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CHEMIE/306: Einsatz von Neonikotinoiden unvereinbar mit EU-Recht (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Donnerstag, 09. April 2015 / Landwirtschaft & Gentechnik

Einsatz von Neonikotinoiden unvereinbar mit EU-Recht


Die Einschränkung sogenannter Neonikotinoide in der Landwirtschaft muss in der Europäischen Union über den Bienenschutz hinausgehen. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Beratergremiums der nationalen Wissenschaftsakademien der EU-Mitgliedstaaten (EASAC). Vor allem die Auswirkung der Pflanzengifte auf natürliche Schädlinge, biologische Vielfalt und den Boden müsse auf den Prüfstand.

Die Forscher stellten fest, dass der großflächige Einsatz des chemischen Wirkstoffs im Widerspruch zu EU-Recht steht. So sei das Beizen der Saat mit Neonikotinoiden nicht vereinbar mit den Regeln zum nachhaltigen Pestizideinsatz, der im integrierten Schädlingsmanagement der EU festgeschrieben ist. Außerdem stimme er nicht mit der Biodiversitätspolitik der EU und den Nachhaltigkeitszielen der Gemeinsamen Agrarpolitik überein. Beispielsweise schränke das weit verbreitete Ackergift die Wiederherstellung von Artenvielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen ein, die die EU-Agrarreform vorschreibt, heißt es bei der EASAC.

Neonikotinoide gelten als mitverantwortlich für das EU-weite Bienensterben. Vor zwei Jahren hatte die EU-Kommission drei Substanzen dieser Gruppe verboten. Die Wissenschaftler der EASAC forderten, dass die EU beim Zulassungsverfahren umfassender die Auswirkungen solcher Chemikalien berücksichtigen müsse. Es genüge nicht, die Honigbienen zu schützen, um die Bestäubungsleistung und andere Ökosystemdienstleistungen zu gewährleisten. Die Autoren der EASAC-Studie wiesen darauf hin, dass die Anzahl anderer Bestäuber in ganz Europa zurückgegangen sei, während die Zahl der Bienenvölker schwanke.

Dieses Jahr plant die EU-Kommission eine Überprüfung der jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse über Neonikotinoide und der damit zusammenhängenden Regelungen. [mbu]


Zum Bericht der EASAC
http://www.easac.eu/home/reports-and-statements/detail-view/article/ecosystem-se.html

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Quelle:
EU-News, 09.04.2015
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. April 2015

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