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MEER/555: Schutz des größten Ökosystems der Erde - Kabinett beschließt Beitritt zu UN-Hochseeschutzabkommen (BMUKN)


Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Pressemitteilung - 03.12.2025

Schutz des größten Ökosystems der Erde: Kabinett beschließt Beitritt zu UN-Hochseeschutzabkommen


Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Carsten Schneider zwei Gesetzesentwürfe beschlossen, die Deutschlands Beitritt zum UN-Hochseeschutzabkommen und dessen Umsetzung möglich machen. Mit dem 2023 beschlossenen Abkommen wird erstmals weltweit die Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf hoher See möglich. Zudem soll es Umweltprüfungen von menschlichen Aktivitäten im Ozean geben. Das Abkommen stellt erstmals einheitliche Umweltregeln für alle Staaten auf. Für den Beitritt Deutschlands, die sogenannte Ratifizierung, sind anders als in anderen Staaten zwei Gesetze notwendig: ein Vertragsgesetz und ein Umsetzungsgesetz. Das Vertragsgesetz regelt Deutschlands Beitritt als Vertragspartei zum Übereinkommen. Das Umsetzungsgesetz (Hochseeschutz-Gesetz) regelt zudem bereits die Anpassungen nationaler Gesetze an das neue Völkerrecht.

Bundesumweltminister Carsten Schneider: "Die Ozeane sind überlebenswichtig für uns Menschen. Sie erzeugen Sauerstoff, versorgen uns mit Nahrung und sind das größte Ökosystem des Planeten. Zugleich sind die Ozeane stark belastet durch Plastikmüll, Überfischung, Chemikalien und Klimawandel. Umso wichtiger sind Gebiete, in denen die Meeresnatur sich wieder erholen kann. Die Erfahrung zeigt, dass die Natur wieder zurückkehrt, wenn Meeresflächen zu Schutzgebieten zu werden. Das UN-Hochseeschutzabkommen schafft erstmals weltweite gemeinsame Regeln für die Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf hoher See. Es ist der größte internationale umweltpolitische Erfolg der letzten Jahre. Mit der Ratifizierung wird Deutschland zu den Vertragsstaaten gehören, die an der ersten Ozean-COP teilnehmen werden. Wir arbeiten bereits jetzt mit Partnern aus Afrika, Südamerika und Asien daran, bald erste Schutzgebiete in den Ozeanen ausweisen zu können."

Die hohe See umfasst rund die Hälfte der Erdoberfläche. Juristisch handelt es sich um den Bereich der Meere, der jenseits der nationalen Einflusssphären und Rechtsprechungen liegt und damit Allen beziehungsweise Niemandem gehört. Bisher gab es für die Hochsee (englisch areas beyond national juristdiction) keine einheitlichen Umweltregeln.

Das Hochseeschutz-Übereinkommen bezieht sich entsprechend auf die Biodiversität, also die Vielfalt der Arten und Ökosysteme, in den Gewässern jenseits nationaler Zuständigkeit - englisch: Biodiversity Beyond National Jurisdiction, kurz: BBNJ. Bislang hat es 145 Unterzeichner, darunter alle EU-Mitgliedstaaten. Am 19. September 2025 hatten insgesamt 60 Staaten das Übereinkommen ratifiziert und damit das Inkrafttreten des Abkommens am 17. Januar 2026 ausgelöst. Inzwischen haben bereits 75 Staaten sowie die EU das Abkommen ratifiziert.

Wann genau die erste Vertragsstaatenkonferenz unter dem neuen Abkommen, die sogenannte Ozean-COP, stattfinden wird, ist noch offen. Im Gespräch sind August 2026 und Januar 2027. Bei dieser ersten Konferenz werden voraussichtlich noch keine Schutzgebiete ausgewiesen werden. Zunächst wird die Konferenz die Grundlagen für die Zusammenarbeit legen, damit Schutzgebiete ausgewiesen, Umweltprüfungen vollzogen und ein transparenter und gerechter Umgang mit genetischen Ressourcen aus dem Meer etwa für Medikamente oder Kosmetik hergestellt werden.

Deutschland gehört zu den treibenden Kräften bei der internationalen Zusammenarbeit im Meeresschutz. So arbeitet die Bundesregierung mit dem Projekt "Living High Seas" gemeinsam mit fünf Partnerländern bereits an ersten Vorschlägen für Meeresschutzgebiete auf hoher See.

In Vorbereitung wurden fünf potentielle Regionen identifiziert, die ökologisch besonders wertvoll sind, zum Beispiel die "Remetau Groups" in Mikronesien. In diesem Gebiet im Südwesten des Pazifiks gibt es Korallenriffe und Seeberge, die eine Fülle seltener und endemischer Arten beherbergen, darunter gefährdete Seevögel. Es verbindet die nationalen Hoheitsgebiete von Mikronesien, Papua-Neuguinea und Indonesien in der hohen See.

03.12.2025 / Pressemitteilung Nr. 121/25 / Meeresschutz

Weitere Informationen

Gesetz/Verordnung Meeresschutz - 03.12.2025
Gesetzentwürfe: Hochseeschutzgesetz - Hochseeschutzgesetz
https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/entwurf-eines-gesetzes-zur-ausfuehrung-des-uebereinkommens-im-rahmen-des-seerechtsuebereinkommens-der-vereinten-nationen-ueber-die-erhaltung-und-nachhaltige-nutzung-der-biologischen-vielfalt-der-meere-von-gebieten-ausserhalb-nationaler-hoheitsbefugnisse

Pressemitteilung Meeresschutz - 13.06.2025
Weltgemeinschaft setzt Zeichen für Ordnung und Schutz der Weltmeere
https://www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/weltgemeinschaft-setzt-zeichen-fuer-regelbasierte-ordnung-und-schutz-der-weltmeere

Meeresschutz - Themenseite
https://www.bundesumweltministerium.de/themen/meeresschutz/ueberblick-meeresschutz

UN-Ozeankonferenz 2025 (UNOC) - Themenseite
https://www.bundesumweltministerium.de/themen/meeresschutz/un-ocean-conference-2025

UN-Hochseeschutzabkommen - Themenseite
https://www.bundesumweltministerium.de/themen/meeresschutz/un-hochseeschutzabkommen

IKI Projekt Living High Seas - externe Webseite
https://livinghighseas.org/about/

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Quelle:
BMUKN-Pressemitteilung, 03.12.2025
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
Tel.: 030 18 305-0, Fax: 0228 99 305-3225
Redaktion:
Referat Öffentlichkeitsarbeit, Online-Kommunikation und Social Media

veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 5. Dezember 2025

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