreich, den Vereinigten Staaten und anderen Staaten, die von einem nuklearen Unfall betroffen sein könnten

- Koordinierung ihrer Maßnahmen durch die Förderung des Beitritts zu bestehenden internationalen Rechtsinstrumenten zur nuklearen Haftung, (gegebenenfalls) einschließlich dem überarbeiteten Pariser Übereinkommen (und dem überarbeiteten Brüsseler) oder dem überarbeiteten Wiener Übereinkommen, die durch das gemeinsame Protokoll verbunden werden könnten, und dem Übereinkommen über zusätzliche Entschädigungsleistungen für Nuklearschäden; das Inkrafttreten des letztgenannten Übereinkommens stellt einen ersten Schritt dar

- Ermutigung der anderen Staaten Gesetze zu erlassen, die international anerkannte Prinzipien einbeziehen, darunter die exklusive und objektive Haftung des Betreibers sowie die bewährten Verfahren zur Entschädigung von Opfern nuklearer Unfälle.

Die Vereinigten Staaten und Frankreich sind der Meinung, dass diese Initiative zur Schaffung eines angemessenen und für die Opfer von Nuklearschäden fairen Rahmens beiträgt, und beabsichtigen, ihre Bemühungen zur Stärkung des internationalen Rahmens für nukleare Sicherheit weiterzuführen, um den höchsten Sicherheitsanforderungen im Kernenergiebereich zu entsprechen.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Ökologie, nachhaltige Entwicklung und Energie- 29.08.2013
http://www.developpement-durable.gouv.fr/spip.php?page=article&id_article=33967

Redakteurin: Hélène Benveniste, helene.benveniste@diplomatie.gouv.fr

Die gesamte Pressemitteilung erhalten Sie unter: http://idw-online.de/de/news550262
Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter: http://idw-online.de/de/institution688

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Wissenschaftliche Abteilung, Französische Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland, Marie de Chalup, 06.09.2013
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. September 2013