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RECHT/050: Neue Rechtsanalysen - Beim Sondervermögen die Verfassung wahren! (WWF)


World Wide Fund For Nature / WWF - 23. Juni 2025

Pressemitteilung zu neuen WWF-Rechtsanalysen zum Sondervermögen und KTF

Beim Sondervermögen die Verfassung wahren!


Berlin, 23.06.2025: Bei der gesetzlichen Errichtung des Sondervermögens muss Klimaschutz Kernkriterium für Investitionsentscheidungen sein. Das fordert der WWF und beruft sich auf neue Rechtsanalysen der renommierten Kanzlei Günther im Auftrag der Umweltorganisation. Diese legen unter anderem dar, dass Klimaschutz beim Sondervermögen als gleichberechtigtes Ziel neben Infrastrukturinvestitionen steht. Daher sind nicht nur die 100 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds, sondern auch die übrigen Gelder aus dem 500 Milliarden schweren Sondervermögen in diesem Sinne zu investieren. Und nicht nur das: Schon aus dem Grundgesetz ergibt sich eine verfassungsrechtliche Pflicht für Investitionen in den Klimaschutz - und diese müssen rechtzeitig erfolgen.

"Das Sondervermögen bietet eine große Chance: Die neue Bundesregierung muss schon bald ihr Klimaschutzprogramm vorstellen. Dieses muss auch finanziert werden. Das Sondervermögen bietet hier einen großen Spielraum. Darüber ließe sich das verfassungsrechtliche Klimaschutzgebot erfüllen, wenn es richtig umgesetzt wird. Doch dafür muss sichergestellt werden, dass ein Großteil des Sondervermögens in Klimaschutz fließen kann und die getätigten Investitionen mit den Klimazielen übereinstimmen. Nur so kommt die Regierung ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht nach, intertemporale Freiheitsrechte zu sichern, damit junge und künftige Generationen nicht unverhältnismäßig belastet werden und massive Grundrechtseingriffe drohen. Fest steht: Jeder Euro, den wir jetzt investieren, spart uns das Vielfache an sonst anfallenden Folgekosten", sagt Viviane Raddatz, Klimachefin beim WWF Deutschland.

Der aktuelle Referentenentwurf bleibt hinter diesen Anforderungen zurück. So werden dort die freien 300 Milliarden Euro für den Bund auf Infrastrukturinvestitionen beschränkt. Die Chance, nun beim Klimaschutz auf die richtige Spur zu kommen, wird damit verschenkt. Zudem muss das Errichtungsgesetz Investitionen und Zusätzlichkeit definieren, um Rechtssicherheit zu gewährleisten - beides fehlt im aktuellen Referentenentwurf.

Es dürfen keine "Ohnehin-Investitionen" getätigt werden. Treibhausgase müssen durch die zusätzlichen Investitionen messbar zurück gehen. Und es dürfen keinesfalls Gelder in Maßnahmen fließen, die den Klimaschutz behindern oder die Klimakrise sogar noch anheizen, daher sind insbesondere Investitionen in fossile Infrastruktur - etwa die Erschließung neuer Gasfelder oder Gaskraftwerke - auszuschließen. Derartige Investitionen stehen dem Ziel der Klimaneutralität entgegen und sind verfassungswidrig. Bei der Definition von Investitionen ist auch natürlicher Klimaschutz einzuschließen: Er ist eine wesentliche Investition in Zukunftsfähigkeit.

Um die Umsetzung beim Sondervermögen transparent und zuverlässig zu überprüfen, braucht es außerdem eine wirksame Governance-Struktur mit Berichts- und Monitoringpflichten. Neben den bereits vorgesehenen Wirtschaftlichkeitskontrollen ist ein Investitions-Klima-Check nötig. Nur so kann das Sondervermögen zielgerichtet und verfassungskonform eingesetzt werden.

Dies gilt insbesondere auch für die 100 Milliarden Euro, die direkt an den Klima- und Transformationsfonds (KTF) geleitet werden sollen, sowie die reguläre Mittelverwendung im Fonds. Entlastungen von Preisen von fossilen Energien, also Gaspreisen, wie sie laut des Referentenentwurfs zum KTF-Gesetz geplant sind, gehören nicht hierzu. Der KTF wurde geschaffen, um Investitionen in Klimaschutz, Energiewende und nachhaltige Transformation zu ermöglichen - nicht, um fossile Energieträger zu subventionieren. Solche Maßnahmen bremsen die dringend notwendige Dekarbonisierung der Wirtschaft und entziehen dem Klimaschutz wertvolle Ressourcen. Auf Basis der geltenden EU-Richtlinien wäre zudem eine Finanzierung solcher Maßnahmen nur über Haushaltsmittel oder Einnahmen aus nationaler CO2-Bepreisung zulässig, nicht aber über den europäischen Emissionshandel. Der WWF fordert sozial gerechte Finanzflüsse, die auf die Zukunftsfähigkeit des Landes einzahlen, statt diese zu gefährden.

Eckpunkte für ein verfassungskonformes Errichtungsgesetz Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz
Im März 2025 trafen SPD, CDU und Grüne die wohl bedeutsamste fiskalpolitische Entscheidung seit Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2009: Einerseits wurde eine weite Bereichsausnahme "Verteidigung" zur Schuldenbremse insgesamt in Artikel 109 eingefügt.
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https://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/Klima/Sondervermoegen-Infrastruktur-und-Klimaschutz.pdf

Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Finanzierung notwendiger Klimaschutzmaßnahmen und das kommende Klimaschutzprogramm
Das neu eingeführte Sondervermögen in Art. 143h GG bietet die Chance, bei den Klimaschutzinvestitionen auf einen Pfad zu kommen, der mit den verfassungs- rechtlichen Vorgaben zum Klimaschutz vereinbar ist.
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https://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/Klima/Verfassungsrechtliche-Anforderungen-Finanzierung-Klimaschutzmassnahmen-Klimaschutzprogramm.pdf

Analyse zur Mittelverwendung über die EU-ETS-Richtlinie und Folgen für die Verwendung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz
Dieser Vermerk analysiert, ob die rechtlichen Anforderungen darin hinreichend abgebildet sind. Am Schluss findet sich eine Formulierungshilfe.
PDF - 273,01 KB
https://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/Klima/Gesetz-Klima-Transformationsfonds.pdf

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Quelle:
WWF Pressemitteilung, 23.06.2025
Herausgeber: WWF Deutschland
Reinhardtstraße 14, 10117 Berlin
Tel.: 030 311 777 - 0, Fax: 030 311 777 - 603
E-Mail: info@wwf.de
Internet: www.wwf.de

veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 27. Juni 2025

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