Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination
EU-News - Donnerstag, 23. Mai 2013 / Chemie & Nanotechnologie
EU-Forderung: Glufosinat vom Markt nehmen
Mit einer neuen Verordnung fordert die EU-Kommission die Mitgliedstaaten auf, das Herbizid Glufosinat bis zum November 2013 nicht mehr auf dem europäischen Markt zuzulassen und seine Verwendung zu begrenzen. Für Säugetiere ist das Herbizid extrem gesundheitsschädlich.
Glufosinat wirkt fortpflanzungsschädigend und fällt deshalb in die Gruppe besonders gefährlicher Pestizide. Studien haben herausgefunden, dass der Wirkstoff die Entwicklung des Gehirns vermindert und Verhaltensstörungen hervorruft. Die EU-Pestizidgesetzgebung hat vorgeschrieben, es bis zum September 2017 nach und nach aus dem Verkehr zu ziehen.
Diese Entwicklung hielt die Bayer CropScience AG nicht davon ab, den Bau einer neuen Glufosinat-Produktionsanlage im US-Bundesstaat Alabama zu planen. Dadurch solle die weltweite Produktion verdoppelt werden, gab das Unternehmen im Mai bekannt. Zunehmende Unkrautresistenzen gegen das Herbizid Glyphosat von Monsanto machten diesen Schritt notwendig, so Bayer weiter. Umweltverbände haben schon lange vor der Entstehung herbizidresistenter Wildkräuter gewarnt.
Bayer bietet das Herbizid auf dem globalen Markt in Kombination mit gentechnisch verändertem Saatgut an, unter anderem Raps, Reis und Mais. Da die Nutzpflanzen tolerant gegen den Wirkstoff sind, können die Landwirte das Pestizid in großen Mengen anwenden ohne den Pflanzen zu schaden. "Die Firma BAYER handelt unverantwortlich, wenn sie im Ausland den Einsatz eines Pestizids forciert, das in Europa aus guten Gründen vom Markt genommen wird", kritisiert Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren das Unternehmen.
In Deutschland bietet Bayer drei unterschiedliche Pestizide mit dem Glufosinat-Wirkstoff an: BASTA, HYGANEX-flüssig und RA-200-flüssig. Sie werden zum Beispiel beim Anbau von Spargel, Kartoffeln, Möhren und Feldsalat eingesetzt. Diese können auf Grundlage der letzte Woche in Kraft getretenen Verordnung nun verboten werden. [es]
Durchführungsverordnung der Kommission
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:111:0027:0029:DE:PDF
PM der Coordination gegen Bayer-Gefahren e.V.
http://www.cbgnetwork.org/5091.html
Quelle:
EU-News, 23.05.2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Mai 2013