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FISCHEREI/125: Kommission schlägt Fangmöglichkeiten für Atlantik und Nordsee vor (KEG)


Europäische Kommission - Pressemitteilung IP/15/6016

Kommission schlägt Fangmöglichkeiten für 2016 für den Atlantik und die Nordsee vor

Brüssel, 10. November 2015


Die Europäische Kommission schlägt die Fangquoten (zulässigen Gesamtfangmengen bzw. TAC) für 2016 im Atlantik und in der Nordsee vor.

Auf der Grundlage der vorgelegten wissenschaftlichen Gutachten empfiehlt die Kommission für 35 Bestände eine Beibehaltung oder Anhebung der Fangquoten und für 28 Bestände eine Verringerung der Fangmengen.

Dabei schlägt die Kommission eine Erhöhung der Fangmöglichkeiten vor, um den Fischern den Übergang zu der neu eingeführten Verpflichtung zu erleichtern, alle Fänge anzulanden. Erstmals sieht die Kommission für alle Fischereien, für die ab 2016 die Anlandeverpflichtung gilt, sogenannte "Quotenaufschläge" vor. Durch diese zusätzliche Quote soll ein Ausgleich für die zusätzlichen Fänge geschaffen werden, die die Fischer anlanden müssen. Auf der Grundlage der wissenschaftlichen Gutachten, die bis Mitte November erwartet werden, wird die Kommission anschließend die höheren Fangmengen vorschlagen, die alle anzulandenden Mengen umfassen.

Ziel der Kommission und eine der tragenden Säulen der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) ist es, eine Befischung aller Bestände auf nachhaltigem Niveau unter Einhaltung des höchstmöglichen Dauerertrag (Maximum Sustainable Yield - MSY) zu erreichen. Durch eine Befischung auf MSY-Niveau kann die Fischwirtschaft die größtmögliche Menge Fisch entnehmen, bei der eine gesunde Bestandsgröße beibehalten wird. Der Vorschlag der Kommission, die Bestände auf MSY-Niveau zu bringen beruht auf den wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES). In diesem Jahr wurden entsprechende Gutachten für 34 Bestände vorgelegt.

Karmenu Vella, für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission, erklärte: "Mein Ziel ist klar und ehrgeizig: Ich möchte, dass wir alle Bestände so schnell wie möglich auf ein gesundes und nachhaltiges Niveau bringen. Ich freue mich, dass wir für eine ganze Reihe von Beständen Quotenerhöhungen vorschlagen können und 2016 das MSY-Niveau erreichen. Die Anstrengungen unserer Fischer haben sich ausgezahlt, und wir sind dazu da, sie auch beim Übergang zu der Anlandeverpflichtung zu unterstützen. Bei anderen Fischbeständen müssen jedoch Kürzungen vorgenommen werden, um den Erhalt dieser Bestände zu sichern."

Dieser Vorschlag wird von Kommissar Vella vorgelegt und von den Fachministern der Mitgliedstaaten auf der Tagung des Rates (Fischerei) im Dezember diskutiert werden. Seine Geltungsdauer beginnt mit dem 1. Januar 2016.

Bei dem heutigen Vorschlag handelt es sich um den jährlichen Vorschlag für die Menge Fisch, die die Fischer der Europäischen Union im folgenden Jahr den wichtigsten kommerziellen Fischbeständen entnehmen dürfen. Er umfasst Bestände, die die EU autonom bewirtschaftet, und Bestände, die gemeinsam mit Drittländern wie Norwegen oder durch regionale Fischereiorganisationen in allen Weltmeeren bewirtschaftet werden.

Für viele der betroffenen Bestände laufen die internationalen Verhandlungen noch. Der Vorschlag enthält daher zum jetzigen Zeitpunkt lediglich für etwa die Hälfte der TAC die entsprechenden Zahlen. Sobald die Verhandlungen mit Drittländern sowie innerhalb der regionalen Fischereiorganisationen abgeschlossen sind, werden die übrigen Zahlen ergänzt.

Einzelheiten des Vorschlags

Für einige Bestände, bei denen das MSY-Niveau bereits erreicht ist, wie Flügelbutte in der Nordsee und Stöcker in den Iberischen und Westlichen Gewässern, schlägt die Kommission vor, die TAC zu erhöhen.

Andererseits hat sich der Zustand einiger Bestände seit dem letzten Jahr nicht wesentlich verbessert. Die Kabeljaubestände in der Irischen See und in der Keltischen See befinden sich weiterhin in einem schlechten Zustand. Die Seezungenbestände in Gebieten wie der Irischen See, dem östlichen Ärmelkanal und dem Golf von Biskaya sind stark gefährdet. In dem Gutachten für Schellfisch und Kabeljau in der Keltischen See wird zur Erreichung des MSY-Niveaus eine deutliche Senkung der TAC gefordert. Bei Kabeljau westlich von Schottland sind extrem hohe Rückwurfquoten zu verzeichnen, und es besteht nach wie vor die Gefahr des Zusammenbruchs. Auch das Gutachten für den nördlichen Wolfsbarschbestand verlangt eine erhebliche Reduzierung der Fangmengen. Die Kommission hat in ihren Vorschlag auch Empfehlungen zur Bewirtschaftung von Wolfsbarsch im Jahr 2016 aufgenommen.

Für viele dieser Bestände sind noch selektivere Fangtechniken dringend erforderlich, damit noch nicht laichreifer Fisch nicht vor der Fortpflanzung und Wiederauffüllung der Fischbestände gefangen wird. Besonders dringend erforderlich ist dies für die Fischerei in der Keltischen See und in den westlichen Gewässern, wo die Mitgliedstaaten und die Fischwirtschaft große Anstrengungen unternehmen müssen, um die von Wissenschaftlern empfohlenen Selektivitätsmaßnahmen umzusetzen. Diese Maßnahmen werden außerdem dem Fischereisektor dabei helfen, der Verpflichtung zur Anlandung aller Fänge nachzukommen, die in den kommenden Jahren für immer mehr Bestände gelten wird.

Bei Beständen, für die nicht genug Daten vorliegen, um ihre Größe zuverlässig bewerten zu können, geht der Kommissionsvorschlag in dieselbe Richtung wie die Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES), wonach die Fangmengen um maximal 20 % reduziert oder angehoben werden sollten. Entsprechend einem Beschluss des Rates aus dem vergangenen Jahr zu vorsorglichen Kürzungen werden bei 26 dieser Bestände die TAC-Vorschläge gegenüber 2015 unverändert bleiben.

Für eine begrenzte Zahl von Beständen der EU hat die Kommission die wissenschaftlichen Gutachten erst vor kurzem erhalten. Diese Gutachten werden genauer ausgewertet, bevor die Kommission zu einem späteren Zeitpunkt des Jahres eine TAC vorschlagen wird.

Für Fischbestände, die gemeinsam mit Drittländern (Norwegen, den Färöern, Grönland, Island, Russland) befischt werden, verhandelt die Europäische Kommission im Namen der EU gegen Ende eines jeden Jahres darüber, wie viel Fisch im folgenden Jahr gefangen werden darf.

Für die Bestände in internationalen Gewässern und für weit wandernde Arten wie Thunfisch handelt die Europäische Kommission stellvertretend für die EU Fangquoten im Rahmen von regionalen Fischereiorganisationen aus. Diese müssen dann in EU-Recht umgesetzt werden.


Weitere Informationen

Siehe beigefügte Tabellen mit genauen Angaben zu den heutigen Vorschlägen für den Atlantik und die Nordsee.

Anmerkung: In den nachstehenden Tabellen sind nur EU-Bestände aufgeführt, die nicht gemeinsam mit Drittländern befischt werden.


Tabelle 1: Bestände mit vorgeschlagener TAC-Anhebung


Tabelle 2: Bestände mit unveränderter TAC [1]


Tabelle 3: Bestände mit vorgeschlagener TAC-Kürzung


Tabelle 4: Bestände, für die die Gutachten noch nicht vorliegen oder die Verhandlungen noch laufen


Tabelle 5: Bestände, deren TAC von einzelnen Mitgliedstaaten festgesetzt werden


TAC und Quoten: http://ec.europa.eu/fisheries/cfp/fishing_rules/tacs/index_de.htm

Fragen und Antworten zum Vorschlag der Kommission für die Fangmöglichkeiten für 2016 im Atlantik und in der Nordsee:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6030_de.htm

Fragen und Antworten zu Quotenaufstockungen:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6017_de.htm

Informations-Graphik zu Quotenaufstockungen:
http://ec.europa.eu/fisheries/documentation/publications/2015-definition-of-tac-proposals_en.pdf

Wissenschaftliche Gutachten: Bei den vorgeschlagenen TAC wurden die wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES) und des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei (STECF) gebührend berücksichtigt.
http://ec.europa.eu/fisheries/cfp/fishing_rules/scientific_advice/index_de.htm

Darüber hinaus wurden auf der Grundlage des Konsultationspapiers der Kommission von Anfang Juni die Interessenträger eingebunden: siehe IP/15/5082
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5082_en.htm

Mehrjährige Bewirtschaftungspläne:
http://ec.europa.eu/fisheries/cfp/fishing_rules/multi_annual_plans/index_de.htm

Karte der Fanggebiete:
http://ec.europa.eu/fisheries/documentation/publications/cfp_factsheets/fishing_areas_de.pdf

Kontakt für die Öffentlichkeit:
Europe Direct http://europa.eu/europedirect/ - telefonisch unter 00 800 67 89 10 11
oder per E-Mail http://europa.eu/europedirect/write_to_us/mailbox/index_de.htm



© Europäische Gemeinschaften, 1995-2015

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Quelle:
Pressemitteilung IP/15/6016, 10.11.2015
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2015

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